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211164 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Fußgängerampel Reutstraße/Renoisstraße - Vorrang für Fußgänger

Nummer
211164
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
06.07.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 06.07.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 24.08.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 129,9 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 211164-01 ST Bürgerantrag: Fußgängerampel Reuterstraße/Renoisstraße - Vorrang für Fußgänger

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Text anzeigen (3.549 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
211164
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
05.07.2021
Bürgerantrag: Fußgängerampel
Reutstraße/Renoisstraße - Vorrang für Fußgänger
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert die Vorrangschaltung für Fußgänger*innen an der
Lichtsignalanlage (LSA) Reuterstraße/Renoisstraße.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Bürgerantrag Online
Datum
05.07.2021
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Fußgängerampel Reuterstr. / Renoisstr. - Vorrang für Fußgänger
Ihr Antrag
Die Aufgabe von eigens installierten Fußgängerampeln ist es, Fußgängern zu ermöglichen, die Straße sicher zu
überqueren. Gerade im Umfeld von Grundschulen sind deshalb Fußgängerampeln mehr als sinnvoll. Im Umfeld
der Till-Eulenspiegel-Schule gibt es 2 Fußgängerampeln, eine für die Überquerung der Luisenstraße, und eine für
das sicher Überqueren der Reuterstraße. Während die Luisenstraße wenige Sekunden, nachdem der Fußgänger
die Ampel „gedrückt“ hat, für den Fußgänger auf Grün schaltet, dauert es auf der Reuterstraße, je nachdem,
wann „gedrückt wird“, mehr als 2,5 Minuten.
Eine derartige Wartezeit schafft keine Akzeptanz bei den Fußgängern. Vor dem Hintergrund, dass die
Reuterstraße mittlerweile verkehrsberuhigt, mit einer Maximalgeschwindigkeit von 30 Km/h, ist, sollte als
nächster Schritt dem Fußgänger an der genannten Ampeln Vorrang eingeräumt werden. Dies würde auch den
Radfahrern ermöglichen, die Reuterstraße an dieser Stelle vorrangig, und demnach schneller als über die Ampel
Reuterstraße/Argelanderstraße, zu überqueren. Dies stärkt auch die Akzeptanz des Radverkehrs, zu Lasten des
motorisierten Individualverkehrs.
Das größte Argument für den Fußgängervorrang an dieser Ampel ist, aus meiner Sicht, die Verkehrssicherheit
der Grundschüler. Als Vater weiß ich, dass mein 7-jähriger Sohn auf seinem Schulweg diese Ampel nehmen
muss. Er meckert immer, dass er soooo lange dort warten muss. 2 Minuten warten, an der morgens und
nachmittags stark befahrenen Reuterstraße, stellt für aktive Grundschüler eine Herausforderung dar.
Ein Vorrang für Fußgänger, wie er bei den Ampeln Luisenstraße, aber auch Bonner Talweg, im Umkreis
selbstverständlich ist, sollte nun auch auf der Reuterstraße erfolgen. Die Ampel wird von den Grundschülern in
der Zeit von 7:30 – 8:30 Uhr und 12:30 – 16:00 Uhr genutzt. Eventuell reicht es aus, den Vorrang auf diesen
Zeitraum zu begrenzen. Nachdem ich in unserer Stadt die Tendenz wahrnehme, den Rad- und Fußgängerverkehr
zu stärken, ist der Fußgänger-Vorrang auf der Reuterstraße für mich die nächste, logische Konsequenz. Dass
dieses Vorhaben dazu führt, dass der motorisierte Individualverkehr auf der Reuterstraße enorm beeinträchtigt
wird sehe ich auch deshalb nicht, weil die Anzahl der Fußgängerüberquerungen sich in einem vertretbaren
Rahmen halten wird. Darüber hinaus wird der Fußgängervorrang den motorisierten Individualverkehr auf der
Reuterstraße verlangsamen, und damit dazu beitragen, dass das Tempolimit eingehalten wird. Gerne können Sie
dies im Rahmen einer Vor-Ort Erhebung überprüfen.
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PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
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Datenstand: 02.11.2026, 23:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de