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211101-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Änderung Buslinienführung auf der Marktstraße in Pützchen (Buslinien 608, 609 und 635)

Nummer
211101-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 03.11.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211101 Bürgerantrag: Änderung Buslinienführung auf der Markstraße in Pützchen (Buslinien 608, 609 und 635)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211101-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Änderung Buslinienführung auf der
Marktstraße in Pützchen (Buslinien 608, 609 und
635)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 06.10.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Verkehrs-GmbH (SWBV) teilt die
Verwaltung Folgendes zum Bürgerantrag mit:
Gemeinsam mit der SWBV arbeitet die Verwaltung stets an einer Verbesserung
des Nahverkehrsangebots für die Fahrgäste. Hierbei sind grundsätzlich der
größte Nutzen für die meisten Fahrgäste, die Umsetzbarkeit sowie auch
wirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
Die Marktstraße im Stadtteil Pützchen-Bechlinghoven ist Teil des historischen
Ortskerns des Stadtteils mit der St. Adelheid-Kirche. Zudem stellt diese Straße
mit Geschäften, Restaurants, dem in der Karmeliterstraße gelegenen Altenheim
sowie Bankfilialen das Nahversorgungsangebot in Pützchen-Bechlinghoven
dar. Der Ortskern ist mit den mit Gelenkbussen betriebenen Hauptlinien 608
und 609 in einem überlagerten 10-Minuten-Takt sowie mit der Linie 635 im 30-
Minuten-Takt aus Sicht der Verwaltung gut angebunden.
Die im Bürgerantrag vorgeschlagene Linienführung über die Straßen Pützchens
Chaussee, Alaunbachweg, Am Weidenbach, Holzlarer Weg und
Sebastianusstraße würde den Ortskern mit der Kirche sowie dem oben
beschriebenen Nahversorgungsangebot vom Nahverkehr abschneiden. Zudem
wäre diese Linienführung ein Umweg von ca. 900 Metern, was zu einer
längeren Fahrzeit bei gleichzeitiger Erreichung von weniger Fahrgästen führen
würde. Diese Verlängerung des Linienweges würde einen nicht unerheblichen
zusätzlichen Bedarf an Fahrzeugen und Personal bedeuten und somit zu
Mehrkosten führen.
Im Gewerbegebiet in Pützchen müssten neue Haltestellen eingerichtet werden,
während die bisher stark genutzte Haltestelle „Pützchen Kirche“ entfiele. Auch
wenn eine bessere Anbindung des Einkaufsmarkts sowie des Gewerbegebiets
sinnvoll erscheinen, bleibt die Hauptnachfrage im Ortskern Pützchens
bestehen. Zudem stellt sich eine Befahrung des Gewerbegebiets mit
Niederflurgelenkbussen, wie sie auf den Hauptlinien 608 und 609 zum Einsatz
kommen, als problematisch dar, weil dort mit vermehrtem LKW-Verkehr undSeite 1 von 2
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somit mit Behinderungen zu rechnen ist.
Aus diesen Gründen lehnen Verwaltung und SWBV die im Bürgerantrag
vorgeschlagene Linienwegänderung derzeit ab. Zum im Bürgerantrag
angesprochenen Punkt „Entlastung der Marktstraße vom Schwerlastverkehr“
teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Die Verwaltung möchte zum näheren Verständnis der antragstellenden
Personen darauf hinweisen, dass zwischen normalem LKW-Verkehr und
Schwerlastverkehr unterschieden werden muss. Schwerlastverkehr
(„Großraum- und Schwertransporte“) sind Fahrzeuge und/oder Ladungen,
welche die gesetzlichen Längen, Breiten und/oder Höhenmaße sowie auch das
zulässige Gewicht überschreiten. Fahrzeuge diese Art benötigen grundsätzlich
eine Ausnahmegenehmigung/Erlaubnis der jeweils zuständigen Behörde. Ein
solcher Verkehr findet auf der Marktstraße in der Regel nur im Zusammenhang
mit der Veranstaltung Pützchens Markt statt.
Die Verwaltung geht davon aus, dass hier um die Prüfung eines möglichen
LKW-Verbots gebeten wurde. Ein typischer LKW verfügt im Gegensatz zum
Schwerlastverkehr in der Regel über mehr als 2,8 Tonnen Gesamtgewicht. Da
Lastkraftfahrzeuge nahezu alle Straßen befahren dürfen, wurde hier geprüft, ob
die Straßennutzung für diese Verkehrsart durch das Verkehrszeichen 253
„Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5t“ beschränkt werden kann.
Ein solches Verbot kommt nur dann in Frage, wenn eine konkrete
Gefahrenlage vorliegt. Solche Verbote kommen in der Regel dann zum Einsatz,
um Verkehrsströme umzuleiten, bestimmte Bereiche zu beruhigen oder um die
Bewohnenden vor Lärm und Abgasen sowie aus Gründen der Sicherheit zu
schützen.
Die Verwaltung erarbeitet aktuell ein Konzept eines LKW-Verbots in Beuel-
Pützchen, welches im Rahmen eines Erprobungsverfahrens durchgeführt und
getestet werden soll. Weitere Informationen werden in einer der nachfolgenden
Sitzungen bekannt gegeben. Dieses Konzept würde auch den Bereich der
Marktstraße mit einbeziehen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt. Ein LKW-Verbot auf der Marktstraße wird im
Rahmen des sich derzeit in Bearbeitung befindlichen Konzepts geprüft. Die
Antragstellenden werden entsprechend den Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum und der Beratung
im Bürgerausschuss ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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