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211142-08 AA · Änderungsantrag

Zielbeschluss über die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers zwischen Kölnstraße und Schlesienstraße im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk Bonn Antrag zur Vorlage 211142

Nummer
211142-08 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
19.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.05.2022 Anhörung
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Übergeordnet

  1. 211142 Zielbeschluss über die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers zwischen Kölnstraße und Schlesienstraße im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk Bonn

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Änderungsantrag
öffentlich
211142-08 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Friederike Dietsch
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Stephan Eickschen
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Hanno von Raußendorf
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
19.05.2022
Zielbeschluss über die Entwicklung eines gemischt
genutzten Quartiers zwischen Kölnstraße und
Schlesienstraße im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk
Bonn
Antrag zur Vorlage 211142
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
19.05.2022 Anhörung
Inhalt des Änderungsantrags
Dem Beschlussvorschlag werden folgende zwei Ziffern hinzugefügt:
6. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der ST 06 die Grünzäsur und
die Biotopvernetzung (entsprechend Folie 3 des Anhangs 02) mit konkreten
Biotop-Korridoren in den Bebauungsplan/Flächennutzungsplan aufzunehmen.
Die Biotopstrukturen sollen so angelegt werden, dass sie nach Größe und
Beschaffenheit auch tatsächlich die Vernetzung von Populationen im
Nahbereich einer Wohnbebauung sicherstellen können.
7. Vor einer Baugenehmigung ist durch ein entsprechendes Fachgutachten
sicherzustellen, dass von den in ihrer Zusammensetzung unbekannten
Altablagerungen (ehemalige Mülldeponie) auch dauerhaft keine Gefahr für das
Grundwasser ausgeht. Die Verwaltung wird gebeten, in einer Stellungnahme
auf Basis des Gutachtens die Frage zu beantworten, ob Abgrabungen oder
andere Sicherungsmaßnahmen an der Altablagerung erfolgen müssen, um das
Grundwasser in diesem sensiblen Bereich dauerhaft zu schützen. Sollten
derartig Maßnahmen notwendig werden, so ist die Altlastenbeseitigung dem
Investor zur Auflage zu machen.Seite 1 von 2
Seite 2
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de