211142-06 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Zielbeschluss über die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers zwischen Kölnstraße und Schlesienstraße im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk Bonn Antrag zur Vorlage 211142
Kerndaten
- Nummer
- 211142-06 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211142-06 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zielbeschluss über die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers zwischen Kölnstraße und Schlesienstraße im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk Bonn Antrag zur Vorlage 211142 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.05.2022 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 03.05.2022 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zum Änderungsantrag DS 211142-03 AA nimmt die Verwaltung Stellung und schlägt vor, folgenden Beschlusspunkt Nr. 6 in DS-211142 zu ergänzen: “Die Anlagen 1 bis 3 zu DS-211142-06 ST sind als Randbedingungen im Zuge der städtebaulich, freiraumplanerischen Ausarbeitung eines Konzepts zu berücksichtigten.” Zu den Punkten im Einzelnen: Zu Punkt 1: Die Ausarbeitung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) Buschdorf erfolgt ohne Beteiligung eines extern beauftragten Planungsbüros. Die verwaltungsinterne Abstimmung eines Abschlussberichts bzw. eines Maßnahmenkataloges ist zudem mit einem explizit hohem Arbeitsaufwand verbunden. Vor dem Hintergrund fehlender personeller Ressourcen, einer in der vergangenen Zeit hohen Personalfluktuation in dem für Entwicklungskonzepte zuständigen Fachbereich sowie einer Vielzahl parallel laufender Verfahren mit hoher Priorität hat sich das Einbringen des IEKs in die politischen Gremien daher verzögert. Meilensteine für die Beschlussfassung des IEKs können zum jetzigen Zeitpunk wie folgt terminiert werden: 3. Quartal 2022: Nach Neubesetzung der vakanten Stellen im Stadtplanungsamt erfolgt Aktualisierung und Überarbeitung des im Entwurf vorliegenden IEK-Abschlussberichts sowie des entsprechenden MaßnahmenkatalogesSeite 1 von 24 Seite 2 4. Quartal 2022: Verwaltungsinterne Abstimmung mit betroffenen Fachämtern und Klärung der Federführung für Maßnahmen 1. Quartal 2023: Start der politischen Beratung 2. Quartal 2023: Beschlussfassung durch politische Gremien Seit 2014 wurden durch eine zweitägige Perspektivwerkstatt, sieben Foren und einen Workshop die Ziele und Maßnahmen vor Ort diskutiert. Die Ergebnisse werden bereits durch die Verwaltung in den derzeit in Vorbereitung befindlichen Verfahren sowie in der Entwicklungsperspektive zwischen Otto-Hahn-Straße und Nordfriedhof (siehe Punkt 2) berücksichtigt. Relevante, das erweiterte Plangebiet betreffende Maßnahmen aus dem IEK (im Entwurf) sind im Anhang dargestellt. Weitere Informationen stehen auf der städtischen Internetseite unter 'Integriertes Entwicklungskonzept Buschdorf' bereit. Mit der Maßgabe, den Zielbeschluss erst nach Vorstellung der Ergebnisse des IEKs vor den politischen Gremien zu fassen, wäre eine Verzögerung des Planvorhabens um mehr als ein Jahr zu erwarten. Die Verwaltung vertritt die Meinung, dass diese Verzögerung angesichts der dringend benötigten Flächen für bezahlbares Wohnen und Gewerbe, der sehr günstigen Entwicklungsvoraussetzungen (vorhandene Erschließung, erfahrene Vorhabenträgerin) sowie des weiteren langen Planungs- und Realisierungshorizonts