211134 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Kessenich, Rurweg 20 - Aufstockung Dachgeschoss Az.: 168180
Kerndaten
- Nummer
- 211134
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 08.07.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.564 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 211134 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Kessenich, Rurweg 20 - Aufstockung Dachgeschoss Az.: 168180 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Bauvoranfrage negativ beschieden hat, weil sich das Vorhaben nicht in die nähere Umgebung nach § 34 BauGB einfügt. Begründung Der Bauherr beantragt die Erteilung eines positiven Vorbescheids für die Aufstockung des Dachgeschosses im Rurweg 20 in Bonn Kessenich. Dabei soll beim bestehenden Reihenmittelhaus das flachgeneigte Satteldach durch ein straßen- und rückseitig eingerücktes Staffelgeschoss, ebenfalls mit Satteldach, als sogenannte „Laterne“, aufgestockt werden. Das geplante Vorhaben liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles und ist planungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Nach § 34 BauGB fügt sich ein Vorhaben ein, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, innerhalb des aus seiner Umgebung hervorgehenden Rahmens bewegt. Die Eigenart der näheren Umgebung wird durch eine II-geschossige Reihenhausbebauung in offener Bauweise charakterisiert. Grenzständige Gebäude bilden dann eine Hausgruppe, wenn sie in wechselseitig verträglicher und abgestimmter Weise aneinandergebaut sind, was vorliegend der Fall ist. Als Teil dieser Hausgruppe unterliegt das Gebäude damit dem nachbarlichen Anpassungsgebot und bildet eine sog. „Schicksalsgemeinschaft“ mit der Hausgruppe. In der betreffenden Hausgruppe gibt es bereits Vorbilder für eine Aufstockung. Die geplante Aufstockung sollte sich an der bereits vorhandenen Aufstockung orientieren. Die Kubatur und Maße sind entsprechend zu übernehmen. Der Bauherr hat die Möglichkeit erhalten Umplanungen durchzuführen. Es wurdeSeite 1 von 3 Seite 2 ganz deutlich mitgeteilt, welche Änderungen erforderlich sind, um eine Genehmigungsfähigkeit zu erreichen. Außerdem wurde die grundsätzlich positive Einstellung zur Aufstockung von Wohnhäusern in diesem Bereich verdeutlicht. Der Bauherr lehnte jedoch eine weitere Umplanung ab und wünschte, den Antrag ohne vorherige Anhörung rechtsmittelfähig zu bescheiden. Aufgrund des langen Abstandes zwischen der letzten und der nächsten Sitzung des Ausschusses wurde die Voranfrage nun abgelehnt. Anlage/n 1 Plan Rurweg 20_ (öffentlich) 2 2 Pläne Rurweg 20_n.ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de