211164-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Fußgängerampel Reuterstraße/Renoisstraße - Vorrang für Fußgänger
Kerndaten
- Nummer
- 211164-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211164-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Fußgängerampel Reuterstraße/Renoisstraße - Vorrang für Fußgänger Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In dem genannten Streckenabschnitt liegen zwei signalisierte Fußgängerüberwege (Luisenstraße und Renoisstraße). Die Reuterstraße weist eine Querschnittsbelastung von ca. 40.000 Kfz täglich auf. Die Signalanlagen sind miteinander koordiniert. An den Fußgängersignalanlagen eine Schaltung einzusetzen, bei der keine Berücksichtigung von benachbarten Signalanlagen stattfinden kann, wird angesichts der hohen Verkehrsbelastung nicht befürwortet, da Stauungen verursacht würden, es durch zusätzliche Halte und Anfahrvorgänge zu Umweltbeeinträchtigungen käme und Verkehrsverdrängungen in die parallel verlaufenden Straßen ausgelöst würden. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de