von mehreren Jahren, unbedingt zu vermeiden ist. Darüber hinaus ist das Vorhaben zur Entwicklung der Flächen an der Kölnstraße und Schlesienstraße noch in einem sehr frühen Verfahrensstadium. Nach Zielbeschluss wird die Vorhabenträgerin gemeinsam mit der Stadt Bonn die Planungsziele konkretisieren sowie die Auslobung für einen Planungswettbewerb formulieren. Den politischen Gremien wird die Aufgabenstellung und Zielsetzung der Auslobung zur Beschlussfassung vorgelegt, sodass hier erneut die Möglichkeit besteht, die Kongruenz von IEK und Planungszielen zu überprüfen. Zu Punkt 2: Der Politik wird mit dieser Stellungnahme eine Übersichtsplanung zu den geforderten Themen in Form einer Entwicklungsperspektive für die Flächen entlang der Kölnstraße, zwischen Otto-Hahn-Straße und Nordfriedhof, vorgelegt. Diese hat zum Ziel die integrierte Entwicklung der Einzelvorhaben an der Kölnstr./Otto-Hahn-Str. (DS-Nr. 211079), Kölnstr./Schlesienstr. (DS-Nr. 211142) und Schlesienstr./Nordfriedhof (DS-Nr. 1410900EB5) sicherzustellen und den Zielen der vorliegenden Fachgutachten (IFS, Artenschutzkonzept) sowie den Interessen und Bedürfnissen der Bürger*innen (zusammengefasst im IEK Entwurf) gerecht zu werden. Die zusammenfassende Darstellung ist das Ergebnis einer umfangreichen Bestandserhebung zahlreicher städtebaulich relevanten Themenfelder. Ziel ist es, eine abgestimmte, zukunftsfähige Entwicklungsperspektive darzustellen, auf deren Grundlage weitere Planungsschritte eingeleitet werden können. Die oben genannten Einzelvorhaben werden dabei als "erweitertes Plangebiet" zusammengefasst, mit gesonderter Kennzeichnung der Fläche zum Zielbeschluss Kölnstr./Schlesienstr..Seite 2 von 24 Seite 3 Die Übersichtsplanung ist der Stellungnahme als Anlage beigefügt und wie folgt aufgebaut: Potentiale Restriktionen und Vorgaben Entwicklungsperspektive Anhang: Bestandserhebung In den laufenden und anstehenden städtebaulichen Qualifizierungsverfahren der Einzelvorhaben wird es Planungsaufgabe sein, die Potentiale zu nutzen, einen Umgang mit den Vorgaben und Restriktionen zu finden und Konflikte planerisch zu lösen. Zu Punkt 2a: Die Maßgaben des Artenschutzkonzepts Bonn Nord West und des integrierten Freiraumsystems wurden in der Entwicklungsperspektive dargestellt. Mit der DS-Nr. 211142-01 ST liegt außerdem eine Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde zum Umsetzungsstand des Artenschutzkonzepts vor. Darüber hinaus ist bereits die Durchführung der erweiterten artenschutzrechtlichen Prüfung inklusive faunistischer Erhebung planungsrelevanter Arten im Rahmen der Entwicklung Kölnstr./Schlesienstr. beauftragt. Das Planungsbüro arbeitet in diesem Zuge auch mit der Biostation zusammen. Sobald das Gutachten vorliegt und von der UNB freigegeben wurde, wird die Verwaltung dieses und eine Stellungnahme zu den noch offenen Fragen bezüglich des Umwelt- und Artenschutzes in die politischen Gremien einbringen. Zu Punkt 2b: Die Übersichtsplanung stellt die wesentlichen Anknüpfungspunkte zwischen Entwicklungsflächen und Bestandsbebauung schematisch dar. Die Verwaltung verfolgt das Ziel den Umweltverbund zu stärken und insbesondere dem Fuß- und Radverkehr vielfältige Möglichkeiten für die verkehrssichere Erschließung des Quartiers und seiner Umgebung zu bieten. Eine differenzierte Wege- und Freiraumplanung wird Planungsaufgabe im städtebaulichen Qualifizierungsverfahren