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211161-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Beschleunigung der Stadtbahnlinie 66 und bauliche Trennung von Straßenraum und Gleiskörper, Schaffung einer Einfädlung der in Planung befindlichen Stadtbahn nach Niederkassel

Nummer
211161-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 03.11.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.08.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211161 Bürgerantrag: Beschleunigung der Stadtbahnlinie 66 und bauliche Trennung von Straßenraum und Gleiskörper, Schaffung einer Einfädlung der in Planung befindlichen Stadtbahn nach Niederkassel

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211161-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Beschleunigung der Stadtbahnlinie
66 und bauliche Trennung von Straßenraum und
Gleiskörper, Schaffung einer Einfädlung der in
Planung befindlichen Stadtbahn nach Niederkassel
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
25.08.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zur Schaffung eines eigenen Gleiskörpers für den schienengebundenen
ÖPNV zwischen Bereich Konrad-Adenauer-Platz und der Haltestelle
Adelheidisstraße wird im jetzigen Planungsstand eine oberirdische Trasse
favorisiert, um die Beschleunigung des Stadtbahnverkehrs zu erreichen. Bei
dieser Planung wird auch ein Gleisabzweig für die neue Stadtbahntrasse nach
Niederkassel berücksichtigt (vgl. DS-Nr. 190443).
Tunnellösungen werden aufgrund der erheblich höheren Kosten und stärkeren
Eingriffe möglichst vermieden, wenn die Planungsziele auch durch oberirdische
Führungen erreichbar sind. Dies scheint nach jetzigem Planungsstand in
diesem Abschnitt zu gelingen.
Eine Tunnelplanung zwischen den Haltestellen Adelheidisstraße und Stadthaus
mit Querung des Rheins wird nicht verfolgt. In den letzten Jahren wurde die
Kennedybrücke verbreitert, um einen individualverkehrsunabhängigen,
separaten Bahnkörper anbieten zu können.
Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss:
Der Bürgerausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag mit diesem Votum
inhaltlich für erledigt. Hiermit ist das formelle in § 24 GO NRW für die Beratung
von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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