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211109 · Dringlichkeitsantrag

Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen

Nummer
211109
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
22.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 22.06.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 23.06.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 23.06.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 61,5 KB Öffnen ↗

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
211109
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Anja Lamodke
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Angelika Esch
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
David Rupp
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Martin Genn
22.06.21
Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische
Anlagen
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 23.06.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Aufgrund der engen Antragsfrist bis Dezember 2021 ist für die
Konzeptentwicklung und die Antragsausformulierung Eile geboten.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Das SGB wird beauftragt, kurzfristig ein Konzept zu entwickeln, wie in
städtischen Kitas und in städtischen Schulgebäuden, in denen Kinder unter 12
Jahren beschult werden, nachträglich neue corona-gerechte stationäre
raumlufttechnische Anlagen eingebaut werden können, und dieses Konzept
dem Ausschuss in der ersten Sitzung nach der Sommerpause vorzulegen. Das
SGB prüft dazu, an welchen Standorten entsprechender Bedarf für eine
Minimierung der Ansteckungsmöglichkeiten besteht, weil keine ausreichenden
sonstigen Lüftungsmöglichkeiten verfügbar sind, und ob eine bautechnische
Umsetzung im Sinne der Förderrichtlinien des erweiterten Förderprogramms
des Bundes machbar ist. Zur Beurteilung des Infektionsrisikos durch Aerosole
ist auch auf die Ergebnisse der Begehung von einzelnen Kita- und
Schulstandorten durch den beauftragten externen Gutachter zurückzugreifen.
Zur Finanzierung soll das neue Förderprogramm des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie (BMWi) vom 3. Juni 2021 herangezogen werden, mit
dem zum ersten Mal solche nachträglichen corona-gerechten Neueinbauten
gefördert werden können.
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Raumlufttechnische_Anlagen
_neu/raumlufttechnische_anlagen_node.html
Das SGB bereitet die notwendigen Förderanträge vor und reicht diese bis zum
31.12.2021 bei der zuständigen Stelle ein.
Der Betriebsausschuss wird fortlaufend über die Angelegenheit informiert.Seite 1 von 2
Seite 2
Begründung
Es gibt bislang noch keinen Corona-Impfstoff, der für Kinder unter 12 Jahren
geeignet ist. Darum hat die Bundesregierung aktuell ein neues
Förderprogramm eingerichtet, mit dem der nachträgliche Neueinbau von
corona-gerechten stationären raumlufttechnischen Anlagen in Gebäuden
gefördert werden kann.
Die Fördersumme je Standort beträgt bis zu 500.000 Euro (= 80 %). Es ist ein
Eigenanteil von 20 Prozent zu erbringen. Die Angelegenheit ist sehr dringlich,
weil die Anträge bis spätestens zum 31.12.2021 eingereicht sein müssen.
Mit dem Förderprogramm kann endlich eine nachhaltige corona-gerechte
technische Lösung zur Verbesserung der Raumluftsituation in in den
städtischen Kitas und Schulen eingebaut werden. Erste Eltern aus Kitas und
Schulpflegschaften haben sich bereits dazu gemeldet. Die meisten Bonner
Kinder unter 12 Jahren besuchen KiTas und Grundschulen. Aber auch in den
Klassen 5 und 6 der weiterführenden Schulen sind Kinder in der Regel noch
unter 12 Jahren.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 20:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de