211106 · Bürgerbrief
Bürgerbrief: Umgestaltung Lingsgasse
Kerndaten
- Nummer
- 211106
- Art
- Bürgerbrief
- Veröffentlicht
- 22.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner der Lingsgasse in Bonn-Lengsdorf Umgestaltung der Lingsgasse Sehr geehrte Damen und Herren, das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird die Lingsgasse ab Montag, 5. Juli 2021, umgestalten. Dabei wird die Verkehrsfläche auf ein Querschnittsmaß von 11,50 m verbreitert. Somit weist die Fahrbahn eine Breite von 6,50 m auf und der neue, südliche Gehweg wird in einer Breite von 2,50 m ausgebaut. Der nördliche Gehweg mit einer Breite von ca. 2,50 m bleibt bestehen. Die Asphaltdeckschicht der Fahrbahn soll im Ausbauabschnitt der Lingsgasse erneuert werden. Die Fußgängerüberwege werden verlegt und mit taktilen Leitelementen versehen, um eine barrierefreie Nutzung zu ermöglichen. Beide Haltestellen werden im Zuge der Baumaßnahme barrierefrei ausgebaut. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der von der Bezirksvertretung Hardtberg am 16. Juni 2020 unter der Drucksachennummer 200586 beschlossenen Ausbauplanung durchgeführt. Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu Verkehrsbehinderungen kommt. In den Sommerferien wird die Baumaßnahme unter Vollsperrung der Lingsgasse ausgeführt. Außerhalb der Sommerferien erfolgen die Tiefbauarbeiten unter halbseitiger Sperrung, der Verkehr wird mit einer Baustellenampel geregelt. Die Zugänglichkeit der Grundstücke wird gewährleistet. Straßenausbaubeiträge: Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Erbbauberechtigten der von der Lingsgasse erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten. Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, wurde auf aktueller Grundlage die voraussichtliche Beitragsbelastung ermittelt: - 24,00 – 26,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung - 28,00 – 30,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei dreigeschossiger Bebauung.Seite 1 von 2 Die straßenbaulichen Maßnahmen unterliegen grundsätzlich der Förderung des Landes Nordrhein- Westfalen zur Reduzierung von Beitragsbelastungen. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden entsprechende Fördermittel von Seiten der Stadt beantragt. Soweit diese gewährt werden, reduzieren sich die oben genannten Beitragsbelastungen um 50%. Bauzeit: Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Ende August 2021 fertig gestellt sein. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann. Ansprechpartner: Alle Fragen zum Tiefbauamt der Stadt Bonn Straßenbau: Stadthaus, Etage 2E, Aufzugsgruppe 3 Swetlana Lindner, Telefon 0228 - 77 37 17 swetlana.Lindner@bonn.de Alle Fragen zu den Straßen- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11) ausbaubeiträgen: Stadthaus, Etage 5C, Aufzugsgruppe 2 Jessica Fuhrmann, Telefon 0228 - 77 35 51 jessica.Fuhrmann@bonn.de Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im Juni 2021 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2
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