211142 · Beschlussvorlage
Zielbeschluss über die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers zwischen Kölnstraße und Schlesienstraße im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 211142
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Anhörung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 211142 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zielbeschluss über die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers zwischen Kölnstraße und Schlesienstraße im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.11.2021 Anhörung Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 09.11.2021 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.11.2021 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 25.11.2021 Anhörung Rat 09.12.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Dem Planungsziel, auf den privaten Flächen gemäß Übersichtsplan Anlage 1 ein Wohnquartier zu errichten, wird zugestimmt. Dem Antrag der Concept-3 GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens wird damit entsprochen. 2. Dem Planungsziel auf den städtischen Flächen gemäß Übersichtsplan Anlage 1 ein gemischt genutztes Quartier zu errichten, wird zugestimmt. 3. Der aufzustellende Bebauungsplan wird im Sinne der mehrfachen Innenentwicklung entwickelt. 4. Die Schaffung von Planrecht wird in Form der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6324-2 durchgeführt. 5. Zur Sicherung einer qualitätsvollen und integrierten Gesamtentwicklung ist ein städtebauliches Wettbewerbsverfahren nach den Vorgaben der RPW (Richtlinie für Planungswettbewerbe) mit den betroffenen Grundstückseigentümern abzustimmen und durchzuführen. Vertreter*innen der politischen Gremien sind in das Verfahren mit einzubeziehen. Auf dieser Grundlage wird der Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorbereitet. Begründung Am 06.07.2020 reichte die Concept-3-GmbH einen Antrag zur Aufstellung einesSeite 1 von 9 Seite 2 Bebauungsplans für den Bereich an der Kölnstraße, Flurstücke 1540 und 1541, Flur 4, Gemarkung Buschdorf, bei der Stadt Bonn ein. Die Antragsstellerin ist über die genannten Grundstücke verfügungsberechtigt und sieht die Planung und Realisierung eines Wohnquartiers vor. Mit dem Ziel der Erarbeitung eines städtebaulich integrierten Gesamtkonzepts soll auch die südöstlich angrenzende städtische Fläche einer Entwicklung und städtebaulichen Aufwertung zugeführt werden. Der Planbereich befindet sich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf, entlang der Kölnstraße und umfasst folgende Teilbereiche: ● ● ● A. unbebaute Fläche (privat, ca. 3,5 Hektar) Im Flächennutzungsplan der Stadt Bonn ist die Teilfläche als Grünfläche mit Zweckbestimmung Sportplatz innerhalb des Landschaftsschutzgebietes dargestellt. Verbindliches Planungsrecht besteht für den Bereich nicht. Die Fläche ist dem Außenbereich gemäß §35 Baugesetzbuch zuzuordnen. Weiter unterliegt die Fläche zunächst befristet bis 2027 dem Landschaftsschutz (Landschaftsschutzverordnung der Bezirksregierung Köln 2007). Rechtskräftige Landschaftspläne liegen nicht vor. Das Integrierte Freiraumsystem der Bundesstadt (IFS 2012) trifft für den Bereich zwischen Kölnstraße, Schlesienstraße, KBE-Trasse und Otto-Hahn-Straße den Planungshinweis „bauliche Nutzung: Gewerbe”. Jedoch soll eine Verbindung zwischen dem ökologisch wertvollen Bahndamm der KBE-Trasse und den nordöstlich der Kölnstraße gelegenen Freiflächen den Artenaustausch ermöglichen. ● ● ● B. gewerblich genutzte Fläche "Godau-Gelände" (städtisch, ca. 3,5 Hektar) Im Flächennutzungsplan ist der Teilbereich als Grünfläche dargestellt. Die Fläche liegt weiterhin im Geltungsbereich des Bebauungsplans 7425-9, der im Wesentlichen zum Ausbau der Schlesienstraße bis zur Kölnstraße aufgestellt wurde. Das nördlich der Schlesienstraße liegende Gelände der Autoverwertung wird im Bebauungsplan nachrichtlich als „Außenbereich“ bezeichnet. Die baurechtlichen Festlegungen seien dort in einem noch aufzustellenden Bebauungsplan zu regeln. Dieses Planungsrecht wurde jedoch bisher nicht geschaffen. