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211149 · Beschlussvorlage

Gewährung eines Pauschalzuschusses an den „Deutschen Kinderschutzbund“ – Ortsverband Bonn e.V. für die Jahre 2021 und 2022

Nummer
211149
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.07.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 19.08.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
211149
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Gewährung eines Pauschalzuschusses an den
„Deutschen Kinderschutzbund“ – Ortsverband
Bonn e.V. für die Jahre 2021 und 2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.08.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Dem „Deutschen Kinderschutzbund“ – Ortsverband Bonn e.V. (DKSB) wird zur
Durchführung seiner satzungsgemäßen Aufgaben, für das Kinder- und
Jugendtelefon, den Familiennotruf und „Die Nummer gegen Kummer“ für das
Jahr 2021 ein Zuschuss in Höhe von bis zu 34.928,91 € und für das Jahr 2022
ein Zuschuss in Höhe von bis zu 35.278,20 € gewährt.
Begründung
Der Deutsche Kinderschutzbund, Ortsverband Bonn, engagiert sich seit mehr
als vierzig Jahren für die Interessen und Rechte von Kindern und Jugendlichen
in Bonn. Heranwachsende, Familien, Erziehungsberechtigte und Fachkräfte
erhalten; unabhängig von Konfession oder Herkunft, Hilfe und Unterstützung.
Dabei setzt sich der DKSB mit unterschiedlichen Angeboten für die
Verbesserung der Lebenssituation von Kinder und Jugendlichen ein.
Das Kinder- und Jugendtelefon
Das Kinder- und Jugendtelefon ist ein niederschwelliges Beratungs- und
Hilfsangebot mit hohem Bekanntheitsgrad.
Kinder sind heute in vielen Fällen auf sich alleine gestellt; zunehmend arbeiten
beide Elternteile und es fehlt immer häufiger ein Ansprechpartner, dem die
jungen Menschen ihre Erlebnisse, Sorgen und Nöte anvertrauen können.
Gleichzeitig steigt der allgemeine Druck auf Kinder und Jugendliche sowohl in
der Schule als auch im privaten Rahmen. Immer mehr Kinder und Jugendliche
leiden nachhaltig unter dem zunehmenden Leistungsdruck. Auch Konflikte mit
Eltern oder in jungen Paarbeziehungen oder Gewalt in Gruppen (Mobbing)
lasten stark auf diesem Personenkreis.
Das Kinder- und Jugendtelefon bietet diesen Kindern und Jugendlichen eineSeite 1 von 3
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wichtige und vor allem auch niederschwellige Möglichkeit, sich jemandem
anzuvertrauen und Lösungswege mit kompetenten, geschulten
Gesprächspartnern zu erarbeiten. Dies gilt sowohl für "alltägliche" Sorgen als
auch für akute Krisensituationen.
Eine schnelle, unbürokratische Erstberatung ist sichergestellt, eine
Weitervermittlung an professionelle Einrichtungen erfolgt bei Bedarf. Damit
erfüllt das Kinder- und Jugendtelefon eine wichtige Funktion im System der
Bonner Jugendhilfe, insbesondere im Frühwarnsystem.
"Die Nummer gegen Kummer", besteht seit über 30 Jahren. Die telefonische
Beratung, montags bis freitags, ist kostenfrei. Die Fragen und Probleme der
jungen Ratsuchenden werden vertraulich und bei Bedarf anonym behandelt.
Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten zur Bewältigung
ihrer Beratungstätigkeit eine Supervision.
Familiennotruf
Der Familiennotruf wird von Eltern, Angehörigen oder Pädagogen mit
Fragestellungen zur Kindererziehung im weitesten Sinn in Anspruch
genommen. Der Beratungsbedarf beim Familiennotruf wächst ständig weiter.
Problemlagen sind dabei insbesondere Fragen im Hinblick auf
Umgangsrecht/Sorgerecht, Erziehung, Gewalt gegen Kinder und Jugendliche,
Missbrauch und Mobbing in der Schule. Beratungsbedarf gibt es auch bezgl.
Entlastungsangeboten (z.B. Hausaufgabenhilfe, Tagesbetreuung etc.).
Allgemeine Lobbyarbeit
Der DKSB setzt sich für die Stärkung von Kindern ein. Ihre Fähigkeiten sollen
gefördert werden, sie sollen gehört und ernst genommen werden. Aktiv wendet
sich der Kinderschutzbund gegen Benachteiligung, Diskriminierung und
Ausgrenzung nicht nur von Kindern; sondern aller Menschen.
Der Kinderschutzbund Bonn arbeitet seit vielen Jahren mit dem Amt für Kinder,
Jugend und Familie, aber auch mit anderen Einrichtungen eng vernetzt
zusammen.
Die Fortführung der bisherigen Förderung wird aus der Sicht der Fachdienste
für Familien- und Erziehungshilfe aber auch des gesamten Amtes für Kinder,
Jugend und Familie zum Wohl der Bonner Kinder und Jugendlichen
ausdrücklich befürwortet.
Nur so ist die Beibehaltung dieses unverzichtbaren Angebotes für eine Vielzahl
Hilfesuchender zu gewährleisten.
Im Jahr 2019 hat der DKSB einen Pauschalzuschuss in Höhe von bis zu
34.240,68 € und im Jahr 2020 in Höhe von bis zu 34.583,08 € erhalten.
Die benötigten Finanzmittel stehen im Haushalt zur Verfügung. Die Auszahlung
des Zuschusses entspricht den Regelungen des § 82 GO NRW. Während der
vorläufigen Haushaltsführung wird der Zuschuss nur bis zu maximal 80% des
Jahreszuschusses ausgezahlt.Seite 2 von 3
Seite 3
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.03 Jugendarbeit 1.51.20.06.03.02 Kinder- und Jugendarbeit außerhalb
von Einrichtungen freier Träger
sowie Zuschüsse an sonstige
Einrichtungen freier Träger
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2021)
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
34.928,91 EUR 151000603/
73.1000
2021
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
34.928,91 EUR
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2022)
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
35.278,20 EUR 151000603/
73.1000
2022
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
35.278,20 EUR
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 00:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de