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211142-06 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Zielbeschluss über die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers zwischen Kölnstraße und Schlesienstraße im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk Bonn Antrag zur Vorlage 211142

Nummer
211142-06 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  2. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  3. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  4. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  5. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Kenntnisnahme
  6. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211142 Zielbeschluss über die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers zwischen Kölnstraße und Schlesienstraße im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211142-06 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Zielbeschluss über die Entwicklung eines gemischt
genutzten Quartiers zwischen Kölnstraße und
Schlesienstraße im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk
Bonn
Antrag zur Vorlage 211142
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
19.05.2022 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 03.05.2022 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zum Änderungsantrag DS 211142-03 AA nimmt die Verwaltung Stellung und
schlägt vor, folgenden Beschlusspunkt Nr. 6 in DS-211142 zu ergänzen:
“Die Anlagen 1 bis 3 zu DS-211142-06 ST sind als Randbedingungen im Zuge
der städtebaulich, freiraumplanerischen Ausarbeitung eines Konzepts zu
berücksichtigten.”
Zu den Punkten im Einzelnen:
Zu Punkt 1:
Die Ausarbeitung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) Buschdorf
erfolgt ohne Beteiligung eines extern beauftragten Planungsbüros. Die
verwaltungsinterne Abstimmung eines Abschlussberichts bzw. eines
Maßnahmenkataloges ist zudem mit einem explizit hohem Arbeitsaufwand
verbunden. Vor dem Hintergrund fehlender personeller Ressourcen, einer in
der vergangenen Zeit hohen Personalfluktuation in dem für
Entwicklungskonzepte zuständigen Fachbereich sowie einer Vielzahl parallel
laufender Verfahren mit hoher Priorität hat sich das Einbringen des IEKs in die
politischen Gremien daher verzögert.
Meilensteine für die Beschlussfassung des IEKs können zum jetzigen Zeitpunk
wie folgt terminiert werden:
 3. Quartal 2022: Nach Neubesetzung der vakanten Stellen im
Stadtplanungsamt erfolgt Aktualisierung und Überarbeitung des im
Entwurf vorliegenden IEK-Abschlussberichts sowie des entsprechenden
MaßnahmenkatalogesSeite 1 von 24
Seite 2
 4. Quartal 2022: Verwaltungsinterne Abstimmung mit betroffenen
Fachämtern und Klärung der Federführung für Maßnahmen
 1. Quartal 2023: Start der politischen Beratung
 2. Quartal 2023: Beschlussfassung durch politische Gremien
Seit 2014 wurden durch eine zweitägige Perspektivwerkstatt, sieben Foren und
einen Workshop die Ziele und Maßnahmen vor Ort diskutiert. Die Ergebnisse
werden bereits durch die Verwaltung in den derzeit in Vorbereitung befindlichen
Verfahren sowie in der Entwicklungsperspektive zwischen Otto-Hahn-Straße
und Nordfriedhof (siehe Punkt 2) berücksichtigt. Relevante, das erweiterte
Plangebiet betreffende Maßnahmen aus dem IEK (im Entwurf) sind im Anhang
dargestellt. Weitere Informationen stehen auf der städtischen Internetseite
unter 'Integriertes Entwicklungskonzept Buschdorf' bereit.
Mit der Maßgabe, den Zielbeschluss erst nach Vorstellung der Ergebnisse des
IEKs vor den politischen Gremien zu fassen, wäre eine Verzögerung des
Planvorhabens um mehr als ein Jahr zu erwarten. Die Verwaltung vertritt die
Meinung, dass diese Verzögerung angesichts der dringend benötigten Flächen
für bezahlbares Wohnen und Gewerbe, der sehr günstigen
Entwicklungsvoraussetzungen (vorhandene Erschließung, erfahrene
Vorhabenträgerin) sowie des weiteren langen Planungs- und
Realisierungshorizonts von mehreren Jahren, unbedingt zu vermeiden ist.
Darüber hinaus ist das Vorhaben zur Entwicklung der Flächen an der
Kölnstraße und Schlesienstraße noch in einem sehr frühen Verfahrensstadium.
Nach Zielbeschluss wird die Vorhabenträgerin gemeinsam mit der Stadt Bonn
die Planungsziele konkretisieren sowie die Auslobung für einen
Planungswettbewerb formulieren. Den politischen Gremien wird die
Aufgabenstellung und Zielsetzung der Auslobung zur Beschlussfassung
vorgelegt, sodass hier erneut die Möglichkeit besteht, die Kongruenz von IEK
und Planungszielen zu überprüfen.
