211128 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Evaluierung aktueller Flugbewegungen der Hubschrauberlandeplattform des UKB
Kerndaten
- Nummer
- 211128
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 29.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 211128 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 27.06.2021 Bürgerantrag: Evaluierung aktueller Flugbewegungen der Hubschrauberlandeplattform des UKB Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.08.2021 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Beantragt werden: 1. detaillierte Offenlegung des Flugbuches der Hubschrauberlandeplattform des UKB, 2. Validierung der Realdaten in Bezug zu den prognostizierten Flugbewegungen 3. Transparenz über Notlandungen im Stadtviertel seit Inbetriebnahme der Plattform 4. Einordnung Gefährdungslage von Landungen außerhalb der genehmigten Plattform 5. Aufzeigen/Umsetzen von Maßnahmen zur wirksamen Unterbindung von Notlandungen Einzelheiten zu den Antragsinhalten und zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlage/nSeite 1 von 5 Seite 2 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 2 von 5 Bürgerantrag (27.06.2021) „Evaluierung aktueller Flugbewegungen der Hubschrauberlandeplattform des UKB“ Einordnung der Ausgangslage Die Hubschrauberlandeplattform des Universitätsklinikum Bonn (UBK) wurde am 20.04.2018 durch die Bezirksregierung Düsseldorf auf Basis prognostizierter Flugbewegungen und Flugzeiten genehmigt (Az.26.01.01.03-11.61 – HSLP UKB). Hierbei wurden sowohl die Flugkorridore als auch die Gründe der Flugerlaubnis weitreichend angepasst. Die Flugkorridore wurden über das komplette westlich gelegene Wohngebiet, die ursprünglich zulässige Flugerlaubnis im Rettungswesen und Katastrophenschutz um Krankentransporte erweitert. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung der Plattform wurde zugrundegelegt, dass (Zitat) „sich das dauerhafte Flugaufkommen auf dem Gelände des UKB ab 2026 auf max. 7 Flugbewegungen in der Woche belaufen wird; dies bedeutet imSchnitt alle 2 Tage einen Einsatz (mit jeweils 1 Start/1 Landung). Flugbetrieb in der Nachtzeit ist nicht geplant und erfolgt allenfalls in Notfällen. Statistisch ist diesbezüglich allenfalls mit einem Einsatz innerhalb von 2 Monaten zu rechnen.“ Bestandteile des Bürgerantrags Stellvertretend für eine Vielzahl von Anwohnern des Stadtteils Venusbergs bittet der Antragssteller die Verwaltung der Bundesstadt Bonn um 1. detaillierte Offenlegung des Flugbuchs der Hubschrauberlandeplattform des UKB Die Plattform ist für die Durchführung von Flügen grundsätzlich in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr Ortszeit zugelassen. Das UKB ist gemäß § 70 LuftVG dazu verpflichtet, in einem Flugbuch alle Flugbewegungen zu dokuentieren und auf Verlangen offenzulegen. Hierbei interessiert den Antragsteller für den Zeitraum seit Beginn der Nutzung bis heute für alle Flugbewegungen jeweils der Zeitpunkt, die Art des Flugeinsatzes, die Windrichtung bzw. die An-, Abflugkorridore sowie die Anzahl der Menschen im Hubschrauber. Die An-, Abflugkorridore sind relevant, da im Gutachten zur Genehmigung der Plattform die Häufigkeit auf die vorgesehenen Start- und Abflugstrecken verteilt wurden. 