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211125-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Radverkehrsführung Abschnitt Sankt Augustiner Straße/Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht

Nummer
211125-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.10.2021 Kenntnisnahme
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  1. 211125 Bürgerantrag: Radverkehrsführung Abschnitt Sankt Augustiner Straße/Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211125-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Radverkehrsführung Abschnitt Sankt
Augustiner Straße/Aufhebung der
Radwegbenutzungspflicht
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 06.10.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung stimmt dem Antragstellenden zu, dass die
Verkehrssituation für Fußgänger*innen und Radfahrende im Bereich der
Sankt Augustiner Straße im Abschnitt Kreuzstraße / Königswinterer
Straße nicht ideal ist. Insbesondere die Engstelle des Gehwegs im
Bereich der Tierarztpraxis eignet sich nicht für den gemeinsamen Geh-
und Radverkehr, weshalb eine ausführliche Prüfung möglicher
verkehrsrechtlicher Verbesserungen vorgenommen wurde.
Schutzstreifen für Radfahrende werden meist dort eingerichtet, wo
Straßen so schmal sind, dass weder Radwege noch Radfahrstreifen
angelegt werden können. Demnach ergibt sich wegen des
Rechtsfahrgebots eine Benutzungspflicht für Radfahrende auf diesem
Streifen. Sollte abzgl. des Schutzstreifens der verbleibende
Fahrbahnanteil weniger als 5,50m betragen, ist auf die Markierung einer
Leitlinie in Fahrbahnmitte ist zu verzichten. Sinn und Zweck eines
Schutzstreifens ist, dass der Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei
Bedarf überfahren werden darf, insbesondere um dem Gegenverkehr
auszuweichen. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.
Die problematisierte Engstelle an der Tierarztpraxis weist eine Breite von
ca.1,50 m auf, wonach eine Radwegebenutzungspflicht des Gehweges
durch die Beschilderung eines gemeinsamen Geh- und Radweges
ohnehin nicht ausreichend ist.
Im Allgemeinen ist für diesen Abschnitt der Sankt Augustiner Straße
vorgesehen, den Straßenquerschnitt auf dem Abschnitt der
Bundesstraße 56 zwischen der Combahnstraße und der Niederkasseler
Straße auszuweiten. Ein erster Entwurf wurde bereits im Mai 2020
beschlossen, allerdings mit der Maßgabe eine weitere Variante zu prüfen
(vgl. DS-Nr. 210980). Aktuell läuft ein weiterer Prüfauftrag, dessen
Ergebnisse in die Sitzung vom 06.10.2021 eingebracht werden können.Seite 1 von 2
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Die Prüfung beinhaltet eine Optimierung der Radverkehrsführung, die
entweder einen Schutzstreifen oder ein Geh-/Radweg vorsieht. Wann die
Anpassung des Querschnitts erfolgt, kann allerdings noch nicht
abgeschätzt werden.
Deshalb befürwortet die Verwaltung die Verlängerung des
Schutzstreifens bis hinter die Tierarztpraxis (Hausnummer 74). Der
Radverkehr wird nach der Hausnr. 74 auf den gemeinsamen Geh- und
Radweg geführt. Allerdings müsste die Furt an der Kreuzstraße
entsprechend angepasst, die Mittelmarkierung auf der Sankt Augustiner
Straße entfernt werden und der Bordstein abgesenkt werden. Zusätzlich
wird aufgrund der hohen Frequentierung die Lösung vorgeschlagen, den
Gehweg für unsichere Radfahrende durch die entsprechende
Zusatzbeschilderung freizugeben.
Auf dem Gehweg sollte für zu Fuß Gehende in Richtung Bonn Zentrum
analog zum Gehweg gegenüber das Achtung Gefahrenstelle VZ 101
aufgebracht werden, damit zu Fuß gehenden in Richtung Stadt damit
rechnen, dass Ihnen Radfahrende entgegen kommen/es sich um eine
Konfliktsituation handelt.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Beuel:
Die Bezirksvertretung Beuel befürwortet den Bürgerantrag entsprechend
den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung. Mit diesem
Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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