211108 · Dringlichkeitsentscheidung OB
Erstattung der Elternbeiträge aufgrund des eingeschränkten Betreuungsangebotes in Schulen und in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen aufgrund der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
Kerndaten
- Nummer
- 211108
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung OB
- Veröffentlicht
- 20.07.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Genehmigung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (5.322 Zeichen)
Dringlichkeitsentscheidung OB öffentlich 211108 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Erstattung der Elternbeiträge aufgrund des eingeschränkten Betreuungsangebotes in Schulen und in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen aufgrund der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW Beratungsfolge Rat 16.08.2021 Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Zur zeitnahen verwaltungstechnischen Umsetzung ist ein kurzfristiger Beschluss notwendig. Die Informationen seitens des Landes wurden erst am 15.06.21 bekannt. Aufgrund der verwaltungsinternen Abstimmung war eine Einbringung in die politischen Gremien nicht früher möglich. Die Sitzung des Rates am 16.08.2021 kann nicht abgewartet werden. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Die Bundesstadt Bonn verzichtet aufgrund der coronabedingten Einschränkungen auf die Erhebung von 50 % der Elternbeiträge für den Besuch von öffentlich geförderten Tagespflegestellen, Kitas und OGS für den Monat Juli 2021. BegründungSeite 1 von 4 Seite 2 Bereits seit Dezember 2020 sind die Betreuungsangebote im Bereich von Tagespflege, Kindertageseinrichtungen und OGS aufgrund der Coronapandemie stark eingeschränkt gewesen. Erst seit 31.05.2021 im Bereich der OGS und seit 07.06.2021 im Bereich der Kindertagesstätten wird die Betreuung wieder in regulärem Umfang angeboten. Aufgrund dieser Einschränkungen wurde aufgrund der Zusage des Landes sich mit 50 % an den Einnahmeausfällen zu beteiligen, bereits auf die Erhebung Elternbeiträge für die Monate Januar, Mai und Juni seitens der Stadt Bonn verzichtet. Zwischenzeitlich hat der Städtetag Verhandlungen mit dem Land zu weiteren Erstattungen der Elternbeiträge aufgenommen. Mit Schreiben vom 15.06.2021 hat der Städtetag darüber informiert, dass man sich mit dem Land auf folgende Erstattungsregelung ab Februar 2021 geeinigt hat: Zusätzlich zum Januar werden die Elternbeiträge im Februar zu 100 % erstattet. Von März bis einschließlich Mai 2021 zu 50 %. An den Einnahmeausfällen beteiligt sich das Land jeweils mit 50 %. Der Verzicht auf die Erhebung der Elternbeiträge für den Zeitraum von Februar bis Mai 2021 beträgt insgesamt 2,5 Monate. Hiervon hat die Bundesstadt Bonn bereits zwei Monate (Mai und Juni) erstattet. Daher wird der verbleibende halbe Monat durch eine Reduzierung der Beiträge für den Monat Juli um 50 % umgesetzt. Dies hat bei kurzfristiger verwaltungstechnischer Umsetzung den Vorteil, dass der Bankeinzug reduziert wird und entsprechend weniger Erstattungen vorgenommen werden. Der Städtetag hat in seinem Rundschreiben vom 17.06.2021 darauf hingewiesen, dass bereits von Kommunen getroffene Entscheidungen zum Beitragsverzicht nicht abgeändert werden müssen, so dass rückwirkend keine monatsgenaue Festsetzung der Reduzierung vorgenommen werden muss, sondern es bei der Regelung Mai und Juni in Bonn bleiben kann. Die Elternbeitragssatzung der Bundesstadt Bonn sieht bei Betreuungsausfall grundsätzlich keine Erstattung der Elternbeiträge vor. Die derzeitige Krisenlage mit den coronabedingten Einschränkungen in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen dürfte beim Beschluss der Satzung allerdings nicht im Fokus von Politik und VerwaltungSeite 2 von 4 Seite 3 gestanden haben. Die Corona-Krise stellt die Stadtgesellschaft vor bisher ungeahnte Herausforderungen. Die Bonnerinnen und Bonner haben zahlreiche Situationen zu bewältigen, für die es keine Handreichungen gibt. Eltern müssen evtl. auf Einkommen verzichten, um die Kinderbetreuung sicherstellen zu können. Die finanziellen Folgen belaufen sich für die Bundesstadt Bonn auf Mindereinnahmen von ca. 1.000.000 € für den Monat Juli. Hieran beteiligt sich das Land mit 50 %. Die Finanzierung der OGS- und Kitaträger sowie der Tagespflegepersonen wird in diesem Zeitraum durchgehend sichergestellt. 13.07.2021 / 20.07.2021 gez. Dörner gez. Stv. Achtermeyer Datum Oberbürgermeisterin Stadtverordneter Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.01 1.06.02 1.03 Förderung von Kindern in Tagespflege Tageseinrichtungen für Kinder Schulträgeraufgaben 1.51.10.06.01.02 1.51.10.06.02.06 1.51.10.06.02.07 1.40.00.03.01.01 Förd. von Kindern in Tagespflege Städt. Kindertageseinrichtungen Tageseinrichtungen freier Träger Grundschulen Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen DeckungSeite 3 von 4 Seite 4 Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Elternbeiträge Landeszuweisungen 1.000.000,00 € -500.000,00 € 151000601/ 631000 151000602/ 631000 140000301/ 631000 151000601/ 611000 151000602/ 611000 140000301/ 611000 1.000.000,00 € 500.000,00 € 151000601/ 611000 151000602/ 611000 140000301/ 611000 500.000,00 € Gesamthaushalt Haushaltsbelastung jährlich 500.000,00 € Anlage/n KeineSeite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de