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211161 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Beschleunigung der Stadtbahnlinie 66 und bauliche Trennung von Straßenraum und Gleiskörper, Schaffung einer Einfädlung der in Planung befindlichen Stadtbahn nach Niederkassel

Nummer
211161
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
06.07.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 06.07.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 03.11.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 03.11.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.08.2021 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 211161-01 ST Bürgerantrag: Beschleunigung der Stadtbahnlinie 66 und bauliche Trennung von Straßenraum und Gleiskörper, Schaffung einer Einfädlung der in Planung befindlichen Stadtbahn nach Niederkassel

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
211161
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
02.07.2021
Bürgerantrag: Beschleunigung der Stadtbahnlinie
66 und bauliche Trennung von Straßenraum und
Gleiskörper, Schaffung einer Einfädlung der in
Planung befindlichen Stadtbahn nach Niederkassel
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
25.08.2021 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag ist auf eine Attraktivitätssteigerung des Stadtbahnverkehrs der Linie
66, eine bauliche Trennung von Straßenraum und Gleiskörper sowie Schaffung
einer Einfädlung der in Planung befindlichen Stadtbahn nach Niederkassel
gerichtet.
Einzelheiten zur den Antragsinhalten und zur Begründung ergeben sich aus
beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3
Bürgerantrag Online
Datum
02.07.2021
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Bürgerantrag zur Beschleunigung der Stadtbahnlinie 66 und baulichen Trennung von Straßenraum und
Gleiskörper, Schaffung einer Einfädlung der in Planung befindlichen Stadtbahn nach Niederkassel
Ihr Antrag
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen:
a) ob im Abschnitt der Stadtbahnlinie 66 zwischen den Haltestellen Konrad-Adenauer-Platz und Adelheidisstraße
eine Verlegung als Unterpflasterbahn zur verkehrlichen Entzerrung der Fußgehenden, Radfahrenden, des
motorisierten öffentlichen und Individual-Verkehrs sowie des schienengebundenen Personennahverkehrs
möglich ist.
b) dieser Abschnitt in Höhe der Kreuzung St. Augustiner Straße (B56), Niederkasseler Straße und Königswinterer
Straße eine bauliche Vorleistung zum Ausfädeln der in Planung befindlichen rechtsrechnischen Stadtbahn nach
Niederkassel, idealerweise in Form eines unterirdischen Überwerfungsbauwerks, enthalten kann.
c) ob eine Tunnellösung für die Stadtbahnen bis zur Haltestelle Stadthaus zur Entlastung der Rheinbrücke,
Bertha-von-Suttner-Platz, Oxfordstraße und insbesondere der von derzeit fünf (61, 62, 65, 66, 67) nach
Fertigstellung der o.g. niederkasseler Linie gar sechs Linien zu befahrenden Weichenverbindung in der Höhe des
Landgerichts möglich ist.
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PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
kxs99Kv33s
0022..0077..2211 2222::4400Seite 2 von 3
Begründung des Antrags
Zur Attraktivitätssteigerung des Stadtbahnverkehrs der Linie 66 und zur Reduzierung des Autoverkehrs auf der B
56 im Abschnitt Beuel bis Siegburg ist eine Steigerung der Taktfrequenz und/oder Verlängerung der Triebzüge
dringend notwendig. Die vorgelegten Pläne für diese Taktverdichtungen im Bereich der Sankt Augustiner Straße
ziehen den mittelfristig zu erwartenden Neubau einer rechtsrheinischen Stadtbahn nördlich über die Stadt
Niederkassel bis in den Bereich des rechtsrheinischen Köln nicht mit in Betracht. Eine vollständige Trennung des
Gleiskörpers vom Straßenraum für den Einsatz von Zügen mit mehr als 75 m Länge ist gemäß BOStrab mit den
bisher vorgestellten Lösungen auch nicht möglich. Für eine mittel- bis langfristige Zukunftsplanung von beiden
Linien im Beueler Raum sollte deshalb nicht auf die Prüfung einer Tunnellösung verzichtet werden.
Für den unter a) angesprochenen Bereich ergäbe sich bei Führung der Straßenbahn im Tunnel ein optimales
Platzangebot für einen zügigen Rad- und Autoverkehr. Eine Verkleinerung des alten Friedhofs in Beuel könnte
somit entfallen. Die Neugestaltung des Platzes an der Kreuzung von St. Augustiner Straße, Niederkasseler Straße
und Königswinterer Straße wäre möglich. Die Lärmbelästigung der Anwohner des Combahnviertels wäre
deutlich reduziert.
Für den unter b) angesprochenen Plan wäre eine Vorleistung für die zu erwartende Einbindung der
niederkasseler Stadtbahn geschaffen, ohne die verkehrreichste Kreuzung im beueler Gebiet durch
Schrankenschließzeiten für alle Verkehrsteilnehmer dauerhaft zu blockieren.
Für den unter c) angesprochenen Plan wäre eine Aufwertung der Stadtbahnen auf U-Bahnzüge zwischen Bad-
Godesberg, Oberkassel und Siegburg für die Linien 66 und 67 realisierbar, welches Züge mit mehr als 75 m
Länge erlaubt und somit bei wachsendem Bedarf durch die Verknüpfung der 66 mit der S13 am Turmbahnhof
Vilich sowie weiterem Bevölkerungswachstum zwischen Beuel und Siegburg zusätzliche Nutzer eines schnelleren
und bequemeren Nahverkehrs ermöglicht. Ob die Weichenverbindung und Streckenkreuzung auf der
Oxfordstraße vor dem Landgericht dem zusätzlichen Verkehr von Hardtbergbahn und niederkasseler Stadtbahn
gewachsen ist, darf bezweifelt werden.
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Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de