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211128-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Evaluierung aktueller Flugbewegungen der Hubschrauberlandeplattform des UKB

Nummer
211128-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.08.2021 Kenntnisnahme
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  1. 211128 Bürgerantrag: Evaluierung aktueller Flugbewegungen der Hubschrauberlandeplattform des UKB

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211128-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Evaluierung aktueller
Flugbewegungen der Hubschrauberlandeplattform
des UKB
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
25.08.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Stadt Bonn liegen die per Bürgerantrag eingeforderten Daten und
Informationen zu den Ziffern 1-3 des Bürgerantrags aufgrund fehlender
Zuständigkeit nicht vor. Den Antragstellenden steht der Weg offen, über das
Informationsfreiheitsgesetz bzw. das Umweltinformationsgesetz die begehrten
Daten und Informationen bei den jeweiligen öffentlichen Stellen, insbesondere
der Bezirksregierung Düsseldorf als Luftaufsichtsbehörde, anzufordern.
Zu den Ziffern 4 und 5 kann die Verwaltung die geforderten Prüfungen
und Nachbetrachtungen zu der von der Luftaufsichtsbehörde erteilten
Genehmigung mangels eigener Zuständigkeit und fachlicher Kompetenzen
nicht vornehmen. Auch hier steht es den Antragstellenden frei, sich an die
zuständigen Stellen zu wenden.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen.
Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss:
Der Bürgerausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der
Antragstellende wird entsprechend den inhaltlichen Ausführungen informiert.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 02:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de