211152-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Zebrastreifen an der Grundschule Ippendorf
Kerndaten
- Nummer
- 211152-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 02.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211152-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Zebrastreifen an der Grundschule Ippendorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Im Bereich der Gehwegüberfahrt zur Grundschule, sowie auch im Kurvenbereich an der Saalestraße sind bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung -wie z.B. Einengungen oder Mittelinseln zur besseren Querung - aus Platzgründen nicht umsetzbar. Sowohl Verwaltung als auch Polizei sehen die Einrichtung von Fußgängerwegen im unmittelbaren Bereich von Schulen kritisch, insbesondere da sie keine verkehrsberuhigende Maßnahme darstellen, sondern verkehrsunerfahrenen Kindern eine Sicherheit (Queren ohne auf den Verkehr zu achten) suggerieren, die im Straßenverkehr nicht besteht. Innerhalb von Tempo 30 Zonen (wie hier) ist darüber hinaus die Anlage von Fußgängerüberwegen nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen entbehrlich. Zur Betrachtung weiterer verkehrsberuhigender Maßnahmen könnte die Verwaltung eine verkehrsrechtliche Überprüfung des gesamten Bereichs hinsichtlich der vorhandenen Beschilderung/Markierung vornehmen und ggf. mit Gefahrenzeichen als Bodenmarkierungen noch stärker darauf hinweisen, dass Verkehrsteilnehmer*innen vor Ort mit Kindern zu rechnen haben. Über dieses Verfahren hinaus schlägt die Verwaltung vor, das Thema in Schulprojekten, Arbeitsgruppen oder durch die Elternvertretung anzusprechen. Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei den im Antrag genannten Verkehrsteilnehmer*innen primär um die Eltern der Schulkinder handelt, könnte dort gemeinsam an Lösungen gearbeitet werden. Die Einrichtung einer Hol- und Bringzone wäre beispielsweise eine Möglichkeit, um die Situation zu optimieren. Der Leitfaden zur Einrichtung von Hol- und Bringzonen an Bonner Schulen der Bundesstadt Bonn kann hierbei unterstützen. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:Seite 1 von 2 Seite 2 Die Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene weitere Vorgehensweise. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürger*innenanträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gebracht. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de