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211128 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Evaluierung aktueller Flugbewegungen der Hubschrauberlandeplattform des UKB

Nummer
211128
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
29.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 29.06.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 25.08.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.08.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 463,1 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 211128-01 ST Bürgerantrag: Evaluierung aktueller Flugbewegungen der Hubschrauberlandeplattform des UKB

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
211128
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
27.06.2021
Bürgerantrag: Evaluierung aktueller
Flugbewegungen der Hubschrauberlandeplattform
des UKB
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
25.08.2021 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Beantragt werden:
1. detaillierte Offenlegung des Flugbuches der Hubschrauberlandeplattform des
UKB,
2. Validierung der Realdaten in Bezug zu den prognostizierten
Flugbewegungen
3. Transparenz über Notlandungen im Stadtviertel seit Inbetriebnahme der
Plattform
4. Einordnung Gefährdungslage von Landungen außerhalb der genehmigten
Plattform
5. Aufzeigen/Umsetzen von Maßnahmen zur wirksamen Unterbindung von
Notlandungen
Einzelheiten zu den Antragsinhalten und zur Begründung ergeben sich aus
beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/nSeite 1 von 5
Seite 2
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 2 von 5
Bürgerantrag
(27.06.2021)
„Evaluierung aktueller Flugbewegungen der Hubschrauberlandeplattform des UKB“
Einordnung der Ausgangslage
Die Hubschrauberlandeplattform des Universitätsklinikum Bonn (UBK) wurde am 20.04.2018
durch die Bezirksregierung Düsseldorf auf Basis prognostizierter Flugbewegungen und Flugzeiten
genehmigt (Az.26.01.01.03-11.61 – HSLP UKB). Hierbei wurden sowohl die Flugkorridore als
auch die Gründe der Flugerlaubnis weitreichend angepasst.
Die Flugkorridore wurden über das komplette westlich gelegene Wohngebiet, die ursprünglich
zulässige Flugerlaubnis im Rettungswesen und Katastrophenschutz um Krankentransporte
erweitert.
Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung der Plattform wurde zugrundegelegt, dass (Zitat)
„sich das dauerhafte Flugaufkommen auf dem Gelände des UKB ab 2026 auf max. 7
Flugbewegungen in der Woche belaufen wird; dies bedeutet imSchnitt alle 2 Tage einen Einsatz
(mit jeweils 1 Start/1 Landung). Flugbetrieb in der Nachtzeit ist nicht geplant und erfolgt allenfalls
in Notfällen. Statistisch ist diesbezüglich allenfalls mit einem Einsatz innerhalb von 2 Monaten zu
rechnen.“
Bestandteile des Bürgerantrags
Stellvertretend für eine Vielzahl von Anwohnern des Stadtteils Venusbergs bittet der Antragssteller
die Verwaltung der Bundesstadt Bonn um
1. detaillierte Offenlegung des Flugbuchs der Hubschrauberlandeplattform des UKB
Die Plattform ist für die Durchführung von Flügen grundsätzlich in der Zeit von 06.00 Uhr
bis 22.00 Uhr Ortszeit zugelassen. Das UKB ist gemäß § 70 LuftVG dazu verpflichtet, in
einem Flugbuch alle Flugbewegungen zu dokuentieren und auf Verlangen offenzulegen.
Hierbei interessiert den Antragsteller für den Zeitraum seit Beginn der Nutzung bis heute für
alle Flugbewegungen jeweils der Zeitpunkt, die Art des Flugeinsatzes, die Windrichtung
bzw. die An-, Abflugkorridore sowie die Anzahl der Menschen im Hubschrauber.
Die An-, Abflugkorridore sind relevant, da im Gutachten zur Genehmigung der Plattform
die Häufigkeit auf die vorgesehenen Start- und Abflugstrecken verteilt wurden.
2. Validierung der Realdaten in Bezug zu den prognostizierten Flugbewegungen
Der Antragsteler bittet um die Gegenüberstellung und Bewertung der bereits heute
erreichten Flugbewegungen in Bezug auf die zur Genehmigung herangezogenen Prognosen
(mit Ausblick auf 2026).
