211164 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Fußgängerampel Reutstraße/Renoisstraße - Vorrang für Fußgänger
Kerndaten
- Nummer
- 211164
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 06.07.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 211164 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 05.07.2021 Bürgerantrag: Fußgängerampel Reutstraße/Renoisstraße - Vorrang für Fußgänger Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag thematisiert die Vorrangschaltung für Fußgänger*innen an der Lichtsignalanlage (LSA) Reuterstraße/Renoisstraße. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Bürgerantrag Online Datum 05.07.2021 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Fußgängerampel Reuterstr. / Renoisstr. - Vorrang für Fußgänger Ihr Antrag Die Aufgabe von eigens installierten Fußgängerampeln ist es, Fußgängern zu ermöglichen, die Straße sicher zu überqueren. Gerade im Umfeld von Grundschulen sind deshalb Fußgängerampeln mehr als sinnvoll. Im Umfeld der Till-Eulenspiegel-Schule gibt es 2 Fußgängerampeln, eine für die Überquerung der Luisenstraße, und eine für das sicher Überqueren der Reuterstraße. Während die Luisenstraße wenige Sekunden, nachdem der Fußgänger die Ampel „gedrückt“ hat, für den Fußgänger auf Grün schaltet, dauert es auf der Reuterstraße, je nachdem, wann „gedrückt wird“, mehr als 2,5 Minuten. Eine derartige Wartezeit schafft keine Akzeptanz bei den Fußgängern. Vor dem Hintergrund, dass die Reuterstraße mittlerweile verkehrsberuhigt, mit einer Maximalgeschwindigkeit von 30 Km/h, ist, sollte als nächster Schritt dem Fußgänger an der genannten Ampeln Vorrang eingeräumt werden. Dies würde auch den Radfahrern ermöglichen, die Reuterstraße an dieser Stelle vorrangig, und demnach schneller als über die Ampel Reuterstraße/Argelanderstraße, zu überqueren. Dies stärkt auch die Akzeptanz des Radverkehrs, zu Lasten des motorisierten Individualverkehrs. Das größte Argument für den Fußgängervorrang an dieser Ampel ist, aus meiner Sicht, die Verkehrssicherheit der Grundschüler. Als Vater weiß ich, dass mein 7-jähriger Sohn auf seinem Schulweg diese Ampel nehmen muss. Er meckert immer, dass er soooo lange dort warten muss. 2 Minuten warten, an der morgens und nachmittags stark befahrenen Reuterstraße, stellt für aktive Grundschüler eine Herausforderung dar. Ein Vorrang für Fußgänger, wie er bei den Ampeln Luisenstraße, aber auch Bonner Talweg, im Umkreis selbstverständlich ist, sollte nun auch auf der Reuterstraße erfolgen. Die Ampel wird von den Grundschülern in der Zeit von 7:30 – 8:30 Uhr und 12:30 – 16:00 Uhr genutzt. Eventuell reicht es aus, den Vorrang auf diesen Zeitraum zu begrenzen. Nachdem ich in unserer Stadt die Tendenz wahrnehme, den Rad- und Fußgängerverkehr zu stärken, ist der Fußgänger-Vorrang auf der Reuterstraße für mich die nächste, logische Konsequenz. Dass dieses Vorhaben dazu führt, dass der motorisierte Individualverkehr auf der Reuterstraße enorm beeinträchtigt wird sehe ich auch deshalb nicht, weil die Anzahl der Fußgängerüberquerungen sich in einem vertretbaren Rahmen halten wird. Darüber hinaus wird der Fußgängervorrang den motorisierten Individualverkehr auf der Reuterstraße verlangsamen, und damit dazu beitragen, dass das Tempolimit eingehalten wird. Gerne können Sie dies im Rahmen einer Vor-Ort Erhebung überprüfen. Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_0011_000022 u55UVh88fU 0055..0077..2211 1100::2255Seite 2 von 2
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