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung wurde der Bereich bereits durch eine Anlage zur Autoverwertung genutzt. Der gesamte Planbereich ist im aktuellen Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg bereits als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt. Das Gebiet grenzt südwestlich an das Quartier "Im Apfelgarten" (Bebauungsplan Nr. 7425-24). Bis 2020 wurden dort auf 4 ha Plangebiet durch die Vorhabenträgerin Montana Wohnungsbau GmbH insgesamt 88 Doppel- und Reihenhäuser, fünf Mehrfamilienhäuser und eine Kindertagesstätte realisiert. Im Norden grenzt der Bereich an das Plangebiet des Bebauungsplanes 6325-1 "Otto-Hahn-Str./Kölnstraße" Hier wurde am 07.03.2017 ein Zielbeschluss für eine wohnbauliche Nutzung sowie einen großflächigen Einzelhandelsstandort gefasst (vgl. 1710517EB7). Die städtebauliche, räumliche Entwicklung der Gebiete wird, insbesondere mit Blick auf die verkehrliche Erschließung, aufeinander abgestimmt werden. Aufgrund des fortgeschrittenen Verfahrens- und Untersuchungsstandes ist eine verfahrenstechnische Verknüpfung jedoch nicht vorgesehen.Seite 2 von 9 Seite 3 Planungsziel/ Vorhaben Teilbereich A (privat) Geplant ist die Schaffung eines durchmischten Wohnquartiers mit einem hohen Anteil an Geschosswohnungsbau. Die Concept-3 GmbH (Vorhabenträgerin) beabsichtigt mindestens 66% der Bruttogeschossfläche mit Mitteln der öffentlichen Wohnraumförderung zu errichten. Das wohnbauliche Potenzial wird derzeit auf mehr als 200 Wohneinheiten geschätzt. Weiterhin soll mit dem Bebauungsplan das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung verfolgt werden. Neben der Aufwertung der bestehenden Situation mit Nutzungsintensivierung und -mischung wird Wert auf die Schaffung von hochwertigen Freiflächen bei gleichzeitiger Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs gelegt. Damit wird ein Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung geleistet. Die im IFS geplante Verbindung zur Grünfläche nördlich der Kölnstraße soll in Abstimmung mit den Festsetzungen aus dem Bebauungsplan 7425-24 "Im Apfelgarten" im Verfahren beachtet und aufgegriffen werden. Es ist geplant, die erforderlichen PkW-Stellplätze in einer Quartiersgarage (Hochgarage) unterzubringen und ein Mobilitätskonzept zu erarbeiten. Die Erschließung der Fläche wird über das benachbarte städtische Grundstück an der Schlesienstraße sowie das benachbarte Grundstück an der Otto-Hahn- Straße gesichert (DS 211079). Aus diesem Grund ist im Rahmen eines Verkehrsgutachtens auch der entstehende Mehrverkehr des benachbarten Vorhabens zu berücksichtigen. Eine Erschließung über die Kölnstraße ist nicht möglich. Teilbereich B (städtisch) Auf dem derzeit gewerblich genutzten Gelände wird eine Nutzungsmischung (Gewerbe/Wohnen) angestrebt. Überwiegend wohnungsnah verträgliche gewerbliche Nutzungen sollen berücksichtigt werden. Die am Standort verträglichen Nutzungen sind im weiteren Verfahrensverlauf zu prüfen und zu konkretisieren, da Einschränkungen wegen Altablagerungen und Altstandorten bestehen. Auch die weiteren Planungen zur Stadtbahnverlängerung Buschdorf werden berücksichtigt und das Tiefbauamt am Verfahren beteiligt. Die Empfehlung einer städtebaulich gut integrierten Lösung wird Aufgabe im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens (siehe nächster Abschnitt) sein. 50 % der wohnbaulich genutzten Bruttogeschossfläche sollen mit Mitteln der öffentlichen Wohnraumförderung