211126-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6621-1 "Mensa Nassestraße", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Südstadt, Nassestraße - Stellungnahmen zum 1. Entwurf und Beschluss zur öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs
Kerndaten
- Nummer
- 211126-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211126-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6621-1 "Mensa Nassestraße", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Südstadt, Nassestraße - Stellungnahmen zum 1. Entwurf und Beschluss zur öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs Beratungsfolge Rat 16.09.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Bezirksvertretung Bonn am 24.08.2021 (DS-Nr. 211126-02 AA) und der Ausschuss für Umwelt, Klima und lokale Agenda am 26.08.2021 (DS-Nr. 211126-03 AA) hatten die Verwaltung beauftragt, bis zur Ratssitzung am 16.09.2021 die folgende Prüfung vor der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 6621-1 „Mensa Nassestraße“ vorzunehmen: “Bis zur Ratssitzung am 16.09. wird geprüft, ob die dichte Baumreihe parallel zum Mensagebäude zum Campusgarten hin gepflanzt und ein 5m breiter, dicht mit mindestens 2m hohen Büschen/Gehölzen bepflanzter Randstreifen zu den Nachbargärten im Bereich des Campusgarten angelegt werden kann.” Dazu teilt die Verwaltung Folgendes mit: Im östlichen Bereich der Südfassade des geplanten Neubaus, der mit der Tiefgarage unterbaut ist, werden schmalkronige, pyramidale Bäume vorgesehen. Etwas von der Fassade abgerückt im nicht unterbauten Bereich werden mittelkronige bis großkronige Baumarten gepflanzt. Aufgrund des Standorts des Regenrückhalteelementes, der Kubatur der Tiefgarage mit geringer Aufbauhöhe sowie einzuhaltender Abstände gemäß Nachbarschaftsrecht werden die Bäume in lockeren Gruppen versetzt angeordnet (Kulissenwirkung). Da ein Teil der Bäume auf der Tiefgaragendecke verortet wird, steht dort nur ein beschränkter Wurzelraum zur Verfügung, was zum einen Einfluss auf die Wuchskraft der Bäume hat als auch Einfluss auf die Pflanzenauswahl. An diesem Standort können nur flachwurzelnde Baumarten gewählt werden. Schnellwachsende Bäume sind weniger langlebig und anfälliger für Windbruch. Die groß- und mittelkronigen Bäume sind perspektivisch als Ersatzpflanzung für die erforderlichen Baumfällungen vorgesehen. Aus diesem Grund sind für dieSeite 1 von 4 Seite 2 Auswahl der Bäume die Angaben aus der Fällgenehmigung sowie die Abstimmungsergebnisse zur Ersatzpflanzung zu berücksichtigen. Aufgrund der genannten Rahmenbedingungen sollte die Auswahl der Baumarten hier nicht auf die Wuchseigenschaft „schnellwachsend“ festgelegt werden, sondern nach den Gesichtspunkten "standortgerecht", "klimaresilient" sowie "Förderung der Biodiversität". Vor diesem Hintergrund wurde bereits eine Vorauswahl zu schmalkronigen Bäumen für die Bepflanzung in Fassadennähe getroffen. Für säulenförmige Wuchsformen kommen folgende Arten in Frage: Acer platanoides ‚Columnare‘ – Säulenspitzahorn Columnare Carpinus betulus ‚Lucas‘ – Hainbuche Lucas Quercus robur ‚Fastigiata Koster‘ - Säulen-Eiche, Pyramiden-Eiche für mittelkronige bis großkronige Baumarten: Ostrya carpinifolia – Gemeine Hopfenbuche Acer in Sorten- Ahorn in Sorten Gleditia triacanthos – Amerikanische Gleditschie Eine detaillierte Pflanzplanung unter den oben genannten Gesichtspunkten mit Berücksichtigung der vorgeschlagenen Baumarten erfolgt erst im Rahmen der Leistungsphase 5- Ausführungsplanung. Ein ca. 5 m breiter Pflanzstreifen (siehe rote Einfärbung in der Anlage zu dieser Vorlage) wurde bereits in der Planung des CAMPUS Gartens berücksichtigt. Der CAMPUS Garten erhält zu den angrenzenden Nachbargrundstücken einen „Grünen Saum“ aus Heckenpflanzung, bestehend aus Hainbuche, Weißdorn und Rotbuche. Dieser „Grüne Saum“ wird ergänzt um eine Reihe von Gräsern und weiteren Bepflanzungen, welchen gestalterischen Anteil haben und zum Innen- und Sitzbereich wirken. Die Pflanzen, welche den Gartenbereich zu den bestehenden und zu erhaltenden Grenzmauern einfrieden, werden in der detaillierten Planung LPH5- Ausführungsplanung näher bestimmt und mittels Pflanzplan festgelegt. Aus Sicht der Verwaltung wird durch die beabsichtigten Baumpflanzungen in lockeren Gruppen an der Südfassade des Mensagebäudes ein befriedigender Sichtschutz zur Nachbarbebauung erreicht. Ein außenliegender Sonnenschutz (Alu-Lamellen oder abgewinkelte Markisen) wird gem. Wärmeschutznachweis an der Südfassade der Mensa (Gebäudeteil D) auf Grund der geplanten Konstruktionsweise der Fassade und Fenster nicht benötigt. Rolläden (außer ggf. als Einbruchschutz in der Erdgeschosszone) sind im gesamten Bauvorhaben nicht vorgesehen, gemäß Sicherheitskonzept nicht erforderlich und vom Bauherrn auch nicht gewünscht. Die Beleuchtung von Innenräumen führt – anders als möglicherweise Strahler im Außenbereich – regelmäßig zu keinen Beeinträchtigungen von Nachbarn. Aus Sicht der Verwaltung besteht deshalb keine Notwendigkeit, aus Gründen derSeite 2 von 4 Seite 3 Rücksichtnahme hier eine Verdunkelung der Fenster in den Abend- und Nachtstunden zu verlangen. Anlage/n 1 Planausschnitt Campusgarten (öffentlich)Seite 3 von 4 Ausschnitt CAMPUS Garten mit Kennzeichnung Pflanzstreifen (in rot)Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de