Zu Punkt 2:
Der Politik wird mit dieser Stellungnahme eine Übersichtsplanung zu den
geforderten Themen in Form einer Entwicklungsperspektive für die Flächen
entlang der Kölnstraße, zwischen Otto-Hahn-Straße und Nordfriedhof,
vorgelegt. Diese hat zum Ziel die integrierte Entwicklung der Einzelvorhaben an
der Kölnstr./Otto-Hahn-Str. (DS-Nr. 211079), Kölnstr./Schlesienstr. (DS-Nr.
211142) und Schlesienstr./Nordfriedhof (DS-Nr. 1410900EB5) sicherzustellen
und den Zielen der vorliegenden Fachgutachten (IFS, Artenschutzkonzept)
sowie den Interessen und Bedürfnissen der Bürger*innen (zusammengefasst
im IEK Entwurf) gerecht zu werden.
Die zusammenfassende Darstellung ist das Ergebnis einer umfangreichen
Bestandserhebung zahlreicher städtebaulich relevanten Themenfelder. Ziel ist
es, eine abgestimmte, zukunftsfähige Entwicklungsperspektive darzustellen,
auf deren Grundlage weitere Planungsschritte eingeleitet werden können. Die
oben genannten Einzelvorhaben werden dabei als "erweitertes Plangebiet"
zusammengefasst, mit gesonderter Kennzeichnung der Fläche zum
Zielbeschluss Kölnstr./Schlesienstr..Seite 2 von 24
Seite 3
Die Übersichtsplanung ist der Stellungnahme als Anlage beigefügt und wie folgt
aufgebaut:
 Potentiale
 Restriktionen und Vorgaben
 Entwicklungsperspektive
 Anhang: Bestandserhebung
In den laufenden und anstehenden städtebaulichen Qualifizierungsverfahren
der Einzelvorhaben wird es Planungsaufgabe sein, die Potentiale zu nutzen,
einen Umgang mit den Vorgaben und Restriktionen zu finden und Konflikte
planerisch zu lösen.
Zu Punkt 2a:
Die Maßgaben des Artenschutzkonzepts Bonn Nord West und des integrierten
Freiraumsystems wurden in der Entwicklungsperspektive dargestellt. Mit der
DS-Nr. 211142-01 ST liegt außerdem eine Stellungnahme der unteren
Naturschutzbehörde zum Umsetzungsstand des Artenschutzkonzepts vor.
Darüber hinaus ist bereits die Durchführung der erweiterten
artenschutzrechtlichen Prüfung inklusive faunistischer Erhebung
planungsrelevanter Arten im Rahmen der Entwicklung Kölnstr./Schlesienstr.
beauftragt. Das Planungsbüro arbeitet in diesem Zuge auch mit der Biostation
zusammen. Sobald das Gutachten vorliegt und von der UNB freigegeben
wurde, wird die Verwaltung dieses und eine Stellungnahme zu den noch
offenen Fragen bezüglich des Umwelt- und Artenschutzes in die politischen
Gremien einbringen.
Zu Punkt 2b:
Die Übersichtsplanung stellt die wesentlichen Anknüpfungspunkte zwischen
Entwicklungsflächen und Bestandsbebauung schematisch dar. Die Verwaltung
verfolgt das Ziel den Umweltverbund zu stärken und insbesondere dem Fuß-
und Radverkehr vielfältige Möglichkeiten für die verkehrssichere Erschließung
des Quartiers und seiner Umgebung zu bieten. Eine differenzierte Wege- und
Freiraumplanung wird Planungsaufgabe im städtebaulichen
Qualifizierungsverfahren sein. Die im Änderungsantrag benannten Kriterien
werden in der Auslobung berücksichtigt und diese wird der Politik zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Anlage/n
1 Anhang 01 - Übersicht IEK (öffentlich)
2 Anhang 02 - Potentiale, Restriktionen, Entwicklungsperspektiven (öffentlich)
3 Anhang 03 - Bestandserhebung (öffentlich)Seite 3 von 24
Ziele und Maßnahmen (Entwurf – Stand 2019)
 Mit dem Entwurf des IEK Buschdorf wird den
Ergebnissen eines umfangreichen und mehrjährigen
Beteiligungsprozesses mit vielfältigen Zielgruppen
Rechnung getragen.
 Die für das erweiterte Plangebiet vorgesehenen
Maßnahmen werden in der vorgelegten
Entwicklungsperspektive sowie den vergangenen und
den sich in Vorbereitung befindenden Zielbeschlüssen
vollumfänglich berücksichtigt.