errichtet werden. Die Nachfrage nach Gewerbeflächen ist ungebrochen und die Stadt verfügt seit Anfang 2020, als die letzten Grundstücke im Gewerbegebiet Bonn-West vermarktet wurden, über keine städtischen Gewerbeflächen. Damit linksrheinisch wieder Grundstücke zur gewerblichen Nutzung angeboten werden können, wird daher angestrebt, dass die Fläche überwiegend einer wohnverträglichen gewerblichen Nutzung zugeführt wird. Verfahrensvorschlag In Abstimmung zwischen der Antragstellerin und der Stadt Bonn wird zunächst ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren nach RPW in Abstimmung mit der Architektenkammer NRW durchgeführt. Der Wettbewerb soll als halboffenes und zweistufiges Verfahren ausgelobt werden. Vertreter*innen der politischen Gremien werden am Verfahren beteiligt. Die konkrete Ausgestaltung desSeite 3 von 9 Seite 4 Qualifizierungsverfahrens wird mit dem Städtebau- und Gestaltungsbeirat der Bundesstadt Bonn abgestimmt. Ziel des Wettbewerbs ist die städtebauliche Konkretisierung und integrierte Entwicklung der einzelnen Flächenpotenziale in den Teilräumen sowie die Ermittlung der städtebaulich angemessenen Dichte und der Freiraumstruktur. Es soll die Einbindung der Flächen in die räumliche Struktur Buschdorfs mit Verknüpfung der übergeordneten Belange von Freiraumstruktur, Mobilität und Versorgung, insbesondere unter Berücksichtigung der südlich angrenzenden Fläche am Petrusacker (derzeit Friedhofserweiterungsfläche Nordfriedhof), berücksichtigt werden. Die dem Wettbewerb zugrunde zu legende Aufgabenstellung wird der Politik zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Das Ergebnis des Planungswettbewerbes bildet anschließend die Grundlage für die weitere Bauleitplanung. Die Verfahrensart und die Grenzen des Bebauungsplans werden zu einem späteren Zeitpunkt konkretisiert. Am 04.07.2019 hat sich der Rat der Stadt Bonn dem Bürgerantrag „Resolution zur Ausrufung des Klimanotstandes unterstützen“ angeschlossen (DS-Nr. 1911216). Dementsprechend sollen im Verfahren vorbildliche Lösungsansätze für eine klimagerechte Quartiersentwicklung erarbeitet werden. Zum einen betrifft dies die Handlungsfelder Energieversorgung, Gebäudebewirtschaftung, Verkehr, zum anderen erfordern die Folgewirkungen des Klimawandels die Entwicklung von Anpassungsstrategien an Extremwetterlagen wie Hitze und Starkregen und ein nachhaltiges Regenwassermanagement. Einschätzung des Vorhabens Relevanz des Vorhabens Da im Stadtgebiet insgesamt ein Bedarf an Wohnraum besteht und der Bonner Wohnungsmarkt insbesondere im preisgünstigen Segment von einem Mangel an Wohnraum bei gleichzeitig steigender Nachfrage gekennzeichnet ist, kann den Zielvorstellungen des Vorhabenträgers aus städtebaulicher Sicht gefolgt werden. Zudem ist in Bonn aufgrund des fortschreitenden demographischen Wandels mit einer starken Zunahme von 1- und 2-Personen-Haushalten mit über 60-Jährigen zu rechnen. Laut dem in Buschdorf durchgeführten Quartiersentwicklungsverfahren (Förderprogramm: Altengerechte Quartiere NRW) besteht eine hohe Identifikation der Bewohnerinnen und Bewohner mit dem Ortsteil. Ein Großteil wünscht sich auch im Alter weiterhin in Buschdorf verbleiben zu können. Es besteht daher ein hoher Bedarf an kleineren, barrierefreien Wohnungen. Aufgrund der hohen Anzahl der realisierbaren Wohneinheiten hat das Vorhaben eine hohe Bedeutung auf der Quartiers- und Ortsteilebene. Städtisches Interesse Mit einer geplanten Zahl von mehr als 200 Wohneinheiten fällt das Vorhaben unter die Regularien des Bonner Baulandbeschlusses (DS-Nr. 1613742EB5, modifiziert durch 1811574EB5 und 201298-04 AA). Daher sind mind. 50% der Wohnungen als geförderter Wohnungsbau zu realisieren. Davon sind 30 % nach Förderweg A und 20 % nach Förderweg B zu errichten. Ebenso