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211155-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Verlagerung von Parkplätzen im Rahmen des barrierefreien Umbaus der Haltestelle Juridicum in der Adenauerallee

Nummer
211155-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211155 Bürgerantrag: Verlagerung von Parkplätzen im Rahmen des barrierefreien Umbaus der Haltestelle Juridicum in der Adenauerallee

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211155-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Verlagerung von Parkplätzen im Rahmen des
barrierefreien Umbaus der Haltestelle Juridicum in
der Adenauerallee
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die im Bürgerantrag beschriebenen Stellplätze sind Teil eines
Gesamtkonzeptes, das mit vielen Beteiligten entwickelt worden ist, um die
Stadtbahnhaltestelle Juridicum barrierefrei ausbauen zu können.
Neben der Erreichbarkeit der Bahnsteige von der Straßenebene, die aufgrund
der großen Höhendifferenz ausschließlich über Aufzüge hergestellt werden
kann, ist bereits zu Planungsbeginn darauf geachtet worden, auch die B-Ebene
als Verteiler- und Zwischenebene an die Aufzüge anzubinden. Diese
Maßnahme stellt sicher, dass auch ein Seitenwechsel innerhalb der B-Ebene
möglich ist. Eine Querungsmöglichkeit auf der Straßenebene existiert in Höhe
der Bahnsteigzugänge nicht, sodass der Fußgängerverkehr und die Fahrgäste
in der B-Ebene die Bahnsteig- und Straßenseite wechseln müssen. Diese
Möglichkeit muss dementsprechend auch denjenigen angeboten werden, die
auf die Nutzung der Aufzüge angewiesen sind.
Hieraus ergibt sich auf der Rheinseite ein Aufzugsstandort im
Einmündungsbereich der Schaumburg-Lippe-Straße. Dieser führt im Ergebnis
zu einer Verdrängung der im Bestand vorhandenen Treppenanlage in Höhe der
Altkatholischen Kirche. Diese Treppenanlage kann als Flucht- und
Rettungsweg nicht ersatzlos entfallen, sondern muss verlagert werden. Die
Verlagerung ist im Gehwegbereich der Schaumburg-Lippe-Straße vorgesehen,
so dass die Lage der Treppe um 90 Grad gegenüber dem Bestand gedreht
wird. Die Treppe liegt somit vor dem Grundstück der Altkatholischen Gemeinde
St. Cyprian und den dort aktuell befindlichen Stellplätzen der Kirchengemeinde.
Die Nutzung des Kirchenvorplatzes als Stellplatzfläche wird durch die
verlagerte Treppe derart eingeschränkt, dass der Kirchengemeinde ersatzweise
andere Stellplatzflächen zur Verfügung gestellt werden sollen, um die
Nutzungseinschränkung des Kirchenvorplatzes zu kompensieren.
Die nach der Ausarbeitung mehrerer Vorschläge favorisierte Lösung sieht die
ersatzweise Schaffung dreier Stellplätze parallel zur Adenauerallee und
unmittelbar an das Kirchengrundstück angrenzend vor, die ausschließlich zur
Nutzung durch die Kirchengemeinde bestimmt sind. Der heute dort befindliche
Gehweg wird von der Kirche abgerückt und die bestehenden öffentlichen
Parkplatzflächen entfallen in diesem Bereich, sodass im Ergebnis keineSeite 1 von 2
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Verschlechterung eintritt, sondern lediglich die Flächennutzung getauscht wird.
Eine Nutzung der vorhandenen Stellplatzflächen angrenzend an die Fahrbahn
der Adenauerallee fand keine Zustimmung, da eine Fremdnutzung nicht
ausgeschlossen werden kann und auch technisch kaum zu verhindern ist.
Seitens der Kirchengemeinde St. Cyprian wird die vorgeschlagene Lösung der
Ersatzparkflächen als Bestandteil einer Gesamtlösung, wenn auch nicht
einstimmig, aber doch mehrheitlich mitgetragen.
Gegen die Ausbaupläne ist derzeit ein Klageverfahren einer Privatperson vor
dem Verwaltungsgericht Köln anhängig. Nach Einschätzung der Verwaltung
dürfte die erhobene Klage jedoch bereits unzulässig sein.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen
Anlage/n
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