 Dies sind im Einzelnen
 Wohnen und/ oder Gewerbe an der Ecke
Kölnstraße/ Schlesienstraße
 Wohnen und/ oder Gewerbe am Petrusacker
 Wohnangebot für alle Zielgruppen
 Errichtung eines Lebensmittelvollversorgers,
Dienstleistungen und Wohnen
 Hohen Bedarf an kleinen, barrierefreien sowie
bezahlbaren Wohnungen decken
 Bedarfsdeckung und Optimierung sozialer
Infrastruktur
61 Stadtplanungsamt 1
2015 Perspektivwerkstatt
2017 Flächenworkshop
5 Buschdorf Dialoge
7 Buschdorf Foren
2018 Umfrage „Älterwerden in Buschdorf“
Workshop zum IEK Buschdorf
2019 Entwurf des IEK Buschdorf
IEK
BuschdorfSeite 4 von 24
IEK
Buschdorf
Maßnahmenübersicht
Entwurf - Stand 2019
61 Stadtplanungsamt 2Seite 5 von 24
IEK
Buschdorf
Maßnahme
Entwurf - Stand 2019
61 Stadtplanungsamt 3Seite 6 von 24
IEK
Buschdorf
Maßnahme
Entwurf - Stand 2019
61 Stadtplanungsamt 4Seite 7 von 24
IEK
Buschdorf
Maßnahme
Entwurf - Stand 2019
61 Stadtplanungsamt 5Seite 8 von 24
IEK
Buschdorf
Maßnahme
Entwurf - Stand 2019
61 Stadtplanungsamt 6Seite 9 von 24
IEK
Buschdorf
Maßnahme
Entwurf - Stand 2019
61 Stadtplanungsamt 7Seite 10 von 24
RHEIN
H
H
H
H
H
ENTWICKLUNGSPERSPEKTIVE BONN BUSCHDORF
H
H
erweitertes Plangebiet
Friedhofserweiterung (geplant)
Fläche Zielbeschluss
soziale Infrastruktur
(in Planung)
Wohngebiet (Potential)
Naherholung
H Stadtbahnhaltestelle
Stadtbahn (in Prüfung)
Biotopvernetzung
Wegverbindung
POTENTIALE
Ortsteilzentrum
H
Einzugradius Stadtbahnhalt 500m WegverbindungSeite 11 von 24
H
H
ENTWICKLUNGSPERSPEKTIVE BONN BUSCHDORF
Friedhofserweiterungsfläche:
Nutzung als muslimisches
Gräberfeld derzeit geplant
Im IFS vorgesehen als
Fläche für Anreicherung
Im Artenschutzkonzept vorgesehen
für Maßnahmen zur
Steigerung der Habitatqualität
Im Artenschutzkonzept vorgesehen
für Maßnahmen zur
Steigerung der Artenvielfalt
Lebensraum der
Zauneidechse
erweitertes Plangebiet
Fläche Zielbeschluss
Gewerbegebiet
Altablagerungen Räumliche Barriere
Lärmwirkung
Anbauverbotszone
Friedhofserweiterung
(geplant)
RESTRIKTIONEN + VORGABEN BiotopvernetzungSeite 12 von 24
Stadtbahnerweiterung:
Vorzugsvariante
(Trassenkorridor und Haltestellen
noch nicht abschließend entschieden)
RHEIN
H
H
H
erweitertes Plangebiet H
Friedhoferweiterung (geplant)
Fläche Zielbeschluss
Wohngebiet (in Planung)
Wohngebiet (Potential)
Mischgebiet (in Planung)
Wohnen und Gewerbe
gewerblich geprägte Nutzung
(Potential)
nWoh gebiet (in Planung)H
Stadtbahnhaltestelle
(in Prüfung)
Nahversorgung (in Planung)
Grünzäsur
Biotopvernetzung
Wegverbindung
PERSPEKTIVE
Baugebiete:
- Entwicklung nach dem Prinzip der mehrfachen Innenentwicklung.
Erhöhung der Bebauungsdichte und der Nutzungsvielfalt,
quantitative und qualitative Aufwertung des Grünvolumens sowie
multimodale und klimagerechte Optimierung des Mobilitätsangebots.
