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211126-03 AA · Änderungsantrag

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6621-1 "Mensa Nassestraße", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Südstadt, Nassestraße - Stellungnahmen zum 1. Entwurf und Beschluss zur öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs Antrag zur Vorlage 211126 Antrag zur Vorlage 211126-02 AA

Nummer
211126-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
26.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.08.2021 Anhörung
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  1. 211126-02 AA Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6621-1 "Mensa Nassestraße", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Südstadt, Nassestraße - Stellungnahmen zum 1. Entwurf und Beschluss zur öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs Antrag zur Vorlage 211126

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Änderungsantrag
öffentlich
211126-03 AA
Antragsteller/in:
Brigitta Poppe-Reiners
Rheingrün
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6621-1
"Mensa Nassestraße", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil
Südstadt, Nassestraße - Stellungnahmen zum 1.
Entwurf und Beschluss zur öffentlichen Auslegung
des 2. Entwurfs
Antrag zur Vorlage 211126
Antrag zur Vorlage 211126-02 AA
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
26.08.2021 Anhörung
Inhalt des Änderungsantrags
Im städtebaulichen Vertrag zum Vorhaben werden folgende
Bedingungen festgesetzt.
 Auf der Terrasse zum Campusgarten dürfen maximal 32
Sitzplätze vor dem Loungebereich (= 8 Tische mit 4 Plätzen) und
keine Stehtische errichtet werden.
 Der Zugang zum Campusgarten/Innencarrée erfolgt über maximal
zwei Zugänge (Zugang vom Wohnheim/Konferenzbereich und
Zugang von der Mensa) durch die Gebäude; das seitliche Tor
zwischen Gartenfuge und Terrasse ist nur für
Polizei/Feuerwehr/Handwerker zugänglich (Schutz vor
Lärmemissionen und Besucherstrom).
 Es wird eine dichte Baumreihe mit hohen und schnell
wachsenden Bäumen parallel zum Mensagebäude zum
Campusgarten hin gepflanzt und ein 5m breiter, dicht mit mind. 2
m hohen Büschen/Gehölzen bepflanzter Randstreifen zu den
Nachbargärten im Bereich des Campusgartens angelegt.
Alternativ: Einrichtung von automatischem Sichtschutz (Rolläden
etc.) und Schließung der Fenster von 21-7 Uhr im Gebäudeteil D
(Mensa).Seite 1 von 2
Seite 2
 Erhalt der Gartenmauern zu den Nachbargrundstücken oder
Neuerrichtung in min. bisheriger Höhe als Einbruchschutz,
Lärmschutz und Schutz der Privatsphäre.
Begründung
erfolgt mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 04:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de