211161 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Beschleunigung der Stadtbahnlinie 66 und bauliche Trennung von Straßenraum und Gleiskörper, Schaffung einer Einfädlung der in Planung befindlichen Stadtbahn nach Niederkassel
Kerndaten
- Nummer
- 211161
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 06.07.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 211161 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 02.07.2021 Bürgerantrag: Beschleunigung der Stadtbahnlinie 66 und bauliche Trennung von Straßenraum und Gleiskörper, Schaffung einer Einfädlung der in Planung befindlichen Stadtbahn nach Niederkassel Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.08.2021 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag ist auf eine Attraktivitätssteigerung des Stadtbahnverkehrs der Linie 66, eine bauliche Trennung von Straßenraum und Gleiskörper sowie Schaffung einer Einfädlung der in Planung befindlichen Stadtbahn nach Niederkassel gerichtet. Einzelheiten zur den Antragsinhalten und zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 Bürgerantrag Online Datum 02.07.2021 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Bürgerantrag zur Beschleunigung der Stadtbahnlinie 66 und baulichen Trennung von Straßenraum und Gleiskörper, Schaffung einer Einfädlung der in Planung befindlichen Stadtbahn nach Niederkassel Ihr Antrag Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen: a) ob im Abschnitt der Stadtbahnlinie 66 zwischen den Haltestellen Konrad-Adenauer-Platz und Adelheidisstraße eine Verlegung als Unterpflasterbahn zur verkehrlichen Entzerrung der Fußgehenden, Radfahrenden, des motorisierten öffentlichen und Individual-Verkehrs sowie des schienengebundenen Personennahverkehrs möglich ist. b) dieser Abschnitt in Höhe der Kreuzung St. Augustiner Straße (B56), Niederkasseler Straße und Königswinterer Straße eine bauliche Vorleistung zum Ausfädeln der in Planung befindlichen rechtsrechnischen Stadtbahn nach Niederkassel, idealerweise in Form eines unterirdischen Überwerfungsbauwerks, enthalten kann. c) ob eine Tunnellösung für die Stadtbahnen bis zur Haltestelle Stadthaus zur Entlastung der Rheinbrücke, Bertha-von-Suttner-Platz, Oxfordstraße und insbesondere der von derzeit fünf (61, 62, 65, 66, 67) nach Fertigstellung der o.g. niederkasseler Linie gar sechs Linien zu befahrenden Weichenverbindung in der Höhe des Landgerichts möglich ist. Seite 1 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_0011_000022 kxs99Kv33s 0022..0077..2211 2222::4400Seite 2 von 3 Begründung des Antrags Zur Attraktivitätssteigerung des Stadtbahnverkehrs der Linie 66 und zur Reduzierung des Autoverkehrs auf der B 56 im Abschnitt Beuel bis Siegburg ist eine Steigerung der Taktfrequenz und/oder Verlängerung der Triebzüge dringend notwendig. Die vorgelegten Pläne für diese Taktverdichtungen im Bereich der Sankt Augustiner Straße ziehen den mittelfristig zu erwartenden Neubau einer rechtsrheinischen Stadtbahn nördlich über die Stadt Niederkassel bis in den Bereich des rechtsrheinischen Köln nicht mit in Betracht. Eine vollständige Trennung des Gleiskörpers vom Straßenraum für den Einsatz von Zügen mit mehr als 75 m Länge ist gemäß BOStrab mit den bisher vorgestellten Lösungen auch nicht möglich. Für eine mittel- bis langfristige Zukunftsplanung von beiden Linien im Beueler Raum sollte deshalb nicht auf die Prüfung einer Tunnellösung verzichtet werden. Für den unter a) angesprochenen Bereich ergäbe sich bei Führung der Straßenbahn im Tunnel ein optimales Platzangebot für einen zügigen Rad- und Autoverkehr. Eine Verkleinerung des alten Friedhofs in Beuel könnte somit entfallen. Die Neugestaltung des Platzes an der Kreuzung von St. Augustiner Straße, Niederkasseler Straße und Königswinterer Straße wäre möglich. Die Lärmbelästigung der Anwohner des Combahnviertels wäre deutlich reduziert. Für den unter b) angesprochenen Plan wäre eine Vorleistung für die zu erwartende Einbindung der niederkasseler Stadtbahn geschaffen, ohne die verkehrreichste Kreuzung im beueler Gebiet durch Schrankenschließzeiten für alle Verkehrsteilnehmer dauerhaft zu blockieren. Für den unter c) angesprochenen Plan wäre eine Aufwertung der Stadtbahnen auf U-Bahnzüge zwischen Bad- Godesberg, Oberkassel und Siegburg für die Linien 66 und 67 realisierbar, welches Züge mit mehr als 75 m Länge erlaubt und somit bei wachsendem Bedarf durch die Verknüpfung der 66 mit der S13 am Turmbahnhof Vilich sowie weiterem Bevölkerungswachstum zwischen Beuel und Siegburg zusätzliche Nutzer eines schnelleren und bequemeren Nahverkehrs ermöglicht. Ob die Weichenverbindung und Streckenkreuzung auf der Oxfordstraße vor dem Landgericht dem zusätzlichen Verkehr von Hardtbergbahn und niederkasseler Stadtbahn gewachsen ist, darf bezweifelt werden. Seite 2 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de