211149 · Beschlussvorlage
Gewährung eines Pauschalzuschusses an den „Deutschen Kinderschutzbund“ – Ortsverband Bonn e.V. für die Jahre 2021 und 2022
Kerndaten
- Nummer
- 211149
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 13.07.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 211149 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Gewährung eines Pauschalzuschusses an den „Deutschen Kinderschutzbund“ – Ortsverband Bonn e.V. für die Jahre 2021 und 2022 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.08.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Dem „Deutschen Kinderschutzbund“ – Ortsverband Bonn e.V. (DKSB) wird zur Durchführung seiner satzungsgemäßen Aufgaben, für das Kinder- und Jugendtelefon, den Familiennotruf und „Die Nummer gegen Kummer“ für das Jahr 2021 ein Zuschuss in Höhe von bis zu 34.928,91 € und für das Jahr 2022 ein Zuschuss in Höhe von bis zu 35.278,20 € gewährt. Begründung Der Deutsche Kinderschutzbund, Ortsverband Bonn, engagiert sich seit mehr als vierzig Jahren für die Interessen und Rechte von Kindern und Jugendlichen in Bonn. Heranwachsende, Familien, Erziehungsberechtigte und Fachkräfte erhalten; unabhängig von Konfession oder Herkunft, Hilfe und Unterstützung. Dabei setzt sich der DKSB mit unterschiedlichen Angeboten für die Verbesserung der Lebenssituation von Kinder und Jugendlichen ein. Das Kinder- und Jugendtelefon Das Kinder- und Jugendtelefon ist ein niederschwelliges Beratungs- und Hilfsangebot mit hohem Bekanntheitsgrad. Kinder sind heute in vielen Fällen auf sich alleine gestellt; zunehmend arbeiten beide Elternteile und es fehlt immer häufiger ein Ansprechpartner, dem die jungen Menschen ihre Erlebnisse, Sorgen und Nöte anvertrauen können. Gleichzeitig steigt der allgemeine Druck auf Kinder und Jugendliche sowohl in der Schule als auch im privaten Rahmen. Immer mehr Kinder und Jugendliche leiden nachhaltig unter dem zunehmenden Leistungsdruck. Auch Konflikte mit Eltern oder in jungen Paarbeziehungen oder Gewalt in Gruppen (Mobbing) lasten stark auf diesem Personenkreis. Das Kinder- und Jugendtelefon bietet diesen Kindern und Jugendlichen eineSeite 1 von 3 Seite 2 wichtige und vor allem auch niederschwellige Möglichkeit, sich jemandem anzuvertrauen und Lösungswege mit kompetenten, geschulten Gesprächspartnern zu erarbeiten. Dies gilt sowohl für "alltägliche" Sorgen als auch für akute Krisensituationen. Eine schnelle, unbürokratische Erstberatung ist sichergestellt, eine Weitervermittlung an professionelle Einrichtungen erfolgt bei Bedarf. Damit erfüllt das Kinder- und Jugendtelefon eine wichtige Funktion im System der Bonner Jugendhilfe, insbesondere im Frühwarnsystem. "Die Nummer gegen Kummer", besteht seit über 30 Jahren. Die telefonische Beratung, montags bis freitags, ist kostenfrei. Die Fragen und Probleme der jungen Ratsuchenden werden vertraulich und bei Bedarf anonym behandelt. Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten zur Bewältigung ihrer Beratungstätigkeit eine Supervision. Familiennotruf Der Familiennotruf wird von Eltern, Angehörigen oder Pädagogen mit Fragestellungen zur Kindererziehung im weitesten Sinn in Anspruch genommen. Der Beratungsbedarf beim Familiennotruf wächst ständig weiter. Problemlagen sind dabei insbesondere Fragen im Hinblick auf Umgangsrecht/Sorgerecht, Erziehung, Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, Missbrauch und Mobbing in der Schule. Beratungsbedarf gibt es auch bezgl. Entlastungsangeboten (z.B. Hausaufgabenhilfe, Tagesbetreuung etc.). Allgemeine Lobbyarbeit Der DKSB setzt sich für die Stärkung von Kindern ein. Ihre Fähigkeiten sollen gefördert werden, sie sollen gehört und ernst genommen werden. Aktiv wendet sich der Kinderschutzbund gegen Benachteiligung, Diskriminierung und Ausgrenzung nicht nur von Kindern; sondern aller Menschen. Der Kinderschutzbund Bonn arbeitet seit vielen Jahren mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie, aber auch mit anderen Einrichtungen eng vernetzt zusammen. Die Fortführung der bisherigen Förderung wird aus der Sicht der Fachdienste für Familien- und Erziehungshilfe aber auch des gesamten Amtes für Kinder, Jugend und Familie zum Wohl der Bonner Kinder und Jugendlichen ausdrücklich befürwortet. Nur so ist die Beibehaltung dieses unverzichtbaren Angebotes für eine Vielzahl Hilfesuchender zu gewährleisten. Im Jahr 2019 hat der DKSB einen Pauschalzuschuss in Höhe von bis zu 34.240,68 € und im Jahr 2020 in Höhe von bis zu 34.583,08 € erhalten. Die benötigten Finanzmittel stehen im Haushalt zur Verfügung. Die Auszahlung des Zuschusses entspricht den Regelungen des § 82 GO NRW. Während der vorläufigen Haushaltsführung wird der Zuschuss nur bis zu maximal 80% des Jahreszuschusses ausgezahlt.Seite 2 von 3 Seite 3 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.06.03 Jugendarbeit 1.51.20.06.03.02 Kinder- und Jugendarbeit außerhalb von Einrichtungen freier Träger sowie Zuschüsse an sonstige Einrichtungen freier Träger Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2021) Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 34.928,91 EUR 151000603/ 73.1000 2021 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 34.928,91 EUR Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2022) Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 35.278,20 EUR 151000603/ 73.1000 2022 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 35.278,20 EUR Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de