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211142-02 AA · Änderungsantrag

CDU-Änderungsantrag: Zielbeschluss über die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers zwischen Kölnstraße und Schlesienstraße im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk Bonn Antrag zur Vorlage 211142

Nummer
211142-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
20.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.05.2022 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 211142 Zielbeschluss über die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers zwischen Kölnstraße und Schlesienstraße im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk Bonn

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Änderungsantrag
öffentlich
211142-02 AA
Antragsteller/in:
Bert Moll
Georg Schäfer
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
CDU-Änderungsantrag: Zielbeschluss über die
Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers
zwischen Kölnstraße und Schlesienstraße im
Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk Bonn
Antrag zur Vorlage 211142
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
20.01.2022 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Beschlussvorschlag wird mit folgender Ziff 6. ergänzt:
Die Planung erfolgt auf der Grundlage eines Integrierten
Entwicklungskonzeptes Buschdorf (IEK), dessen Eckpunkte in einem intensiven
Austausch zwischen Bürgerschaft und Verwaltung nach Maßgabe des
Ratsbeschlusses vom 18. Juli 2013 (DS 1311091) zwischen 2014 - 2018
erarbeitet wurde.
Begründung
Die städtebauliche Entwicklung von Teilflächen des Bonner Ortsteils Buschdorf
ist untrennbar mit einer seit 2013 beschlossenen Aufstellung und Entwicklung
eines Integrierten Entwicklungskonzeptes verbunden, dass Aspekte der
Gesamtentwicklung des Ortsteils u.a. in sozialräumlicher und verkehrlicher
Hinsicht umfasst.
Eine Planung eines gemischten Quartiers zwischen Kölnstraße und
Schlesienstraße ist daher mit dem bereits in Eckpunkten definierten IEK für
Buschdorf zeitlich und inhaltlich aufzunehmen und in der Bauleitplanung in
Einklang zu bringen.
Der Entwurf des IEK sollte bereits in der zweiten Jahreshälfte 2020 den
politischen Gremien vorgelegt werden (DS 200119-1 ST).
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Datenstand: 03.11.2026, 09:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de