← Vorlagen

211130 · Beschlussvorlage

Finanzierung der Stadtteilarbeit des Diakonischen Werkes Bonn und Region gGmbH in den Jahren 2021 und 2022

Nummer
211130
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
01.07.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 26.08.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 72,6 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (5.039 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
211130
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Finanzierung der Stadtteilarbeit des Diakonischen
Werkes Bonn und Region gGmbH in den Jahren
2021 und 2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
26.08.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Das Diakonische Werk Bonn und Region gGmbH erhält zur Sicherstellung der
Gemeinwesenarbeit in den Stadtteilen Neu-Tannenbusch und Medinghoven
eine Förderung in Höhe von 141.100,00 € für das Jahr 2021 und 144.000,00 €
für das Jahr 2022 zur Finanzierung der angemessenen, nachgewiesenen und
ungedeckten Personal-, Sach- und Overheadkosten.
Begründung
Das Angebot der Gemeinwesenarbeit wird in den Stadtteilbüros in Neu-
Tannenbusch und in Medinghoven – zwei Stadteile mit vielfältigen sozialen
Problemlagen – vorgehalten und seit vielen Jahren seitens des Amtes für
Soziales und Wohnen finanziert. Die Bevölkerungsstruktur ist deutlich geprägt
durch kinderreiche Familien und Alleinerziehende, die nur über ein geringes
Einkommen verfügen sowie Menschen mit Migrationshintergrund. Ein großer
Teil der Bevölkerung bezieht Transferleistungen.
Die Stadtteilbüros stellen kontinuierliche und akzeptierte Anlaufstellen für die
Menschen in diesen Stadtteilen dar. Frühzeitige und schnelle Hilfen vor Ort
werden durch die Stadtteilbüros gewährleistet. Die Gemeinwesenarbeit und die
damit verbundene Netzwerkarbeit bringt unterschiedliche Menschen
zueinander, motiviert und begleitet sie. Niedrigschwellige Gruppenangebote
ermöglichen den Zugang zu einer ggfls. erforderlichen Beratung und
Begleitung.
Das Angebot der Allgemeinen Sozialberatung, welches ebenfalls vom
Diakonischen Werk in den Stadtteilbüros vorgehalten wird, ist hiervon nicht
berührt, da es weiterhin im Rahmen von Einzelfallhilfen aus Mitteln zur
Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben nach SGB II und SGB XII vergütet wird.
Das breite Angebot der Stadtteilbüros des Diakonischen Werkes beinhaltetSeite 1 von 3
Seite 2
sowohl Bildungs- und Gruppenangebote als auch Begegnungs- und
Sportmöglichkeiten für alle Altersgruppen. Darüber hinaus ist ein wesentlicher
Faktor für die Arbeit eine gute Vernetzung mit anderen Akteuren in den
Stadtteilen und erfolgreiche Kooperationen mit unterschiedlichen Trägern. So
werden beispielsweise Außensprechstunden und Informationsveranstaltungen
der Verbraucherzentrale/ Energieberatung sowie der Zentralen
Schuldnerberatung angeboten. Dies erleichtert den Zugang zu insbesondere
präventiven Maßnahmen, so dass ein umfangreicherer Hilfebedarf des
einzelnen in vielen Fällen gar nicht erst entsteht oder erforderliche Hilfen direkt
greifen können.
Auswirkungen der Corona-Pandemie
Die Stadtteilbüros waren zu regulären Bürozeiten telefonisch erreichbar. In
Kooperation mit den anderen Anbietern wurden Angebote der
Nachbarschaftshilfe koordiniert. Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten können
in Anspruch genommen werden. Die Hausaufgabenhilfe wurde als Online-
Angebot fortgeführt.
Empfehlung der Verwaltung
Zur Verstetigung und Nachhaltigkeit der bisher finanzierten Arbeit der
Stadtteilbüros ist die weitere Finanzierung der Gemeinwesenarbeit im Jahr
2021 aus Sicht des Amtes für Soziales und Wohnen zu befürworten.
Mit der Förderung werden die Personalkosten für 1,3 VZÄ Sozialarbeit und 0,13
VZÄ Verwaltung, sowie ein Sachkostenanteil in Höhe von 15% und
Overheadkosten in Höhe von 10% der anerkennungsfähigen Personalkosten
finanziert. Die Anerkennung von Verwaltungsanteilen erfolgt erstmalig.
Die Förderung hat sich wie folgt entwickelt:
2019 2020
122.600 € 125.200 €
Der Träger ist aufgrund seiner Kompetenzen und langjährigen Erfahrungen
geeignet, die geförderten Leistungen zu erbringen. Der Träger hat sich seit
vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der Förderung
verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages
sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom Träger bislang stets
ordnungsgemäß erfüllt.
Die Zuschussgewährung ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig,
um die Tätigkeit in den Stadtteilbüros aufrecht zu erhalten. Die Regelungen des
§ 82 GO werden eingehalten. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bis zur
Genehmigung des Haushaltes 2021/2022 nur bis zu einer Höhe von 80%.Seite 2 von 3
Seite 3
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förderung der
Wohlfahrtspflege
1.50.00.05.06.01 Förderung der Wohlfahrtspflege
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2021: 141.100
EUR
2022: 144.000
EUR
150000506 /
73.1000
2021:
141.100
EUR
2022:
144.000 EUR
0 EUR
0 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0 EUR
0 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
2021: 141.100
EUR
2022: 144.000
EUR
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 00:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de