211102-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Thematisierung von Beeinträchtigungen durch die Nutzung von E-Scootern/Elektrorollern im Stadtgebiet Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 211102-04 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.01.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211102-04 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Thematisierung von Beeinträchtigungen durch die Nutzung von E-Scootern/Elektrorollern im Stadtgebiet Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 19.01.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme (Erg. zu 211102-03 ST): Im November 2020 hat das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster in einem verwaltungsgerichtlichen Beschluss (summarische Prüfung im Eilverfahren) eine Entscheidung getroffen, die der bisherigen Rechtsauffassung und Verwaltungspraxis hier in Bonn und nach hiesigem Kenntnisstand der allermeisten Städte in NRW nicht entspricht. Aktuell prüft die Verwaltung, ob dieser verwaltungsgerichtliche Beschluss Auswirkungen auf die hiesige Rechtsauffassung bzw. bindende Wirkung hat. Nach Abschluss dieser Prüfungen wird die Verwaltung den zu beteiligenden politischen Gremien das Ergebnis berichten. Zu gegebener Zeit wird die Verwaltung zu dem Thema in einer Mitteilungsvorlage umfassend informieren. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de