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211129 · Beschlussvorlage

Grundhafte Sanierung Haager Weg - Bürgerinformation

Nummer
211129
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
01.07.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
211129
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Grundhafte Sanierung Haager Weg -
Bürgerinformation
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bürgerinformationsveranstaltung
zur Maßnahme „Grundhafte Sanierung des Haager Wegs zwischen der
Robert-Koch-Straße und der Sertürner Straße“ durchzuführen.
Begründung
Gemäß § 8a Abs. 3 Satz 1 KAG NRW ist die Gemeinde verpflichtet,
frühzeitig eine Versammlung der von dem Vorhaben betroffenen
Grundstückeigentümer*innen durchzuführen. Über das Ergebnis der
verbindlichen Anliegerversammlung ist die Vertretung der Gemeinde vor
Beschlussfassung über die Durchführung einer Straßenbaumaßnahme
zu informieren (§ 8a Abs. 3 Satz 4 KAG NRW).
Der Beschluss zur grundhaften Erneuerung des Haager Weges wurde
bereits ohne vorherige Anliegerversammlung am 12.03.2019 von der
Bezirksvertretung Bonn gefasst, somit vor Inkrafttreten des § 8a KAG
NRW. Dennoch sollte aufgrund der Bedeutsamkeit der straßenbaulichen
Maßnahme eine Anliegerversammlung durchgeführt werden.
Die Bestandskraft des v. g. Beschlusses ist davon nicht tangiert.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 17:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de