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211167-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Vorschläge für Ausbauplanung der Lisztstraße

Nummer
211167-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Kenntnisnahme
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  1. 211167 Bürgerantrag: Vorschläge für Ausbauplanung der Lisztstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211167-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Vorschläge für Ausbauplanung der
Lisztstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Lisztstraße besitzt auf ihrer gesamten Länge einen recht schmalen
Straßenquerschnitt von ca. 9,75 m inkl. beidseitiger Gehwege mit einer Breite
von 2,25 – 2,40m und ist dadurch als Einbahnstraße ausgewiesen. Aufgrund
der geringen Breite ist zudem bisher keine gegenläufige Freigabe für den
Radverkehr beschildert. Das Straßenbild ist geprägt durch gekipptes Parken
auf beiden Straßenseiten, wodurch die Gehwege teilweise nutzbare Breiten von
unter 1,00 m aufweisen. Die Stellplätze sind im Zusammenhang mit dem
Bewohnerparkgebiet „Endenich – Musikerviertel“ Ende 2020 einer
Parkraumbewirtschaftung zugeführt worden. Auf der nördlichen Seite sind
Bewohnerstellplätze, auf der südlichen Seite Stellplätze mit einer
Parkscheibenregelung (2 Stunden).
Mittelfristig ist in der Lisztstraße jedoch kein Straßenausbau oder eine bauliche
Umgestaltung vorgesehen. Aufgrund der zahlreich vorhandenen
Versorgungsleitungen im Untergrund ist die Pflanzung von Bäumen nicht oder
nur mit sehr hohem Aufwand möglich. Sinnvoll sind Baumstandorte in einem
solch beengten Straßenraum daher nicht.
Zu den aufgeführten Argumenten der Antragstellerin nimmt die Verwaltung wie
folgt Stellung:
1.) Mehr Platz auf den Gehwegen für Fußgänger*innen:
Aus Sicht der Verwaltung lassen sich wesentliche Verbesserungen für zu Fuß
gehende und Radfahrende durch ein einseitiges Verbot des gekippten Parkens
erreichen, da dann auf der anderen Seite zudem die Kfz-Stellplätze auf die
Fahrbahn verschoben werden könnten. So könnten die ursprünglichen
Gehwegbreiten (s.o.) wiederhergestellt werden. In diesem Falle wäre zudem
die Errichtung von Fahrradständern zwischen den Parkständen möglich.
Zudem könnte bei einer Restfahrbahnbreite von ca. 3,50m eine Freigabe für
den Radverkehr in Richtung Wittelsbacherring erfolgen.
Durch die Umsetzung der Maßnahmen würden in der Lisztstraße ca. 50 – 60 %
der bisher vorhandenen Kfz-Stellplätze entfallen. Im Rahmen der zukünftigen
weiteren Veränderungen des Stellplatzangebotes für Bewohner*innen könnte
man versuchen, ein gewisses Angebot wenigstens für die Anwohnerinnen undSeite 1 von 2
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Anwohner zu schaffen.
2.) Mehr Platz und Komfort für Fahrradfahrer*innen:
Die Errichtung von Fahrradabstellanlagen zu Lasten eines oder mehrerer Kfz-
Stellplätze ist aus verkehrsplanerischer und verkehrsrechtlicher Sicht
umsetzbar. Es wird jedoch empfohlen die Errichtung von Fahrradständern nur
im Zusammenhang mit der unter 1.) beschriebenen Änderung der
Parkregelungen vorzunehmen und nicht als solitäre Maßnahme zu sehen. Eine
eigene Radverkehrsinfrastruktur über Schutz- oder Radfahrstreifen ist aufgrund
der vorhandenen Tempo-30 Zone grundsätzlich nicht möglich.
3.) Entlastung der Eigentümer*innen durch weniger Räder an den Zäunen:
Die Verwaltung verweist auf die Ausführungen zu 1.) und 2.).
4.) Kühlung der Straße durch Bäume, Verbesserung der Luftqualität und
Entsiegelung von Flächen:
Auch wenn die Pflanzung von zusätzlichen Bäumen grundsätzlich den
städtischen Zielen hinsichtlich Bekämpfung des Klimawandels und Maßnahmen
zur Klimawandelanpassung entspricht, ist dies aufgrund der zahlreich
vorhandenen Versorgungsleitungen im Untergrund des beengten
Straßenraumes der Lisztstraße nicht oder nur mit sehr hohem Aufwand
möglich. Wie eingangs bereits dargelegt, sind in einer solchen Situation
Baumstandorte nicht sinnvoll. Daher sollte auf eine Herstellung von
Baumbeeten verzichtet werden.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der
Verwaltung und schließt sich den inhaltlichen Ausführungen entsprechend an.
Punkt 1-3 werden befürwortet und Punkt 4 wird abgelehnt. Die
Antragsstellende wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme
der Verwaltung informiert. Mit diesem Beschluss ist das formelle in § 24 GO
NRW vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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