211130 · Beschlussvorlage
Finanzierung der Stadtteilarbeit des Diakonischen Werkes Bonn und Region gGmbH in den Jahren 2021 und 2022
Kerndaten
- Nummer
- 211130
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 01.07.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 211130 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Finanzierung der Stadtteilarbeit des Diakonischen Werkes Bonn und Region gGmbH in den Jahren 2021 und 2022 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 26.08.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Das Diakonische Werk Bonn und Region gGmbH erhält zur Sicherstellung der Gemeinwesenarbeit in den Stadtteilen Neu-Tannenbusch und Medinghoven eine Förderung in Höhe von 141.100,00 € für das Jahr 2021 und 144.000,00 € für das Jahr 2022 zur Finanzierung der angemessenen, nachgewiesenen und ungedeckten Personal-, Sach- und Overheadkosten. Begründung Das Angebot der Gemeinwesenarbeit wird in den Stadtteilbüros in Neu- Tannenbusch und in Medinghoven – zwei Stadteile mit vielfältigen sozialen Problemlagen – vorgehalten und seit vielen Jahren seitens des Amtes für Soziales und Wohnen finanziert. Die Bevölkerungsstruktur ist deutlich geprägt durch kinderreiche Familien und Alleinerziehende, die nur über ein geringes Einkommen verfügen sowie Menschen mit Migrationshintergrund. Ein großer Teil der Bevölkerung bezieht Transferleistungen. Die Stadtteilbüros stellen kontinuierliche und akzeptierte Anlaufstellen für die Menschen in diesen Stadtteilen dar. Frühzeitige und schnelle Hilfen vor Ort werden durch die Stadtteilbüros gewährleistet. Die Gemeinwesenarbeit und die damit verbundene Netzwerkarbeit bringt unterschiedliche Menschen zueinander, motiviert und begleitet sie. Niedrigschwellige Gruppenangebote ermöglichen den Zugang zu einer ggfls. erforderlichen Beratung und Begleitung. Das Angebot der Allgemeinen Sozialberatung, welches ebenfalls vom Diakonischen Werk in den Stadtteilbüros vorgehalten wird, ist hiervon nicht berührt, da es weiterhin im Rahmen von Einzelfallhilfen aus Mitteln zur Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben nach SGB II und SGB XII vergütet wird. Das breite Angebot der Stadtteilbüros des Diakonischen Werkes beinhaltetSeite 1 von 3 Seite 2 sowohl Bildungs- und Gruppenangebote als auch Begegnungs- und Sportmöglichkeiten für alle Altersgruppen. Darüber hinaus ist ein wesentlicher Faktor für die Arbeit eine gute Vernetzung mit anderen Akteuren in den Stadtteilen und erfolgreiche Kooperationen mit unterschiedlichen Trägern. So werden beispielsweise Außensprechstunden und Informationsveranstaltungen der Verbraucherzentrale/ Energieberatung sowie der Zentralen Schuldnerberatung angeboten. Dies erleichtert den Zugang zu insbesondere präventiven Maßnahmen, so dass ein umfangreicherer Hilfebedarf des einzelnen in vielen Fällen gar nicht erst entsteht oder erforderliche Hilfen direkt greifen können. Auswirkungen der Corona-Pandemie Die Stadtteilbüros waren zu regulären Bürozeiten telefonisch erreichbar. In Kooperation mit den anderen Anbietern wurden Angebote der Nachbarschaftshilfe koordiniert. Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten können in Anspruch genommen werden. Die Hausaufgabenhilfe wurde als Online- Angebot fortgeführt. Empfehlung der Verwaltung Zur Verstetigung und Nachhaltigkeit der bisher finanzierten Arbeit der Stadtteilbüros ist die weitere Finanzierung der Gemeinwesenarbeit im Jahr 2021 aus Sicht des Amtes für Soziales und Wohnen zu befürworten. Mit der Förderung werden die Personalkosten für 1,3 VZÄ Sozialarbeit und 0,13 VZÄ Verwaltung, sowie ein Sachkostenanteil in Höhe von 15% und Overheadkosten in Höhe von 10% der anerkennungsfähigen Personalkosten finanziert. Die Anerkennung von Verwaltungsanteilen erfolgt erstmalig. Die Förderung hat sich wie folgt entwickelt: 2019 2020 122.600 € 125.200 € Der Träger ist aufgrund seiner Kompetenzen und langjährigen Erfahrungen geeignet, die geförderten Leistungen zu erbringen. Der Träger hat sich seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom Träger bislang stets ordnungsgemäß erfüllt. Die Zuschussgewährung ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig, um die Tätigkeit in den Stadtteilbüros aufrecht zu erhalten. Die Regelungen des § 82 GO werden eingehalten. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bis zur Genehmigung des Haushaltes 2021/2022 nur bis zu einer Höhe von 80%.Seite 2 von 3 Seite 3 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förderung der Wohlfahrtspflege 1.50.00.05.06.01 Förderung der Wohlfahrtspflege Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2021: 141.100 EUR 2022: 144.000 EUR 150000506 / 73.1000 2021: 141.100 EUR 2022: 144.000 EUR 0 EUR 0 EUR Einzahlungen / Erträge 0 EUR 0 EUR Haushaltsbelastung jährlich 2021: 141.100 EUR 2022: 144.000 EUR Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de