211138 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Lannesdorf, Drachenburgstr. 22 (Gemarkung Lannesdorf, Flur 2, Flurstück 988 mit Baulast) - Änderung von Ein- in Zweifamilienhaus Aktenzeichen: 460231
Kerndaten
- Nummer
- 211138
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 08.07.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 211138 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Lannesdorf, Drachenburgstr. 22 (Gemarkung Lannesdorf, Flur 2, Flurstück 988 mit Baulast) - Änderung von Ein- in Zweifamilienhaus Aktenzeichen: 460231 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den Bauantrag abzulehnen, weil das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 30 BauGB widerspricht. Begründung Der Bauherr beabsichtigt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Änderung eines Ein- in ein Zweifamilienhaus in der Drachenburgstr. 22 in Bonn. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 8315-12, in Kraft getreten am 02.07.1982, zuletzt geändert am 21.10.2009 und ist somit nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Maßgeblich für die Beurteilung des Vorhabens ist die Baunutzungsverordnung (BauNVO) aus dem Jahre 1977. Der Bebauungsplan setzt für den Grundstücksbereich eine Gewerbegebiet (GE) gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) fest. Zulässig ist eine zweigeschossige Bebauung, mit einer GRZ von 0,8 und einer GFZ von 1,6. Die maximale Bauhöhe liegt bei 10 m. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen festgelegt. Das geplante Vorhaben widerspricht jedoch den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Gebietsausweisung als Gewerbegebiet. Entsprechend den Vorgaben des § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO dürfen in einem Gewerbegebiet ausschließlich Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhaber und Betriebsleiter ausnahmsweiseSeite 1 von 3 Seite 2 zugelassen werden. Diese Vorgabe wird im Rahmen der zweiten, nachträglich beantragten Wohneinheit nicht bedacht. Es liegen keine Informationen darüber vor, dass eine solche ausnahmsweise zulässige Nutzung einer weiteren Wohnung durch Betriebsangehörige erfolgen soll. Aufgrund des langen Abstands zwischen der letzten und der nächsten Sitzung des Ausschusses beabsichtigt die Verwaltung daher den Bauantrag zwischenzeitlich abzulehnen. Anlage/n 1 Plan_Drachenburgstr_22_ö (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de