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211138 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Lannesdorf, Drachenburgstr. 22 (Gemarkung Lannesdorf, Flur 2, Flurstück 988 mit Baulast) - Änderung von Ein- in Zweifamilienhaus Aktenzeichen: 460231

Nummer
211138
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.07.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
211138
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Lannesdorf, Drachenburgstr.
22 (Gemarkung Lannesdorf, Flur 2, Flurstück 988
mit Baulast)
- Änderung von Ein- in Zweifamilienhaus
Aktenzeichen: 460231
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung
beabsichtigt, den Bauantrag abzulehnen, weil das Vorhaben den Festsetzungen
des Bebauungsplanes nach § 30 BauGB widerspricht.
Begründung
Der Bauherr beabsichtigt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Änderung
eines Ein- in ein Zweifamilienhaus in der Drachenburgstr. 22 in Bonn.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr.
8315-12, in Kraft getreten am 02.07.1982, zuletzt geändert am 21.10.2009 und
ist somit nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Maßgeblich für die
Beurteilung des Vorhabens ist die Baunutzungsverordnung (BauNVO) aus dem
Jahre 1977.
Der Bebauungsplan setzt für den Grundstücksbereich eine Gewerbegebiet (GE)
gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) fest. Zulässig ist eine
zweigeschossige Bebauung, mit einer GRZ von 0,8 und einer GFZ von 1,6. Die
maximale Bauhöhe liegt bei 10 m. Die überbaubaren Grundstücksflächen
werden durch Baugrenzen festgelegt.
Das geplante Vorhaben widerspricht jedoch den Festsetzungen des
Bebauungsplanes hinsichtlich der Gebietsausweisung als Gewerbegebiet.
Entsprechend den Vorgaben des § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO dürfen in einem
Gewerbegebiet ausschließlich Wohnungen für Aufsichts- und
Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhaber und Betriebsleiter ausnahmsweiseSeite 1 von 3
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zugelassen werden. Diese Vorgabe wird im Rahmen der zweiten, nachträglich
beantragten Wohneinheit nicht bedacht. Es liegen keine Informationen darüber
vor, dass eine solche ausnahmsweise zulässige Nutzung einer weiteren
Wohnung durch Betriebsangehörige erfolgen soll.
Aufgrund des langen Abstands zwischen der letzten und der nächsten Sitzung
des Ausschusses beabsichtigt die Verwaltung daher den Bauantrag
zwischenzeitlich abzulehnen.
Anlage/n
1 Plan_Drachenburgstr_22_ö (öffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 21:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de