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211111 · Beschlussvorlage

Finanzielle Förderung des Betreuungsprojektes "Kinder St.E.R.N" für Kinder studierender Eltern durch den Träger La familiär e.V., Maxstraße 36 53111 Bonn

Nummer
211111
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
28.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 19.08.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
211111
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Finanzielle Förderung des Betreuungsprojektes
"Kinder St.E.R.N" für Kinder studierender Eltern
durch den Träger La familiär e.V., Maxstraße 36
53111 Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.08.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Für das Betreuungsprojekt Kinder St.E.R.N für studierende Eltern –
Rand- und Nachmittagsbetreuung - wird dem Träger La familiär e.V. für
den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.07.2021 ein Zuschuss von 20.417,00 €
bewilligt (7/12 von 35.000 €)
2. Ab dem 01.08.2021 bis 31.07.2024 wird der jährliche Zuschuss auf der
Grundlage des bisherigen Sockelbetrages von 35.000,00 € unter
Berücksichtigung der jährlichen Fortschreibungsrate gemäß § 37 Abs. 2
KiBiz bewilligt. Für das Kindergartenjahr 2021/2022 beträgt der
Jahreszuschuss 35.290,50 €.
3. Der Zuschuss wird vorbehaltlich der vereinbarten Zahlungen der
nachfolgend aufgeführten Kooperationspartner
a) Universität Bonn
b) Studierendenwerk Bonn
c) AStA Bonn
gewährt und der rechtsverbindlichen Bestätigung durch La familiär e.V.,
dass keine Bundes– oder Landesfördergelder für die Kinderbetreuung
generiert werden können, die ansonsten vorrangig in Anspruch zu
nehmen sind.
4. Die Gewährung des Zuschusses erfolgt in Anlehnung des
Kooperationsvertrages zwischen La familiär e. V. und den oben
genannten Kooperationspartnern bis 31.07.2024. Die erforderlichen
Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2021/2022 und der mittelfristigen
Finanzplanung enthalten. Die Beschlussfassung erfolgt insoweit unter
dem Vorbehalt der endgültigen Bereitstellung der erforderlichen Mittel.
Die Auszahlung des Zuschusses entspricht den Regelungen des § 82
GO NRW. Während der vorläufigen Haushaltsführung wird derSeite 1 von 4
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Zuschuss nur bis zu maximal 80% des Jahreszuschusses ausgezahlt.
Begründung
Die Tageseinrichtung für Kinder „Kinder ST.E.R.N“ hält ein besonderes flexibles
Betreuungsangebot für Kinder studierender Eltern vor. Das Betreuungsangebot
findet montags bis freitags in der Zeit von 11:00 Uhr bis 19:30 Uhr statt. In
diesem zeitlichen Rahmen können maximal 10 Kinder gleichzeitig anwesend
sein, wobei jedes Kind das Angebot an mindestens zwei Tagen in der Woche
für 2,5 Stunden in Anspruch nimmt. Aufgrund dieser Möglichkeit des
Platzsharings können maximal 25 Betreuungsplätze vergeben werden. Eine
entsprechende Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII des
Landesjugendamtes mit Wirkung vom 16.11.2017 liegt vor.
Bedingt durch den sich abzeichnenden Wegfall finanzieller Zuwendungen des
Bundes aus dem Programm „KitaPlus“ sollte der Verein in den Jahren 2019
und 2020 einen städtischen Zuschuss in Höhe von jährlich 35.000,00 € erhalten
(siehe Drucksachennummer 1811604). Letztendlich wurden die städt. Mittel nur
für das Jahr 2020 in Anspruch genommen, da ein Bundesprogramm noch
einmal verlängert werden konnte. Über die zweckentsprechende und
vollumfängliche Verwendung des Zuschusses für den Betrieb der
Kindertagesstätte war ein Nachweis zu führen. Die Prüfung hat ergeben, dass
die Mittel vollumfänglich und zweckentsprechend verwendet wurden. Das
defizitäre Endergebnis konnte einmalig durch Zuführung nicht projektbezogener
Rücklagen gedeckt werden.
Um mögliche zukünftige Kostensteigerungen besser kompensieren zu können,
wird der Sockelbetrag analog der gesetzlichen Regelungen des § 37 des
Kinderbildungsgesetzes zu Beginn der Kindergartenjahre 2022/2023 und
2023/2024 angepasst. Die prozentuale Fortschreibungsrate setzt sich dabei zu
neun Teilen aus der Kostenentwicklung für pädagogisches Personal nach dem
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD -
SuE) auf Grundlage der Berichte zu Kosten eines Arbeitsplatzes der
Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement und zu einem
Teil aus der Steigerung der Kosten des allgemeinen Verbraucherpreisindex für
Deutschland des Statistischen Bundesamtes zusammen.
Die rückwirkende Bewilligung für den Zeitraum 01.01.2021-31.07.2021 ist dem
Umstand geschuldet, dass erst nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen
Mitte April 2021 die erforderliche Prüfung des Verwendungsnachweises für das
HH-Jahr 2020 endgültig abgeschlossen werden konnte.
Die Tageseinrichtung finanziert sich hauptsächlich durch Leistungen von drei
Kooperationspartnern, der Universität Bonn, des Studierendenwerks Bonn und
des AStA. Der vorliegende Auszug des derzeitigen Kooperationsvertrags belegt
eine befristete Laufzeit ab 01.08.2020 bis zunächst 31.07.2024.
Der Träger La familiär e. V. benötigt neben den Fördersummen der drei
Kooperationspartner, den Einnahmen aus privaten Elternbeiträgen und dem
Erhalt eines zusätzlichen Zuschusses des AStA für organisatorische AufgabenSeite 2 von 4
Seite 3
weitere finanzielle Unterstützung von städtischer Seite, um den Fortbestand
dieses besonderen Betreuungsangebotes für Kinder studierender Eltern
aufrechterhalten zu können. Im Falle einer Schließung würden für die Stadt
Bonn weitere Bedarfe im U3 Bereich entstehen und damit verbundene
Rechtsansprüche umzusetzen sein. Die Eltern wie auch der Träger benötigen
eine Planungssicherheit bzgl. der Fortführung der Einrichtung. Ein
vergleichbares Betreuungsangebot ist im Stadtgebiet nicht vorhanden.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt monatlich. Der Träger La familiär e. V.
hat die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel im Rahmen seines
geschäftlichen Jahresabschlusses (Gewinn- und Verlustrechnung)
nachzuweisen und evtl. nicht benötigte Mittel zurückzuzahlen.
Die benötigten Finanzmittel stehen im Haushalt zur Verfügung. Die Auszahlung
des Zuschusses entspricht den Regelungen des § 82 GO NRW. Während der
vorläufigen Haushaltsführung wird der Zuschuss nur bis zu maximal 80% des
Jahreszuschusses ausgezahlt.
Finanzielle Auswirkungen:
Für den Zeitraum 01.01.2021 – 31.07.2021
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.06.02 Tageseinrichtung für Kinder 1.51.10.06.02.07 Tageseinrichtung freier Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
20.417,00 € 151000602/
73.1000
2021
Einzahlungen /
Erträge
0,00 €
Haushaltsbelastung
jährlich
20.417,00 €
Für den Zeitraum 01.08.2021 – 31.07.2022
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.06.02 Tageseinrichtung für Kinder 1.51.10.06.02.07 Tageseinrichtung freier TrägerSeite 3 von 4
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Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
35.290,50 € 151000602/
73.1000
2021/2022
Einzahlungen /
Erträge
0,00 €
Haushaltsbelastung
jährlich
35.290,50 €
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 17:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de