2. Validierung der Realdaten in Bezug zu den prognostizierten Flugbewegungen Der Antragsteler bittet um die Gegenüberstellung und Bewertung der bereits heute erreichten Flugbewegungen in Bezug auf die zur Genehmigung herangezogenen Prognosen (mit Ausblick auf 2026). Welche Veränderungen sind festzustellen zu den Flugbewegungen zwischen 2007 und 2016, wo jährlich bis zu max. 288 Flugbewegungen (144 Starts/144 Landungen) verzeichnet wurden, was einer täglichen durchschnittlichen Anzahl von 0,4 Flugbewegungen bzw. 0,2 Einsätze pro Tag (Start/Landung) entspricht? Bürgerantrag Hubschrauberflüge UKB 1/3Seite 3 von 5 3. Transparenz über Notlandungen im Stadtviertel seit Inbetriebnahme der Plattform Über den Flugbetrieb von und zur Hubschrauberlandeplattform des UKB hinaus sind zudem seit Inbetriebnahme der neuen Plattform zahlreiche Start- und Landevorgänge im Stadt- viertel Venusberg selbst zu verzeichnen. Exemplarisch seien hier drei solcher Situationen angeführt: Vor Inbetriebnahme der neuen Plattform waren solche Landevorgänge im Wohnviertel nicht zu beklagen. Der Antragsteller bittet daher die Stadtverwaltung um Transparenz über die genaue Anzahl, die Orte und Zeitpunkte sowie die jeweils konkreten (nicht pauschal) Gründe für derartige ungenehmigte Landemanöver. Zudem sind die Fragen zu klären, auf Basis welcher Informationen (bspw. Freimeldung der Plattform) Hubschrauberflüge von der Leitstelle einzelnen Notfallzentren zugewiesen werden sowie welche systemischen Schwächen zu diesen Situationen führen? Bürgerantrag Hubschrauberflüge UKB 2/3 Abbildung 1: 200829_Sportplatz-SWI Abbildung 2: 210312_Nachtigallenweg Abbildung 3: 210531_Apfelallee Quelle: Facebook Quelle: Facebook Bild AntragstellerSeite 4 von 5 4. Einordnung Gefährdungslage von Landungen außerhalb der genehmigten Plattform Der Antragsteller bittet die Verwaltung die Gefährdungslage durch eine fachgerechte Beurteilung neu einzuschätzen. Hierzu zählt u.a. nachfolgende Gefährdungen Leib und Leben: für Anwohner, insbesonder spielende Kinder, sowie Patienten Brandschutz: im Rahmen der Genehmigung wurden besondere Brandschutz erfordernisse aufgeführt; bei ungenehmigten Landungen, teils auf trockenen Wiesen im Wohngebiet werden diese außer Acht gelassen (zudem findet ein priorisierter, zeitgleicher Einsatz der Werkfeuerwehr auf der UKB-Plattform statt) Fauna & Flora: die wiederholten, nicht genehmigten Landungen finden im Landschaftsschutzgebiet bzw. schützenswerten Naturrasenflächen statt 5. Aufzeigen/Umsetzen von Maßnahmen zur wirksame Unterbindung von Notlandungen Der Antragsteller bittet die Verwaltung um das Aufzeigen von wirkungsvollen Maßnahmen, um jede Landung eines Hubschraubers im Stadtgebiet Venusberg zukünftig zu unterbinden. Zudem ist aufzuzeigen, durch wen diese Maßnahmen ab wann umgesetzt werden? Wie wird die Umsetzung zukünftig unabhängig und nachvollziehbar überprüft? Zielsetzung des Bürgerantrags Nach zweijähriger Erprobung der neuen Hubschrauberlandeplattform sind die realen Erfahrungen mit den der Genehmigung zugrundeliegenden Annahmen gegenüber zu stellen und wo notwendig geeignete Nachbetrachtungen anzustrengen. Die Ergebnisse des vorliegenden Bürgerantrags bringen die hierzu notwendigen Realdaten ein und ermöglichen deren Einordnung durch die Bürgerschaft, die Politik, die Stadtverwaltung et al. Der politisch ggf. erforderliche Diskurs über die Konsequenzen ist hierauf aufzusetzen und hat sachgerecht und zeitnah zu erfolgen. Bonn, den 27.06.2021 Bürgerantrag Hubschrauberflüge UKB 3/3Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de