211111 · Beschlussvorlage
Finanzielle Förderung des Betreuungsprojektes "Kinder St.E.R.N" für Kinder studierender Eltern durch den Träger La familiär e.V., Maxstraße 36 53111 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 211111
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 28.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 211111 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Finanzielle Förderung des Betreuungsprojektes "Kinder St.E.R.N" für Kinder studierender Eltern durch den Träger La familiär e.V., Maxstraße 36 53111 Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.08.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Für das Betreuungsprojekt Kinder St.E.R.N für studierende Eltern – Rand- und Nachmittagsbetreuung - wird dem Träger La familiär e.V. für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.07.2021 ein Zuschuss von 20.417,00 € bewilligt (7/12 von 35.000 €) 2. Ab dem 01.08.2021 bis 31.07.2024 wird der jährliche Zuschuss auf der Grundlage des bisherigen Sockelbetrages von 35.000,00 € unter Berücksichtigung der jährlichen Fortschreibungsrate gemäß § 37 Abs. 2 KiBiz bewilligt. Für das Kindergartenjahr 2021/2022 beträgt der Jahreszuschuss 35.290,50 €. 3. Der Zuschuss wird vorbehaltlich der vereinbarten Zahlungen der nachfolgend aufgeführten Kooperationspartner a) Universität Bonn b) Studierendenwerk Bonn c) AStA Bonn gewährt und der rechtsverbindlichen Bestätigung durch La familiär e.V., dass keine Bundes– oder Landesfördergelder für die Kinderbetreuung generiert werden können, die ansonsten vorrangig in Anspruch zu nehmen sind. 4. Die Gewährung des Zuschusses erfolgt in Anlehnung des Kooperationsvertrages zwischen La familiär e. V. und den oben genannten Kooperationspartnern bis 31.07.2024. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2021/2022 und der mittelfristigen Finanzplanung enthalten. Die Beschlussfassung erfolgt insoweit unter dem Vorbehalt der endgültigen Bereitstellung der erforderlichen Mittel. Die Auszahlung des Zuschusses entspricht den Regelungen des § 82 GO NRW. Während der vorläufigen Haushaltsführung wird derSeite 1 von 4 Seite 2 Zuschuss nur bis zu maximal 80% des Jahreszuschusses ausgezahlt. Begründung Die Tageseinrichtung für Kinder „Kinder ST.E.R.N“ hält ein besonderes flexibles Betreuungsangebot für Kinder studierender Eltern vor. Das Betreuungsangebot findet montags bis freitags in der Zeit von 11:00 Uhr bis 19:30 Uhr statt. In diesem zeitlichen Rahmen können maximal 10 Kinder gleichzeitig anwesend sein, wobei jedes Kind das Angebot an mindestens zwei Tagen in der Woche für 2,5 Stunden in Anspruch nimmt. Aufgrund dieser Möglichkeit des Platzsharings können maximal 25 Betreuungsplätze vergeben werden. Eine entsprechende Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII des Landesjugendamtes mit Wirkung vom 16.11.2017 liegt vor. Bedingt durch den sich abzeichnenden Wegfall finanzieller Zuwendungen des Bundes aus dem Programm „KitaPlus“ sollte der Verein in den Jahren 2019 und 2020 einen städtischen Zuschuss in Höhe von jährlich 35.000,00 € erhalten (siehe Drucksachennummer 1811604). Letztendlich wurden die städt. Mittel nur für das Jahr 2020 in Anspruch genommen, da ein Bundesprogramm noch einmal verlängert werden konnte. Über die zweckentsprechende und vollumfängliche Verwendung des Zuschusses für den Betrieb der Kindertagesstätte war ein Nachweis zu führen. Die Prüfung hat ergeben, dass die Mittel vollumfänglich und zweckentsprechend verwendet wurden. Das defizitäre Endergebnis konnte einmalig durch Zuführung nicht projektbezogener Rücklagen gedeckt werden. Um mögliche zukünftige Kostensteigerungen besser kompensieren zu können, wird der Sockelbetrag analog der gesetzlichen Regelungen des § 37 des Kinderbildungsgesetzes zu Beginn der Kindergartenjahre 2022/2023 und 2023/2024 angepasst. Die prozentuale Fortschreibungsrate setzt sich dabei zu neun Teilen aus der Kostenentwicklung für pädagogisches Personal nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD - SuE) auf Grundlage der Berichte zu Kosten eines Arbeitsplatzes der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement und zu einem Teil aus der Steigerung der Kosten des allgemeinen Verbraucherpreisindex für Deutschland des Statistischen Bundesamtes zusammen. Die rückwirkende Bewilligung für den Zeitraum 01.01.2021-31.07.2021 ist dem Umstand geschuldet, dass erst nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen Mitte April 2021 die erforderliche Prüfung des Verwendungsnachweises für das HH-Jahr 2020 endgültig abgeschlossen werden konnte. Die Tageseinrichtung finanziert sich hauptsächlich durch Leistungen von drei Kooperationspartnern, der Universität Bonn, des Studierendenwerks Bonn und des AStA. Der vorliegende Auszug des derzeitigen Kooperationsvertrags belegt eine befristete Laufzeit ab 01.08.2020 bis zunächst 31.07.2024. Der Träger La familiär e. V. benötigt neben den Fördersummen der drei Kooperationspartner, den Einnahmen aus privaten Elternbeiträgen und dem Erhalt eines zusätzlichen Zuschusses des AStA für organisatorische AufgabenSeite 2 von 4 Seite 3 weitere finanzielle Unterstützung von städtischer Seite, um den Fortbestand dieses besonderen Betreuungsangebotes für Kinder studierender Eltern aufrechterhalten zu können. Im Falle einer Schließung würden für die Stadt Bonn weitere Bedarfe im U3 Bereich entstehen und damit verbundene Rechtsansprüche umzusetzen sein. Die Eltern wie auch der Träger benötigen eine Planungssicherheit bzgl. der Fortführung der Einrichtung. Ein vergleichbares Betreuungsangebot ist im Stadtgebiet nicht vorhanden. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt monatlich. Der Träger La familiär e. V. hat die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel im Rahmen seines geschäftlichen Jahresabschlusses (Gewinn- und Verlustrechnung) nachzuweisen und evtl. nicht benötigte Mittel zurückzuzahlen. Die benötigten Finanzmittel stehen im Haushalt zur Verfügung. Die Auszahlung des Zuschusses entspricht den Regelungen des § 82 GO NRW. Während der vorläufigen Haushaltsführung wird der Zuschuss nur bis zu maximal 80% des Jahreszuschusses ausgezahlt. Finanzielle Auswirkungen: Für den Zeitraum 01.01.2021 – 31.07.2021 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.02 Tageseinrichtung für Kinder 1.51.10.06.02.07 Tageseinrichtung freier Träger Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 20.417,00 € 151000602/ 73.1000 2021 Einzahlungen / Erträge 0,00 € Haushaltsbelastung jährlich 20.417,00 € Für den Zeitraum 01.08.2021 – 31.07.2022 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.02 Tageseinrichtung für Kinder 1.51.10.06.02.07 Tageseinrichtung freier TrägerSeite 3 von 4 Seite 4 Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 35.290,50 € 151000602/ 73.1000 2021/2022 Einzahlungen / Erträge 0,00 € Haushaltsbelastung jährlich 35.290,50 € Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de