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211134 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Kessenich, Rurweg 20 - Aufstockung Dachgeschoss Az.: 168180

Nummer
211134
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.07.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
211134
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Kessenich, Rurweg 20
- Aufstockung Dachgeschoss
Az.: 168180
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung die
Bauvoranfrage negativ beschieden hat, weil sich das Vorhaben nicht in die
nähere Umgebung nach § 34 BauGB einfügt.
Begründung
Der Bauherr beantragt die Erteilung eines positiven Vorbescheids für die
Aufstockung des Dachgeschosses im Rurweg 20 in Bonn Kessenich. Dabei soll
beim bestehenden Reihenmittelhaus das flachgeneigte Satteldach durch ein
straßen- und rückseitig eingerücktes Staffelgeschoss, ebenfalls mit Satteldach,
als sogenannte „Laterne“, aufgestockt werden.
Das geplante Vorhaben liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten
Ortsteiles und ist planungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu
beurteilen. Nach § 34 BauGB fügt sich ein Vorhaben ein, wenn es sich nach Art
und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die
überbaut werden soll, innerhalb des aus seiner Umgebung hervorgehenden
Rahmens bewegt.
Die Eigenart der näheren Umgebung wird durch eine II-geschossige
Reihenhausbebauung in offener Bauweise charakterisiert. Grenzständige
Gebäude bilden dann eine Hausgruppe, wenn sie in wechselseitig verträglicher
und abgestimmter Weise aneinandergebaut sind, was vorliegend der Fall ist.
Als Teil dieser Hausgruppe unterliegt das Gebäude damit dem nachbarlichen
Anpassungsgebot und bildet eine sog. „Schicksalsgemeinschaft“ mit der
Hausgruppe.
In der betreffenden Hausgruppe gibt es bereits Vorbilder für eine Aufstockung.
Die geplante Aufstockung sollte sich an der bereits vorhandenen Aufstockung
orientieren. Die Kubatur und Maße sind entsprechend zu übernehmen. Der
Bauherr hat die Möglichkeit erhalten Umplanungen durchzuführen. Es wurdeSeite 1 von 3
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ganz deutlich mitgeteilt, welche Änderungen erforderlich sind, um eine
Genehmigungsfähigkeit zu erreichen. Außerdem wurde die grundsätzlich
positive Einstellung zur Aufstockung von Wohnhäusern in diesem Bereich
verdeutlicht.
Der Bauherr lehnte jedoch eine weitere Umplanung ab und wünschte, den
Antrag ohne vorherige Anhörung rechtsmittelfähig zu bescheiden. Aufgrund des
langen Abstandes zwischen der letzten und der nächsten Sitzung des
Ausschusses wurde die Voranfrage nun abgelehnt.
Anlage/n
1 Plan Rurweg 20_ (öffentlich)
2 2 Pläne Rurweg 20_n.ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 18:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de