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211108 · Dringlichkeitsentscheidung OB

Erstattung der Elternbeiträge aufgrund des eingeschränkten Betreuungsangebotes in Schulen und in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen aufgrund der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW

Nummer
211108
Art
Dringlichkeitsentscheidung OB
Veröffentlicht
20.07.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 16.08.2021 Genehmigung
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Dringlichkeitsentscheidung OB
öffentlich
211108
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Erstattung der Elternbeiträge aufgrund des
eingeschränkten Betreuungsangebotes in Schulen
und in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflegestellen aufgrund der Verordnung
zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem
Coronavirus SARS-CoV-2 2 im Bereich der
Betreuungsinfrastruktur
(Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO)
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und
Soziales NRW
Beratungsfolge
Rat 16.08.2021 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Zur zeitnahen verwaltungstechnischen Umsetzung ist ein kurzfristiger
Beschluss notwendig. Die Informationen seitens des Landes wurden erst
am 15.06.21 bekannt. Aufgrund der verwaltungsinternen Abstimmung
war eine Einbringung in die politischen Gremien nicht früher möglich. Die
Sitzung des Rates am 16.08.2021 kann nicht abgewartet werden.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin
wird genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Die Bundesstadt Bonn verzichtet aufgrund der coronabedingten
Einschränkungen auf die Erhebung von 50 % der Elternbeiträge für den
Besuch von öffentlich geförderten Tagespflegestellen, Kitas und OGS für
den Monat Juli 2021.
BegründungSeite 1 von 4
Seite 2
Bereits seit Dezember 2020 sind die Betreuungsangebote im Bereich
von Tagespflege, Kindertageseinrichtungen und OGS aufgrund der
Coronapandemie stark eingeschränkt gewesen.
Erst seit 31.05.2021 im Bereich der OGS und seit 07.06.2021 im Bereich
der Kindertagesstätten wird die Betreuung wieder in regulärem Umfang
angeboten.
Aufgrund dieser Einschränkungen wurde aufgrund der Zusage des
Landes sich mit 50 % an den Einnahmeausfällen zu beteiligen, bereits
auf die Erhebung Elternbeiträge für die Monate Januar, Mai und Juni
seitens der Stadt Bonn verzichtet.
Zwischenzeitlich hat der Städtetag Verhandlungen mit dem Land zu
weiteren Erstattungen der Elternbeiträge aufgenommen.
Mit Schreiben vom 15.06.2021 hat der Städtetag darüber informiert, dass
man sich mit dem Land auf folgende Erstattungsregelung ab Februar
2021 geeinigt hat:
Zusätzlich zum Januar werden die Elternbeiträge im Februar zu 100 %
erstattet.
Von März bis einschließlich Mai 2021 zu 50 %.
An den Einnahmeausfällen beteiligt sich das Land jeweils mit 50 %.
Der Verzicht auf die Erhebung der Elternbeiträge für den Zeitraum von
Februar bis Mai 2021 beträgt insgesamt 2,5 Monate.
Hiervon hat die Bundesstadt Bonn bereits zwei Monate (Mai und Juni)
erstattet.
Daher wird der verbleibende halbe Monat durch eine Reduzierung der
Beiträge für den Monat Juli um 50 % umgesetzt. Dies hat bei kurzfristiger
verwaltungstechnischer Umsetzung den Vorteil, dass der Bankeinzug
reduziert wird und entsprechend weniger Erstattungen vorgenommen
werden.
Der Städtetag hat in seinem Rundschreiben vom 17.06.2021 darauf
hingewiesen, dass bereits von Kommunen getroffene Entscheidungen
zum Beitragsverzicht nicht abgeändert werden müssen, so dass
rückwirkend keine monatsgenaue Festsetzung der Reduzierung
vorgenommen werden muss, sondern es bei der Regelung Mai und Juni
in Bonn bleiben kann.
Die Elternbeitragssatzung der Bundesstadt Bonn sieht bei
Betreuungsausfall grundsätzlich keine Erstattung der Elternbeiträge vor.
Die derzeitige Krisenlage mit den coronabedingten Einschränkungen in
Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen dürfte beim Beschluss
der Satzung allerdings nicht im Fokus von Politik und VerwaltungSeite 2 von 4
Seite 3
gestanden haben. Die Corona-Krise stellt die Stadtgesellschaft vor
bisher ungeahnte Herausforderungen. Die Bonnerinnen und Bonner
haben zahlreiche Situationen zu bewältigen, für die es keine
Handreichungen gibt. Eltern müssen evtl. auf Einkommen verzichten, um
die Kinderbetreuung sicherstellen zu können.
Die finanziellen Folgen belaufen sich für die Bundesstadt Bonn auf
Mindereinnahmen von ca. 1.000.000 € für den Monat Juli. Hieran
beteiligt sich das Land mit 50 %.
Die Finanzierung der OGS- und Kitaträger sowie der
Tagespflegepersonen wird in diesem Zeitraum durchgehend
sichergestellt.
13.07.2021 /
20.07.2021
gez. Dörner gez. Stv. Achtermeyer
Datum Oberbürgermeisterin Stadtverordneter
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.06.01
1.06.02
1.03
Förderung von Kindern in
Tagespflege
Tageseinrichtungen für Kinder
Schulträgeraufgaben
1.51.10.06.01.02
1.51.10.06.02.06
1.51.10.06.02.07
1.40.00.03.01.01
Förd. von Kindern in Tagespflege
Städt. Kindertageseinrichtungen
Tageseinrichtungen freier Träger
Grundschulen
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
DeckungSeite 3 von 4
Seite 4
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Elternbeiträge
Landeszuweisungen
1.000.000,00 €
-500.000,00 €
151000601/ 631000
151000602/ 631000
140000301/ 631000
151000601/ 611000
151000602/ 611000
140000301/ 611000
1.000.000,00 € 500.000,00 €
151000601/ 611000
151000602/ 611000
140000301/ 611000
500.000,00 €
Gesamthaushalt
Haushaltsbelastung
jährlich
500.000,00 €
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 23:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de