211133 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Bad Godesberg, Roonstraße 30 - Nutzungsänderung und Planung von vier Einfamilienhäusern mit sechs Carports Az.: 460016
Kerndaten
- Nummer
- 211133
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 08.07.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 211133 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Bad Godesberg, Roonstraße 30 - Nutzungsänderung und Planung von vier Einfamilienhäusern mit sechs Carports Az.: 460016 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden, da sich das Vorhaben gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) nicht in die Umgebungsbebauung einfügt. Begründung Der Bauherr beantragt eine Nutzungsänderung und Errichtung von 4 Einfamilienreihenhäusern mit 6 Carports in der Roonstraße 30 in Bonn-Bad Godesberg. Das geplante Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Fluchtlinienplanes Nr. 85/G. Eine Beurteilung des Vorhabens erfolgt diesbezüglich nach § 30 BauGB und im Übrigen nach § 34 BauGB. Die Eigenart der näheren Umgebung wird bestimmt durch eine homogene, offene, maximal III-geschossige Bebauung, die der eines allgemeinen Wohngebietes entspricht. Sowohl die vordere, als auch die hintere Bauflucht wird durch die vor Ort vorhandene Bestandsbebauung geprägt. Im rückwärtigen Innenbereich, der in diesem Teilstück bis auf das Vorhabengrundstück von jeglicher prägenden Bebauung freigehalten ist, fügt sich die geplante Bebauung nicht ein. Die im Rahmen der Entwurfsunterlagen vorliegende Planung sieht eine Reihenhausbebauung in Mitten der südlichen Blockstruktur vor, die als Vorreiter für weitere Bebauungen im Blockinnenbereich gesehen werden könnte und eine ungeordnete Entwicklung einleiten würde.Seite 1 von 3 Seite 2 Folgefälle, die wie auch im vorliegenden Fall zu bodenrechtlich relevanten Spannungen führen könnten (zusätzliche Lärmemissionen durch Wohnen, Parken etc.), könnten bei einer eventuellen Umsetzung der beabsichtigten Planung nicht ausgeschlossen werden. Das Vorhaben ist daher in diesem Teil des unbebauten Innenblockbereiches nicht vertretbar. Aufgrund des langen Abstandes zwischen der letzten und nächsten Sitzung des Ausschusses beabsichtigt die Verwaltung, den Antrag zwischenzeitlich abzulehnen. Anlage/n 1 Plan Roonstraße 30 (öffentlich) 2 Plan Roonstraße 30_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de