sind vom Vorhabenträger Folgekosten für die Errichtung von Kitaplätzen zu übernehmen, soweit diese demSeite 4 von 9 Seite 5 Vorhaben zuzurechnen und sie nach § 11 Abs. 2 BauGB angemessen sind. Zum Nachweis der Angemessenheit sind im weiteren Verfahren eine vorläufige und eine verbindliche Angemessenheitsprüfung durchzuführen. Mit einem Anteil von 66 % der wohnbaulichen Bruttogeschossfläche für geförderten Wohnraum in Teilbereich A (privat) und 50 % der wohnbaulich genutzten Flächen in Teilbereich B (städtisch) wird diesen Maßgaben entsprochen (siehe Planungsziel/Vorhaben). Infrastruktur Wie sich das Vorhaben auf den Bedarf für soziale, kulturelle und sonstige Infrastruktur auswirkt, ist im weiteren Verfahren zu prüfen und konkretisieren. Es ist absehbar, dass eine Kindertageseinrichtung vorzuhalten ist. Die entwässerungstechnische Erschließung erfolgt nach Vorgaben und in Abstimmung mit dem Tiefbauamt. Umwelt, Natur- und Artenschutz Zur Realisierung der Planung sollen die planungsrechtlichen Grundlagen durch die Aufstellung eines Bebauungsplans im Vollverfahren (gem. § 2 (4) BauGB) mit Umweltprüfung / Umweltbericht erstellt werden. Hierzu ist im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung mit Landschaftspflegerischem Fachbeitrag zur Abhandlung der Eingriffsregelung durchzuführen. Die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen werden ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. In Teilbereich A erstreckt sich auf dem als Mülldeponie in den 1970er Jahren verfüllten Bereich der ehemaligen Kiesgrube eine extensive Brachfläche, die der natürlichen Sukzession überlassen wurde. Die Fläche liegt derzeit im planerischen Außenbereich gemäß §35 BauGB und im Geltungsbereich der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete in der Bundesstadt Bonn (VO LSG Bonn 2007) und ist als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Die Aufhebung des Landschaftsschutzes kann ausschließlich durch die Höhere Naturschutzbehörde erfolgen, sodass die Auflösung frühzeitig in die Wege geleitet werden muss. Natura-2000-, Naturschutzgebiete sowie gesetzlich geschützte oder besonders schutzwürdige Biotope sind von der Aufstellung des B-Plan nicht direkt betroffen. Für den Bereich der Deponiefläche liegen Erkenntnisse über das Vorkommen der Zauneidechse vor. Im weiteren Verfahren sind zur Einschätzung der artenschutzrechtlichen Belange entsprechende Gutachten (ASP I und in Abhängigkeit der Untersuchungsergebnisse hierauf aufbauend ASP II) zu erarbeiten. Der gesamte Planbereich liegt in der Gebietskulisse des Artenschutzkonzepts Bonn Nord-West. Entlang des Teilbereichs B befindet sich an der Kölnstraße eine gesetzlich geschützte einfache lückenhafte Lindenallee. Ebenso ist die Schlesienstraße von einer Allee gesäumt. Die gesetzlich geschützten und das Stadtbild prägenden Alleebäume sollen in die Planung einbezogen und erhalten werden. Annähernd das gesamte Plangebiet ist von Altablagerungen betroffen. Hierbei handelt es sich um ehemalige Kiesgruben, die mit verschiedenen Materialien wieder verfüllt wurden. Stellenweise liegenSeite 5 von 9 Seite 6 Ablagerungsmächtigkeiten von 25 m vor. Im weiteren Verfahren sind gutachterliche Untersuchungen nötig, die die möglichen Einwirkungen der Altablagerungen beurteilt und auf deren Grundlage die Auswirkungen auf mögliche Nachfolgenutzungen und die erforderlichen Schutz-, Sicherungs- und Ausführungsmaßnahmen festgelegt werden. Zu betrachten sind die Themen: Standfestigkeit/Baugrund, gesundes Arbeiten und Wohnen, Deponiegasentwicklung, Entsorgungskosten für anfallenden Erdaushub. Es ist absehbar, dass eine Versickerung von gesammelten Niederschlagswasser im Plangebiet aufgrund der Altlastensituation nicht möglich sein wird. Städtebauliche Lösungen und Schutzmaßnahmen vor Lärmbelastungen durch motorisierten Verkehr sind vorzusehen, um hier gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicherzustellen. Erforderliche Gutachten werden im Bebauungsplanverfahrens erstellt. Klimaschutz / Klimaanpassung Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung (DS190114), welches sich als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen. Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, solarenergetische Optimierung) und Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung) formuliert, die im weitern Verfahren zu berücksichtigen sind. Des Weiteren wird bei Beschlussfassung über die Solarverpflichtung im Neubau (DS 210919) die Verpflichtung zur Nutzung von Solarenergie Anwendung finden. Ersteinschätzung der stadtklimatischen Situation Die Fläche ist weder Teil einer Kaltluftleitbahn noch eines Kaltluftentstehungsgebietes. Die Planungshinweiskarte weist für das Areal eine mittlere bioklimatische Bedeutung aus. Eine klimawandelangepasste Entwicklung der Fläche ist verträglich möglich. Im Jahr 2015 wurde bereits eine Simulation der klimatischen Auswirkungen von möglichen Baumaßnahmen in einem größeren Bereich zwischen Otto-Hahn-Straße, Kölnstraße und dem Nordfriedhof durchgeführt. Diese Simulation erfolgte in einem sehr frühen konzeptionellen Stadium. Das Gutachten formuliert jedoch bereits erste Empfehlungen, um die Auswirkungen möglicher Baumaßnahmen auf das lokale Klima zu minimieren (u.a. starke Durchgrünung, geringer Versiegelungsgrad, Optimierung der Durchlüftung). Die nunmehr konkreten Planungen sind im Zuge des Bebauungsplanverfahrens auch vor dem Hintergrund der aktuellen Stadtklimaanalyse erneut gutachterlich zu betrachten. Eine Überflutungsbetrachtung für das Plangebiet nach Vorgaben des Tiefbauamtes wird im weiteren Verfahren vorgenommen.Seite 6 von 9 Seite 7 Kosten für die Stadt Bonn Durch die Integration des städtischen Grundstücks im Verfahren werden Planungskosten anfallen, die im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung zwischen Vorhabenträgerin und Stadt Bonn anteilig finanziert werden müssen. Der Umfang und die Notwendigkeit auszulösender Kosten steht in Abhängigkeit zum weiteren Verfahrensverlauf (siehe Verfahrensvorschlag). Kosten der Baureifmachung städtischer Grundstücke sind im weiteren Verfahren möglichen Erträgen durch Grundstücksvermarktungen gegenüberzustellen Fördermittel und Befristungen Zu diesem Zeitpunkt sind keine Voraussetzungen erkennbar, die die Inanspruchnahme von Fördermitteln seitens der Stadt erlauben. Priorität Die erhebliche Anzahl parallel laufender Verfahren und Projekte mit einer unterschiedlichen Bedeutung für die Gesamtstadt erfordert eine Prioritätensetzung. Das beabsichtigte Vorhaben ist aufgrund der hohen Anzahl von neu entstehenden Wohneinheiten, der Berücksichtigung der Einrichtung einer Kindertagesstätte und der Chance der Definition einer beispielgebenden städtebaulichen Konzeption des Areals an der Kölnstraße mit hoher Priorität zu behandeln. Anlage/n 1 Übersichtsplan (öffentlich) 2 Linienverlängerung 61-63 Buschdorf (öffentlich)Seite 7 von 9 Bebauungsplan Nr.. 66332244--22 Bundesstadt Bonn,, Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplans Stadtbezirk Bonn Ortsteil Buschdorf Maßstab 11:: 55000000 Datum:: 3300..0088..22002211 115500 m 330000 mSeite 8 von 9 H H H Variante A Linie 61 Kopenhagener Str . Gewerbepark Buschdorf Otto-Hahn-Str. Friedlandstr. Buschdorf Allensteiner Str . Linie 61 Linie 63 Linie 61 Linie 63 Trassenvarianten Linien 61 und 63 in Buschdorf Variante B Neue Endhaltestelle Linie 61: Tannenbusch Mitte Variante C 17.10.2014 Stadt Bonn 61-3/Smy H H H Neue Endhaltestelle Linie 63Seite 9 von 9
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