Welche Veränderungen sind festzustellen zu den Flugbewegungen zwischen 2007 und 2016,
wo jährlich bis zu max. 288 Flugbewegungen (144 Starts/144 Landungen) verzeichnet
wurden, was einer täglichen durchschnittlichen Anzahl von 0,4 Flugbewegungen bzw. 0,2
Einsätze pro Tag (Start/Landung) entspricht?
Bürgerantrag Hubschrauberflüge UKB 1/3Seite 3 von 5
3. Transparenz über Notlandungen im Stadtviertel seit Inbetriebnahme der Plattform
Über den Flugbetrieb von und zur Hubschrauberlandeplattform des UKB hinaus sind zudem
seit Inbetriebnahme der neuen Plattform zahlreiche Start- und Landevorgänge im Stadt-
viertel Venusberg selbst zu verzeichnen. Exemplarisch seien hier drei solcher Situationen
angeführt:
Vor Inbetriebnahme der neuen Plattform waren solche Landevorgänge im Wohnviertel nicht
zu beklagen. Der Antragsteller bittet daher die Stadtverwaltung um Transparenz über die
genaue Anzahl, die Orte und Zeitpunkte sowie die jeweils konkreten (nicht pauschal)
Gründe für derartige ungenehmigte Landemanöver.
Zudem sind die Fragen zu klären, auf Basis welcher Informationen (bspw. Freimeldung der
Plattform) Hubschrauberflüge von der Leitstelle einzelnen Notfallzentren zugewiesen
werden sowie welche systemischen Schwächen zu diesen Situationen führen?
Bürgerantrag Hubschrauberflüge UKB 2/3
Abbildung 1: 200829_Sportplatz-SWI Abbildung 2: 210312_Nachtigallenweg
Abbildung 3: 210531_Apfelallee
Quelle: Facebook Quelle: Facebook
Bild AntragstellerSeite 4 von 5
4. Einordnung Gefährdungslage von Landungen außerhalb der genehmigten Plattform
Der Antragsteller bittet die Verwaltung die Gefährdungslage durch eine fachgerechte
Beurteilung neu einzuschätzen. Hierzu zählt u.a. nachfolgende Gefährdungen
Leib und Leben: für Anwohner, insbesonder spielende Kinder, sowie Patienten
Brandschutz: im Rahmen der Genehmigung wurden besondere Brandschutz
erfordernisse aufgeführt; bei ungenehmigten Landungen, teils auf trockenen Wiesen
im Wohngebiet werden diese außer Acht gelassen (zudem findet ein priorisierter,
zeitgleicher Einsatz der Werkfeuerwehr auf der UKB-Plattform statt)
Fauna & Flora: die wiederholten, nicht genehmigten Landungen finden im
Landschaftsschutzgebiet bzw. schützenswerten Naturrasenflächen statt
5. Aufzeigen/Umsetzen von Maßnahmen zur wirksame Unterbindung von Notlandungen
Der Antragsteller bittet die Verwaltung um das Aufzeigen von wirkungsvollen Maßnahmen,
um jede Landung eines Hubschraubers im Stadtgebiet Venusberg zukünftig zu unterbinden.
Zudem ist aufzuzeigen, durch wen diese Maßnahmen ab wann umgesetzt werden? Wie wird
die Umsetzung zukünftig unabhängig und nachvollziehbar überprüft?
Zielsetzung des Bürgerantrags
Nach zweijähriger Erprobung der neuen Hubschrauberlandeplattform sind die realen Erfahrungen
mit den der Genehmigung zugrundeliegenden Annahmen gegenüber zu stellen und wo notwendig
geeignete Nachbetrachtungen anzustrengen.
Die Ergebnisse des vorliegenden Bürgerantrags bringen die hierzu notwendigen Realdaten ein und
ermöglichen deren Einordnung durch die Bürgerschaft, die Politik, die Stadtverwaltung et al.
Der politisch ggf. erforderliche Diskurs über die Konsequenzen ist hierauf aufzusetzen und hat
sachgerecht und zeitnah zu erfolgen.
Bonn, den 27.06.2021
Bürgerantrag Hubschrauberflüge UKB 3/3Seite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 17:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de