sein. Die im Änderungsantrag benannten Kriterien werden in der Auslobung berücksichtigt und diese wird der Politik zur Beschlussfassung vorgelegt. Anlage/n 1 Anhang 01 - Übersicht IEK (öffentlich) 2 Anhang 02 - Potentiale, Restriktionen, Entwicklungsperspektiven (öffentlich) 3 Anhang 03 - Bestandserhebung (öffentlich)Seite 3 von 24 Ziele und Maßnahmen (Entwurf – Stand 2019) Mit dem Entwurf des IEK Buschdorf wird den Ergebnissen eines umfangreichen und mehrjährigen Beteiligungsprozesses mit vielfältigen Zielgruppen Rechnung getragen. Die für das erweiterte Plangebiet vorgesehenen Maßnahmen werden in der vorgelegten Entwicklungsperspektive sowie den vergangenen und den sich in Vorbereitung befindenden Zielbeschlüssen vollumfänglich berücksichtigt. Dies sind im Einzelnen Wohnen und/ oder Gewerbe an der Ecke Kölnstraße/ Schlesienstraße Wohnen und/ oder Gewerbe am Petrusacker Wohnangebot für alle Zielgruppen Errichtung eines Lebensmittelvollversorgers, Dienstleistungen und Wohnen Hohen Bedarf an kleinen, barrierefreien sowie bezahlbaren Wohnungen decken Bedarfsdeckung und Optimierung sozialer Infrastruktur 61 Stadtplanungsamt 1 2015 Perspektivwerkstatt 2017 Flächenworkshop 5 Buschdorf Dialoge 7 Buschdorf Foren 2018 Umfrage „Älterwerden in Buschdorf“ Workshop zum IEK Buschdorf 2019 Entwurf des IEK Buschdorf IEK BuschdorfSeite 4 von 24 IEK Buschdorf Maßnahmenübersicht Entwurf - Stand 2019 61 Stadtplanungsamt 2Seite 5 von 24 IEK Buschdorf Maßnahme Entwurf - Stand 2019 61 Stadtplanungsamt 3Seite 6 von 24 IEK Buschdorf Maßnahme Entwurf - Stand 2019 61 Stadtplanungsamt 4Seite 7 von 24 IEK Buschdorf Maßnahme Entwurf - Stand 2019 61 Stadtplanungsamt 5Seite 8 von 24 IEK Buschdorf Maßnahme Entwurf - Stand 2019 61 Stadtplanungsamt 6Seite 9 von 24 IEK Buschdorf Maßnahme Entwurf - Stand 2019 61 Stadtplanungsamt 7Seite 10 von 24 RHEIN H H H H H ENTWICKLUNGSPERSPEKTIVE BONN BUSCHDORF H H erweitertes Plangebiet Friedhofserweiterung (geplant) Fläche Zielbeschluss soziale Infrastruktur (in Planung) Wohngebiet (Potential) Naherholung H Stadtbahnhaltestelle Stadtbahn (in Prüfung) Biotopvernetzung Wegverbindung POTENTIALE Ortsteilzentrum H Einzugradius Stadtbahnhalt 500m WegverbindungSeite 11 von 24 H H ENTWICKLUNGSPERSPEKTIVE BONN BUSCHDORF Friedhofserweiterungsfläche: Nutzung als muslimisches Gräberfeld derzeit geplant Im IFS vorgesehen als Fläche für Anreicherung Im Artenschutzkonzept vorgesehen für Maßnahmen zur Steigerung der Habitatqualität Im Artenschutzkonzept vorgesehen für Maßnahmen zur Steigerung der Artenvielfalt Lebensraum der Zauneidechse erweitertes Plangebiet Fläche Zielbeschluss Gewerbegebiet Altablagerungen Räumliche Barriere Lärmwirkung Anbauverbotszone Friedhofserweiterung (geplant) RESTRIKTIONEN + VORGABEN BiotopvernetzungSeite 12 von 24 Stadtbahnerweiterung: Vorzugsvariante (Trassenkorridor und Haltestellen noch nicht abschließend entschieden) RHEIN H H H erweitertes Plangebiet H Friedhoferweiterung (geplant) Fläche Zielbeschluss Wohngebiet (in Planung) Wohngebiet (Potential) Mischgebiet (in Planung) Wohnen und Gewerbe gewerblich geprägte Nutzung (Potential) nWoh gebiet (in Planung)H Stadtbahnhaltestelle (in Prüfung) Nahversorgung (in Planung) Grünzäsur Biotopvernetzung Wegverbindung PERSPEKTIVE Baugebiete: - Entwicklung nach dem Prinzip der mehrfachen Innenentwicklung. Erhöhung der Bebauungsdichte und der Nutzungsvielfalt, quantitative