211161-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Beschleunigung der Stadtbahnlinie 66 und bauliche Trennung von Straßenraum und Gleiskörper, Schaffung einer Einfädlung der in Planung befindlichen Stadtbahn nach Niederkassel
Kerndaten
- Nummer
- 211161-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211161-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Beschleunigung der Stadtbahnlinie 66 und bauliche Trennung von Straßenraum und Gleiskörper, Schaffung einer Einfädlung der in Planung befindlichen Stadtbahn nach Niederkassel Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.08.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zur Schaffung eines eigenen Gleiskörpers für den schienengebundenen ÖPNV zwischen Bereich Konrad-Adenauer-Platz und der Haltestelle Adelheidisstraße wird im jetzigen Planungsstand eine oberirdische Trasse favorisiert, um die Beschleunigung des Stadtbahnverkehrs zu erreichen. Bei dieser Planung wird auch ein Gleisabzweig für die neue Stadtbahntrasse nach Niederkassel berücksichtigt (vgl. DS-Nr. 190443). Tunnellösungen werden aufgrund der erheblich höheren Kosten und stärkeren Eingriffe möglichst vermieden, wenn die Planungsziele auch durch oberirdische Führungen erreichbar sind. Dies scheint nach jetzigem Planungsstand in diesem Abschnitt zu gelingen. Eine Tunnelplanung zwischen den Haltestellen Adelheidisstraße und Stadthaus mit Querung des Rheins wird nicht verfolgt. In den letzten Jahren wurde die Kennedybrücke verbreitert, um einen individualverkehrsunabhängigen, separaten Bahnkörper anbieten zu können. Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss: Der Bürgerausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag mit diesem Votum inhaltlich für erledigt. Hiermit ist das formelle in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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