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211124-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Nutzungsproblematik Sportplatz Ernst-Moritz-Arndt Gymnasium Endenicher Allee/Wegelerstraße sowie Beseitigung des Beachvolleyballplatzes

Nummer
211124-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211124 Bürgerantrag: Nutzungsproblematik Sportplatz Ernst-Moritz-Arndt Gymnasium Endenicher Allee/Wegelerstraße sowie Beseitigung des Beachvolleyballplatzes

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211124-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Nutzungsproblematik Sportplatz
Ernst-Moritz-Arndt Gymnasium Endenicher
Allee/Wegelerstraße sowie Beseitigung des
Beachvolleyballplatzes
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Stadtverwaltung nimmt wie folgt Stellung
1. Nachhaltiges Unterbinden der durch Musikabspielung
verursachten Lärmbelästigungen während des Freizeitsports. Es ist
derzeit an der Tagesordnung, dass Freizeitsportler über
Mobiltelefone und entsprechende Boxen laut Musik abspielen. Dies
ist eine Lärmbelästigung, die in einem reinen Wohngebiet aufgrund
der geringen Abstände zu dem Sportplatz für die Anwohner nicht
hinnehmbar sind.
Bei Benutzung der Fläche gelten die „allgemeinen
Lärmschutzbestimmungen“. Es haben sich gemäß § 3 LImschG alle
Nutzenden so zu verhalten, dass schädliche Umwelteinwirkungen
vermieden werden. Unzulässige Beschallung durch
Tonwiedergabegeräte, Motorengeräusche o. ä. sind gemäß §§ 10 ff
Landes-Immissionsschutzgesetz zu unterlassen. Akute Ruhestörungen
können der Leitstelle des Stadtordnungsdienstes gemeldet werden. Im
Rahmen der personellen Möglichkeiten kann der Stadtordnungsdienst
vor Ort Tatsachen feststellen und ggf. Abhilfe schaffen. Die Leitstelle ist
montags-freitags in der Zeit von 07:00 bis 01:00 Uhr sowie samstags,
sonntags und feiertags in der Zeit von 10:00 bis 01:00 Uhr unter der
Rufnummer 0228 / 77 3333 erreichbar. Außerhalb dieser Zeit sind die
Kolleginnen und Kollegen der Polizei unter der Rufnummer 0228 / 150
erreichbar.Seite 1 von 3
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Die Nutzungszeiten sind seit 2017 entsprechend des gerichtlichen
Vergleichs von Ende 2016 werktags bis 20 Uhr, samstags von 10 bis 20
Uhr und sonntags von 10 bis 14 Uhr eingeschränkt worden. Außerhalb
dieser Zeiten wird die Anlage verschlossen. Zusätzlich werden seitens
der Verwaltung Schilder montiert, die das Abspielen von Musik
untersagen. Weitere bauliche Maßnahmen werden nicht vorgenommen.
2. In den unteren Bereichen der Zaunanlage um den Sportplatz
wurden keine den Schall dämpfenden Maßnahmen ergriffen. Dies
ist unverzüglich nachzuholen. Gemäß dem zwischen Anwohnern
und der Stadt 2016 geschlossenen gerichtlichen Vergleich ist ein
Ballfangzaun zu errichten, von dem keine
Lärmbelästigungen ausgehen. Dies ist nicht geschehen.
Regelmäßig wird von Freizeitsportlern gegen den unteren Teil des
Zaunes geschossen. Diese Lärmbelästigungen hervorgerufen
durch laute scheppernde Geräusche sind unzumutbar und unnötig,
da sie durch einfache Maßnahmen - wie eine Schalldämmung -
leicht beseitigt werden könnten.
Alle Maßnahmen des gerichtlichen Vergleichs sind umgesetzt worden.
Hierzu gehören der Bau eines mind. 4m hohen Ballfangzaunes
in lärmreduzierender Bauweise an drei Seiten auf der gesamten Höhe.
Hierdurch wird auch eine Abschließbarkeit gewährleistet.
3. Beseitigung des Beachvolleyplatzes. Dieser wurde nach
Auskunft der Verwaltung durch die Schule unmittelbar an der
Grundstücksgrenze zur reinen Wohnbebauung errichtet. Dies ist
unzulässig, da die Erweiterung des Sportplatzes um einen
Beachvolleyballplatz eine Nutzungsänderung darstellt, die durch
die Stadt hätte genehmigt werden müssen. Im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens hätte die Stadt ein Lärmgutachten
einfordern müssen, dass belegt, dass diese Nutzung unmittelbar an
der Grundstücksgrenze zu einer reinen Wohnbebauung in
Kombination mit den übrigen Sportnutzen gebietsverträglich ist.
Das Beachvolleyballfeld ist 2006 seitens der Stadt Bonn gebaut worden,
hierfür ist das alte Fußballfeld verkleinert und die Kugelstoßanlage
verlegt worden. Dieses Volleyballfeld ist Teil des gesamten
Schulsportplatzes und war somit auch Gegenstand des gerichtlichen
Vergleiches. Dieses ist ebenfalls mit eingezäunt und somit ebenfalls nur
zeitlich eingeschränkt nutzbar. Ein Rückbau des Beachvolleyballfeldes
ist nicht vorgesehen.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn :
Die Bezirksvertretung Bonn schließt sich inhaltlich den Ausführungen in
der Stellungnahme der Verwaltung an , befürwortet keine
weitergehenden Maßnahmen und erklärt den Bürgerantrag inhaltlich fürSeite 2 von 3
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erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle
Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de