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211102-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Thematisierung von Beeinträchtigungen durch die Nutzung von E-Scootern/Elektrorollern im Stadtgebiet Bonn

Nummer
211102-04 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 19.01.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 58,5 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 211102 Bürgerantrag: Thematisierung von Beeinträchtigungen durch die Nutzung von E-Scootern/Elektrorollern im Stadtgebiet Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211102-04 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Thematisierung von Beeinträchtigungen durch die
Nutzung von E-Scootern/Elektrorollern im
Stadtgebiet Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
19.01.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme (Erg. zu 211102-03 ST):
Im November 2020 hat das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster in einem
verwaltungsgerichtlichen Beschluss (summarische Prüfung im Eilverfahren)
eine Entscheidung getroffen, die der bisherigen Rechtsauffassung und
Verwaltungspraxis hier in Bonn und nach hiesigem Kenntnisstand der
allermeisten Städte in NRW nicht entspricht. Aktuell prüft die Verwaltung, ob
dieser verwaltungsgerichtliche Beschluss Auswirkungen auf die hiesige
Rechtsauffassung bzw. bindende Wirkung hat. Nach Abschluss dieser
Prüfungen wird die Verwaltung den zu beteiligenden politischen Gremien das
Ergebnis berichten. Zu gegebener Zeit wird die Verwaltung zu dem Thema in
einer Mitteilungsvorlage umfassend informieren.
Anlage/n
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