211124-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Nutzungsproblematik Sportplatz Ernst-Moritz-Arndt Gymnasium Endenicher Allee/Wegelerstraße sowie Beseitigung des Beachvolleyballplatzes
Kerndaten
- Nummer
- 211124-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211124-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Nutzungsproblematik Sportplatz Ernst-Moritz-Arndt Gymnasium Endenicher Allee/Wegelerstraße sowie Beseitigung des Beachvolleyballplatzes Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Stadtverwaltung nimmt wie folgt Stellung 1. Nachhaltiges Unterbinden der durch Musikabspielung verursachten Lärmbelästigungen während des Freizeitsports. Es ist derzeit an der Tagesordnung, dass Freizeitsportler über Mobiltelefone und entsprechende Boxen laut Musik abspielen. Dies ist eine Lärmbelästigung, die in einem reinen Wohngebiet aufgrund der geringen Abstände zu dem Sportplatz für die Anwohner nicht hinnehmbar sind. Bei Benutzung der Fläche gelten die „allgemeinen Lärmschutzbestimmungen“. Es haben sich gemäß § 3 LImschG alle Nutzenden so zu verhalten, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden. Unzulässige Beschallung durch Tonwiedergabegeräte, Motorengeräusche o. ä. sind gemäß §§ 10 ff Landes-Immissionsschutzgesetz zu unterlassen. Akute Ruhestörungen können der Leitstelle des Stadtordnungsdienstes gemeldet werden. Im Rahmen der personellen Möglichkeiten kann der Stadtordnungsdienst vor Ort Tatsachen feststellen und ggf. Abhilfe schaffen. Die Leitstelle ist montags-freitags in der Zeit von 07:00 bis 01:00 Uhr sowie samstags, sonntags und feiertags in der Zeit von 10:00 bis 01:00 Uhr unter der Rufnummer 0228 / 77 3333 erreichbar. Außerhalb dieser Zeit sind die Kolleginnen und Kollegen der Polizei unter der Rufnummer 0228 / 150 erreichbar.Seite 1 von 3 Seite 2 Die Nutzungszeiten sind seit 2017 entsprechend des gerichtlichen Vergleichs von Ende 2016 werktags bis 20 Uhr, samstags von 10 bis 20 Uhr und sonntags von 10 bis 14 Uhr eingeschränkt worden. Außerhalb dieser Zeiten wird die Anlage verschlossen. Zusätzlich werden seitens der Verwaltung Schilder montiert, die das Abspielen von Musik untersagen. Weitere bauliche Maßnahmen werden nicht vorgenommen. 2. In den unteren Bereichen der Zaunanlage um den Sportplatz wurden keine den Schall dämpfenden Maßnahmen ergriffen. Dies ist unverzüglich nachzuholen. Gemäß dem zwischen Anwohnern und der Stadt 2016 geschlossenen gerichtlichen Vergleich ist ein Ballfangzaun zu errichten, von dem keine Lärmbelästigungen ausgehen. Dies ist nicht geschehen. Regelmäßig wird von Freizeitsportlern gegen den unteren Teil des Zaunes geschossen. Diese Lärmbelästigungen hervorgerufen durch laute scheppernde Geräusche sind unzumutbar und unnötig, da sie durch einfache Maßnahmen - wie eine Schalldämmung - leicht beseitigt werden könnten. Alle Maßnahmen des gerichtlichen Vergleichs sind umgesetzt worden. Hierzu gehören der Bau eines mind. 4m hohen Ballfangzaunes in lärmreduzierender Bauweise an drei Seiten auf der gesamten Höhe. Hierdurch wird auch eine Abschließbarkeit gewährleistet. 3. Beseitigung des Beachvolleyplatzes. Dieser wurde nach Auskunft der Verwaltung durch die Schule unmittelbar an der Grundstücksgrenze zur reinen Wohnbebauung errichtet. Dies ist unzulässig, da die Erweiterung des Sportplatzes um einen Beachvolleyballplatz eine Nutzungsänderung darstellt, die durch die Stadt hätte genehmigt werden müssen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hätte die Stadt ein Lärmgutachten einfordern müssen, dass belegt, dass diese Nutzung unmittelbar an der Grundstücksgrenze zu einer reinen Wohnbebauung in Kombination mit den übrigen Sportnutzen gebietsverträglich ist. Das Beachvolleyballfeld ist 2006 seitens der Stadt Bonn gebaut worden, hierfür ist das alte Fußballfeld verkleinert und die Kugelstoßanlage verlegt worden. Dieses Volleyballfeld ist Teil des gesamten Schulsportplatzes und war somit auch Gegenstand des gerichtlichen Vergleiches. Dieses ist ebenfalls mit eingezäunt und somit ebenfalls nur zeitlich eingeschränkt nutzbar. Ein Rückbau des Beachvolleyballfeldes ist nicht vorgesehen. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn : Die Bezirksvertretung Bonn schließt sich inhaltlich den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung an , befürwortet keine weitergehenden Maßnahmen und erklärt den Bürgerantrag inhaltlich fürSeite 2 von 3 Seite 3 erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de