- Wohnangebot für mehrere Nutzergruppen
- soziale Infrastruktur
- Leben und Arbeiten
ENTWICKLUNGSPERSPEKTIVE BONN BUSCHDORFSeite 13 von 24
01
Plangebiet
1Seite 14 von 24
01
Ortsteilgestalt
2Seite 15 von 24
01
Nahverkehr
3
Stadtbahn 16
Stadtbahntrasse
(Varianten in Prüfung)
Bus 630
(Dottendorf-Tannenbusch)
Bus 604
(Hersel-Hbf-Ückesdorf)
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H Bushaltestelle
H
H Stadtbahnhaltestelle
Legende
H
H
H Stadtbahnhaltestelle
(in Prüfung)
Durch die geplante
Stadtbahnverlängerung
ist das Plangebiet sehr
gut an den ÖPNV
angebunden.
Erweitertes Plangebiet
Fläche Zielbeschluss
H
H
H
H
H
HSeite 16 von 24
01
Radwege
4
Hauptroute
Legende
Verbindungsweg
Das Plangebiet ist sehr
gut an die
Hauptverkehrsrouten für
MIV und Radverkehr
angebunden.
Erweitertes Plangebiet
Fläche ZielbeschlussSeite 17 von 24
01
Soziales
6
Legende
Grundschule
Kita
Weiterführende Schule
Jugendzentrum
Im Bereich Bildung ist
Buschdorf gut versorgt.
Es fehlen Angebote
sozialer Einrichtungen.
Erweitertes Plangebiet
Fläche ZielbeschlussSeite 18 von 24
01
Freizeit und
Erholung
7
Landwirtschaftliche
Nutzfläche
Friedhof
Grünfläche
Park
Sportanlagen
Spielplätze
Legende Rhein
Klosteracker
Rosenfeld
Nordfriedhof
Ehem. Deponie
Buschdorf besitzt ein
gutes Sport- und
Freizeitangebot sowie
Möglichkeiten zur
Naherholung
TEXT Naherholungsgebiet
Erweitertes Plangebiet
Fläche Zielbeschluss
Friedhoferweiterung
(geplant)Seite 19 von 24
01
Biotopkartierung
8
Schutzwürdige Biotope
Legende
Schutzwürdige Biotope
werden durch die
geplanten Vorhaben nicht
berührt.
Erweitertes Plangebiet
Fläche ZielbeschlussSeite 20 von 24
01
Klimakarte
(Planungshinweise 2019)
9
Potenzialraum –
(geringe Priorität)
Hohe Wärmebelastung
Wirkungsraum
weniger günstige
humanbioklimatische
Situation
Legende
Besondere klimatische
Bedeutung des
Plangebiets ist nicht
gegeben.
Erweitertes PlangebietSeite 21 von 24
01
Artenschutzkonzept
10
Biotope sind durch die
Vorhaben nicht
unmittelbar betroffen.
Die Vorhaben verhindern
eine ökologische
Aufwertung der Flächen
Habitat für Feldvögel
Aussaat von Kräutern
zur Steigerung der
Artenvielfalt
Verbesserung
Habitatqualität
Zauneidechse
Erweitertes PlangebietSeite 22 von 24
01
IFS 2012
11
Bauliche Nutzung möglich
(Wohnen, mit grünordnerisch
qualifizierten Maßnahmen)
Anreicherung
Erhaltung
Lineare Umfeldverbesserung
Bauliche Nutzung möglich
(Gewerbe)
Legende
Bauliche Entwicklung der
Flächen ist vorgesehen, mit
Ausnahme der
Friedhofserweiterungsfläche.
Die Verteilung der Flächen
für Wohnen und Gewerbe
entspricht nicht den
Zielbeschlüssen
Erweitertes Plangebiet
Fläche ZielbeschlussSeite 23 von 24
Klima und Umwelt
 Keine schutzwürdigen Biotope betroffen
 Populationen planungsrelevanter
Offenlandarten nicht unmittelbar betroffen
 Für Teilflächen des Plangebiets sind
Maßnahmen zur Steigerung der
Artenvielfalt und Habitatqualität
vorgesehen
 Im IFS ist die bauliche Nutzung großer
Teile des Plangebiets vorgesehen
 Die Stärkung linearer Freiraum- und
Biotopverbindungen, insb. In Richtung
Klosteracker, kann einen Mehrwert für die
entstehenden Quartiere schaffen
- Artenschutzkonzept Bonn Nord West
- ZURES
- Biotopkartierung
- IFS 2012
- Klimagutachten
01
Zusammenfassung
13
Chance Stärke
Risiko SchwächeSeite 24 von 24

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 02.11.2026, 23:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de