und qualitative Aufwertung des Grünvolumens sowie multimodale und klimagerechte Optimierung des Mobilitätsangebots. - Wohnangebot für mehrere Nutzergruppen - soziale Infrastruktur - Leben und Arbeiten ENTWICKLUNGSPERSPEKTIVE BONN BUSCHDORFSeite 13 von 24 01 Plangebiet 1Seite 14 von 24 01 Ortsteilgestalt 2Seite 15 von 24 01 Nahverkehr 3 Stadtbahn 16 Stadtbahntrasse (Varianten in Prüfung) Bus 630 (Dottendorf-Tannenbusch) Bus 604 (Hersel-Hbf-Ückesdorf) H H H H H H H H H H Bushaltestelle H H Stadtbahnhaltestelle Legende H H H Stadtbahnhaltestelle (in Prüfung) Durch die geplante Stadtbahnverlängerung ist das Plangebiet sehr gut an den ÖPNV angebunden. Erweitertes Plangebiet Fläche Zielbeschluss H H H H H HSeite 16 von 24 01 Radwege 4 Hauptroute Legende Verbindungsweg Das Plangebiet ist sehr gut an die Hauptverkehrsrouten für MIV und Radverkehr angebunden. Erweitertes Plangebiet Fläche ZielbeschlussSeite 17 von 24 01 Soziales 6 Legende Grundschule Kita Weiterführende Schule Jugendzentrum Im Bereich Bildung ist Buschdorf gut versorgt. Es fehlen Angebote sozialer Einrichtungen. Erweitertes Plangebiet Fläche ZielbeschlussSeite 18 von 24 01 Freizeit und Erholung 7 Landwirtschaftliche Nutzfläche Friedhof Grünfläche Park Sportanlagen Spielplätze Legende Rhein Klosteracker Rosenfeld Nordfriedhof Ehem. Deponie Buschdorf besitzt ein gutes Sport- und Freizeitangebot sowie Möglichkeiten zur Naherholung TEXT Naherholungsgebiet Erweitertes Plangebiet Fläche Zielbeschluss Friedhoferweiterung (geplant)Seite 19 von 24 01 Biotopkartierung 8 Schutzwürdige Biotope Legende Schutzwürdige Biotope werden durch die geplanten Vorhaben nicht berührt. Erweitertes Plangebiet Fläche ZielbeschlussSeite 20 von 24 01 Klimakarte (Planungshinweise 2019) 9 Potenzialraum – (geringe Priorität) Hohe Wärmebelastung Wirkungsraum weniger günstige humanbioklimatische Situation Legende Besondere klimatische Bedeutung des Plangebiets ist nicht gegeben. Erweitertes PlangebietSeite 21 von 24 01 Artenschutzkonzept 10 Biotope sind durch die Vorhaben nicht unmittelbar betroffen. Die Vorhaben verhindern eine ökologische Aufwertung der Flächen Habitat für Feldvögel Aussaat von Kräutern zur Steigerung der Artenvielfalt Verbesserung Habitatqualität Zauneidechse Erweitertes PlangebietSeite 22 von 24 01 IFS 2012 11 Bauliche Nutzung möglich (Wohnen, mit grünordnerisch qualifizierten Maßnahmen) Anreicherung Erhaltung Lineare Umfeldverbesserung Bauliche Nutzung möglich (Gewerbe) Legende Bauliche Entwicklung der Flächen ist vorgesehen, mit Ausnahme der Friedhofserweiterungsfläche. Die Verteilung der Flächen für Wohnen und Gewerbe entspricht nicht den Zielbeschlüssen Erweitertes Plangebiet Fläche ZielbeschlussSeite 23 von 24 Klima und Umwelt Keine schutzwürdigen Biotope betroffen Populationen planungsrelevanter Offenlandarten nicht unmittelbar betroffen Für Teilflächen des Plangebiets sind Maßnahmen zur Steigerung der Artenvielfalt und Habitatqualität vorgesehen Im IFS ist die bauliche Nutzung großer Teile des Plangebiets vorgesehen Die Stärkung linearer Freiraum- und Biotopverbindungen, insb. In Richtung Klosteracker, kann einen Mehrwert für die entstehenden Quartiere schaffen - Artenschutzkonzept Bonn Nord West - ZURES - Biotopkartierung - IFS 2012 - Klimagutachten 01 Zusammenfassung 13 Chance Stärke Risiko SchwächeSeite 24 von 24
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de