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211103-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Thematisierung Verbot der Nutzung von sogenannten Mährobotern

Nummer
211103-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.08.2021 Kenntnisnahme
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  1. 211103 Bürgerantrag: Thematisierung Verbot der Nutzung von sogenannten Mährobotern

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211103-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Thematisierung Verbot der Nutzung
von sogenannten Mährobotern
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
25.08.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Gesunde Igel sind in der Regel zur Nacht- und Dämmerungszeit aktiv. Nähert
sich ein Mähroboter, rollen sich Igel instinktiv zum Schutz zu einer Kugel
zusammen und flüchten nicht. Die Verwaltung ist sich der Problematik bewusst,
dass auch in Bonn automatische Mähroboter regelmäßig zu schweren
Verletzungen, Verstümmelungen und Tötungen von Igeln führen. Zudem sind
kurz gehaltene Rasenflächen aufgrund ihrer fehlenden Arten- und
Strukturvielfalt ökologisch wenig bedeutsam und sollten in Angesicht des
akuten Insektensterbens weder angestrebt noch gefördert werden.
Wildlebende Tiere und Pflanzen unterliegen einem allgemeinen Schutz nach §
39 BNatSchG. Demnach ist es verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu
beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu
töten (vgl. § 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Wird ein Verstoß gegen § 39
BNatSchG nachweislich festgestellt, kann dies mit sehr empfindlichen
Bußgeldern geahndet werden. Werden jedoch verletzte Tiere gefunden, lässt
sich in der Regel nicht feststellen, wessen Mähroboter ursächlich damit
verbunden war.
Im Sinne des Arten- und Naturschutzes appelliert die Stadtverwaltung für einen
verantwortungsbewussten Einsatz von Mährobotern auf nicht öffentlichen
Bonner Grün-, Frei- und Rasenflächen. Mähroboter sollten nicht vollkommen
unbeaufsichtigt und nicht zur Dämmerungs- und Nachtzeit eingesetzt werden.
Die Stadt Bonn beabsichtigt durch Aufklärungs- und Pressearbeit verstärkt auf
das Problem aufmerksam zu machen, um das Bewusstsein für das Thema zu
stärken.
Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss:
Der Bürgerausschuss schließt sich inhaltlich den Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung an und befürwortet die beabsichtigte
Vorgehensweise der Verwaltung . Mit diesem Votum ist der Bürgerantrag
inhaltlich erledigt, den Antragsinhalten wird nicht in vollem Umfang
entsprochen, der Antragstellende wird entsprechend informiert. Das formelle
Verfahren ist mit der Beratung im Bürgerausschuss entsprechend § 24 GO
NRW abgeschlossen.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 02:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de