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211133 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Bad Godesberg, Roonstraße 30 - Nutzungsänderung und Planung von vier Einfamilienhäusern mit sechs Carports Az.: 460016

Nummer
211133
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.07.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
211133
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Bad Godesberg, Roonstraße
30
- Nutzungsänderung und Planung von vier
Einfamilienhäusern mit sechs Carports
Az.: 460016
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung
beabsichtigt, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden, da sich das Vorhaben
gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) nicht in die Umgebungsbebauung
einfügt.
Begründung
Der Bauherr beantragt eine Nutzungsänderung und Errichtung von 4
Einfamilienreihenhäusern mit 6 Carports in der Roonstraße 30 in Bonn-Bad
Godesberg.
Das geplante Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Fluchtlinienplanes Nr.
85/G. Eine Beurteilung des Vorhabens erfolgt diesbezüglich nach § 30 BauGB
und im Übrigen nach § 34 BauGB.
Die Eigenart der näheren Umgebung wird bestimmt durch eine homogene,
offene, maximal III-geschossige Bebauung, die der eines allgemeinen
Wohngebietes entspricht. Sowohl die vordere, als auch die hintere Bauflucht
wird durch die vor Ort vorhandene Bestandsbebauung geprägt. Im rückwärtigen
Innenbereich, der in diesem Teilstück bis auf das Vorhabengrundstück von
jeglicher prägenden Bebauung freigehalten ist, fügt sich die geplante Bebauung
nicht ein.
Die im Rahmen der Entwurfsunterlagen vorliegende Planung sieht eine
Reihenhausbebauung in Mitten der südlichen Blockstruktur vor, die als
Vorreiter für weitere Bebauungen im Blockinnenbereich gesehen werden
könnte und eine ungeordnete Entwicklung einleiten würde.Seite 1 von 3
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Folgefälle, die wie auch im vorliegenden Fall zu bodenrechtlich relevanten
Spannungen führen könnten (zusätzliche Lärmemissionen durch Wohnen,
Parken etc.), könnten bei einer eventuellen Umsetzung der beabsichtigten
Planung nicht ausgeschlossen werden.
Das Vorhaben ist daher in diesem Teil des unbebauten Innenblockbereiches
nicht vertretbar.
Aufgrund des langen Abstandes zwischen der letzten und nächsten Sitzung
des Ausschusses beabsichtigt die Verwaltung, den Antrag zwischenzeitlich
abzulehnen.
Anlage/n
1 Plan Roonstraße 30 (öffentlich)
2 Plan Roonstraße 30_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 02:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de