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211157-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Sonnensegel am Spielplatz "Rübengarten" in Geislar-West

Nummer
211157-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 09.09.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211157 Bürgerantrag: Sonnensegel am Spielplatz "Rübengarten" in Geislar-West

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211157-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Sonnensegel am Spielplatz
"Rübengarten" in Geislar-West
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 09.09.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Aus Sicht der Unterhaltung wird der Einbau von Sonnensegeln auf öffentlichen
Spielplätzen sehr kritisch betrachtet.
Öffentliche Spielplätze müssen den hohen Standards der
Sicherheitsanforderungen aus der DIN 11 76 und der DIN 18 034 genügen. Es
ist im öffentlichen Raum nicht möglich, eine tägliche Routinekontrolle der
Sonnensegel auf Funktionstüchtigkeit und Sicherheit zu gewährleisten, wie dies
z. B. in Kindertagesstätten durch das Personal erfolgt. Zudem zeigen die
Erfahrungen, die in Kindertagesstätten mit Sonnensegeln gemacht wurden,
dass diese wartungsintensiv und teuer in der Unterhaltung sind. Auch sind
Sonnensegel für Vandalismus anfällig.
Der Spielplatz wurde im Mai 2021 neu eröffnet, insbesondere zur Beschattung
der Sandbereiche wurden 11 Bäume gepflanzt. Hier bedarf es einiger Zeit, bis
die Bäume vollständig ausgewachsen sind, um den vollen Sonnenschutz
entfalten zu können.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Beuel:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die für die
ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe informiert. Mit diesem Votum
und der Beratung in der BV Beuel ist das in § 24 GO NRW für die Beratung von
Bürgeranträgen geregelte Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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