211153-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Bewohnerparken Nordstadt/Drususstraße
Kerndaten
- Nummer
- 211153-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 30.07.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211153-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Bewohnerparken Nordstadt/Drususstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Stadtverwaltung ist die angespannte Parksituation in den innerstädtischen Stadtteilen, insbesondere der Nordstadt, bewusst. Aktuell wird daher ein gesamtstädtisches Parkraumkonzept erarbeitet, welches Ende 2021 der Politik zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Die Umsetzung der Maßnahmen in den darin enthaltenen Teilgebieten erfolgt nachlaufend und bedarf einer fundierten Erhebung des Parkraumangebots sowie des vorhandenen Parkdrucks, um Rechtssicherheit zu erreichen. Der Bereich der Drususstraße wird im Rahmen des Teilgebiets Bonn-Castell mitberücksichtigt und sollte aufgrund seiner Nähe zum Bonner Zentrum sowie dem bereits in Planung befindlichen Parkraumkonzept für die Nordstadt, dessen Abgrenzung entlang der Kölnstraße verläuft, priorisiert umgesetzt werden. Der genaue Umsetzungszeitpunkt kann jedoch aufgrund des noch nicht beschlossenen Gesamtkonzeptes sowie der darin zu beschließenden Umsetzungsreihenfolge (Priorisierung der Teilgebiete) noch nicht benannt werden. Die Errichtung zusätzlicher Kfz-Stellplätze in den Straßenräumen ist unter Berücksichtigung der Belange des Umweltverbundes (ÖPNV-Nutzende, Radfahrende und Fußgänger*innen) sowie der grundsätzlich bereits beengten Verhältnisse in innerstädtischen Gebieten nicht umsetzbar. Zudem entspricht dies auch nicht den verkehrsplanerischen Zielen der Stadt Bonn hinsichtlich Klimaschutz und Stärkung des Umweltverbundes. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Die Bezirksvertretung Bonn befürwortet das Anliegen und die von der Verwaltung vorgesehene weitere Vorgehensweise entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürger*innenanträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gebracht. Anlage/nSeite 1 von 2 Seite 2 KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de