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211126-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6621-1 "Mensa Nassestraße", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Südstadt, Nassestraße - Stellungnahmen zum 1. Entwurf und Beschluss zur öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs

Nummer
211126-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 16.09.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211126 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6621-1 "Mensa Nassestraße", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Südstadt, Nassestraße - Stellungnahmen zum 1. Entwurf und Beschluss zur öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211126-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6621-1
"Mensa Nassestraße", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil
Südstadt, Nassestraße - Stellungnahmen zum 1.
Entwurf und Beschluss zur öffentlichen Auslegung
des 2. Entwurfs
Beratungsfolge
Rat 16.09.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Bezirksvertretung Bonn am 24.08.2021 (DS-Nr. 211126-02 AA) und der
Ausschuss für Umwelt, Klima und lokale Agenda am 26.08.2021 (DS-Nr.
211126-03 AA) hatten die Verwaltung beauftragt, bis zur Ratssitzung am
16.09.2021 die folgende Prüfung vor der öffentlichen Auslegung des 2.
Entwurfs zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 6621-1 „Mensa
Nassestraße“ vorzunehmen:
“Bis zur Ratssitzung am 16.09. wird geprüft, ob die dichte Baumreihe parallel
zum Mensagebäude zum Campusgarten hin gepflanzt und ein 5m breiter, dicht
mit mindestens 2m hohen Büschen/Gehölzen bepflanzter Randstreifen zu den
Nachbargärten im Bereich des Campusgarten angelegt werden kann.”
Dazu teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Im östlichen Bereich der Südfassade des geplanten Neubaus, der mit der
Tiefgarage unterbaut ist, werden schmalkronige, pyramidale Bäume
vorgesehen. Etwas von der Fassade abgerückt im nicht unterbauten Bereich
werden mittelkronige bis großkronige Baumarten gepflanzt.
Aufgrund des Standorts des Regenrückhalteelementes, der Kubatur der
Tiefgarage mit geringer Aufbauhöhe sowie einzuhaltender Abstände gemäß
Nachbarschaftsrecht werden die Bäume in lockeren Gruppen versetzt
angeordnet (Kulissenwirkung).
Da ein Teil der Bäume auf der Tiefgaragendecke verortet wird, steht dort nur
ein beschränkter Wurzelraum zur Verfügung, was zum einen Einfluss auf die
Wuchskraft der Bäume hat als auch Einfluss auf die Pflanzenauswahl. An
diesem Standort können nur flachwurzelnde Baumarten gewählt werden.
Schnellwachsende Bäume sind weniger langlebig und anfälliger für Windbruch.
Die groß- und mittelkronigen Bäume sind perspektivisch als Ersatzpflanzung für
die erforderlichen Baumfällungen vorgesehen. Aus diesem Grund sind für dieSeite 1 von 4
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Auswahl der Bäume die Angaben aus der Fällgenehmigung sowie die
Abstimmungsergebnisse zur Ersatzpflanzung zu berücksichtigen.
Aufgrund der genannten Rahmenbedingungen sollte die Auswahl der
Baumarten hier nicht auf die Wuchseigenschaft „schnellwachsend“ festgelegt
werden, sondern nach den Gesichtspunkten "standortgerecht", "klimaresilient"
sowie "Förderung der Biodiversität".
Vor diesem Hintergrund wurde bereits eine Vorauswahl zu schmalkronigen
Bäumen für die Bepflanzung in Fassadennähe getroffen. Für säulenförmige
Wuchsformen kommen folgende Arten in Frage:
Acer platanoides ‚Columnare‘ – Säulenspitzahorn Columnare
Carpinus betulus ‚Lucas‘ – Hainbuche Lucas
Quercus robur ‚Fastigiata Koster‘ - Säulen-Eiche, Pyramiden-Eiche
für mittelkronige bis großkronige Baumarten:
Ostrya carpinifolia – Gemeine Hopfenbuche
Acer in Sorten- Ahorn in Sorten
Gleditia triacanthos – Amerikanische Gleditschie
Eine detaillierte Pflanzplanung unter den oben genannten Gesichtspunkten mit
Berücksichtigung der vorgeschlagenen Baumarten erfolgt erst im Rahmen der
Leistungsphase 5- Ausführungsplanung.
Ein ca. 5 m breiter Pflanzstreifen (siehe rote Einfärbung in der Anlage zu dieser
Vorlage) wurde bereits in der Planung des CAMPUS Gartens berücksichtigt.
Der CAMPUS Garten erhält zu den angrenzenden Nachbargrundstücken einen
„Grünen Saum“ aus Heckenpflanzung, bestehend aus Hainbuche, Weißdorn
und Rotbuche.
Dieser „Grüne Saum“ wird ergänzt um eine Reihe von Gräsern und weiteren
Bepflanzungen, welchen gestalterischen Anteil haben und zum Innen- und
Sitzbereich wirken.
Die Pflanzen, welche den Gartenbereich zu den bestehenden und zu
erhaltenden Grenzmauern einfrieden, werden in der detaillierten Planung
LPH5- Ausführungsplanung näher bestimmt und mittels Pflanzplan festgelegt.
Aus Sicht der Verwaltung wird durch die beabsichtigten Baumpflanzungen in
lockeren Gruppen an der Südfassade des Mensagebäudes ein befriedigender
Sichtschutz zur Nachbarbebauung erreicht.
Ein außenliegender Sonnenschutz (Alu-Lamellen oder abgewinkelte Markisen)
wird gem. Wärmeschutznachweis an der Südfassade der Mensa (Gebäudeteil
D) auf Grund der geplanten Konstruktionsweise der Fassade und Fenster nicht
benötigt. Rolläden (außer ggf. als Einbruchschutz in der Erdgeschosszone)
sind im gesamten Bauvorhaben nicht vorgesehen, gemäß Sicherheitskonzept
nicht erforderlich und vom Bauherrn auch nicht gewünscht. Die Beleuchtung
von Innenräumen führt – anders als möglicherweise Strahler im Außenbereich
– regelmäßig zu keinen Beeinträchtigungen von Nachbarn. Aus Sicht der
Verwaltung besteht deshalb keine Notwendigkeit, aus Gründen derSeite 2 von 4
Seite 3
Rücksichtnahme hier eine Verdunkelung der Fenster in den Abend- und
Nachtstunden zu verlangen.
Anlage/n
1 Planausschnitt Campusgarten (öffentlich)Seite 3 von 4
Ausschnitt CAMPUS Garten mit Kennzeichnung Pflanzstreifen (in rot)Seite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 04:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de