211101-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Änderung Buslinienführung auf der Marktstraße in Pützchen (Buslinien 608, 609 und 635)
Kerndaten
- Nummer
- 211101-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.750 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211101-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Änderung Buslinienführung auf der Marktstraße in Pützchen (Buslinien 608, 609 und 635) Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 06.10.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Verkehrs-GmbH (SWBV) teilt die Verwaltung Folgendes zum Bürgerantrag mit: Gemeinsam mit der SWBV arbeitet die Verwaltung stets an einer Verbesserung des Nahverkehrsangebots für die Fahrgäste. Hierbei sind grundsätzlich der größte Nutzen für die meisten Fahrgäste, die Umsetzbarkeit sowie auch wirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Die Marktstraße im Stadtteil Pützchen-Bechlinghoven ist Teil des historischen Ortskerns des Stadtteils mit der St. Adelheid-Kirche. Zudem stellt diese Straße mit Geschäften, Restaurants, dem in der Karmeliterstraße gelegenen Altenheim sowie Bankfilialen das Nahversorgungsangebot in Pützchen-Bechlinghoven dar. Der Ortskern ist mit den mit Gelenkbussen betriebenen Hauptlinien 608 und 609 in einem überlagerten 10-Minuten-Takt sowie mit der Linie 635 im 30- Minuten-Takt aus Sicht der Verwaltung gut angebunden. Die im Bürgerantrag vorgeschlagene Linienführung über die Straßen Pützchens Chaussee, Alaunbachweg, Am Weidenbach, Holzlarer Weg und Sebastianusstraße würde den Ortskern mit der Kirche sowie dem oben beschriebenen Nahversorgungsangebot vom Nahverkehr abschneiden. Zudem wäre diese Linienführung ein Umweg von ca. 900 Metern, was zu einer längeren Fahrzeit bei gleichzeitiger Erreichung von weniger Fahrgästen führen würde. Diese Verlängerung des Linienweges würde einen nicht unerheblichen zusätzlichen Bedarf an Fahrzeugen und Personal bedeuten und somit zu Mehrkosten führen. Im Gewerbegebiet in Pützchen müssten neue Haltestellen eingerichtet werden, während die bisher stark genutzte Haltestelle „Pützchen Kirche“ entfiele. Auch wenn eine bessere Anbindung des Einkaufsmarkts sowie des Gewerbegebiets sinnvoll erscheinen, bleibt die Hauptnachfrage im Ortskern Pützchens bestehen. Zudem stellt sich eine Befahrung des Gewerbegebiets mit Niederflurgelenkbussen, wie sie auf den Hauptlinien 608 und 609 zum Einsatz kommen, als problematisch dar, weil dort mit vermehrtem LKW-Verkehr undSeite 1 von 2 Seite 2 somit mit Behinderungen zu rechnen ist. Aus diesen Gründen lehnen Verwaltung und SWBV die im Bürgerantrag vorgeschlagene Linienwegänderung derzeit ab. Zum im Bürgerantrag angesprochenen Punkt „Entlastung der Marktstraße vom Schwerlastverkehr“ teilt die Verwaltung Folgendes mit: Die Verwaltung möchte zum näheren Verständnis der antragstellenden Personen darauf hinweisen, dass zwischen normalem LKW-Verkehr und Schwerlastverkehr unterschieden werden muss. Schwerlastverkehr („Großraum- und Schwertransporte“) sind Fahrzeuge und/oder Ladungen, welche die gesetzlichen Längen, Breiten und/oder Höhenmaße sowie auch das zulässige Gewicht überschreiten. Fahrzeuge diese Art benötigen grundsätzlich eine Ausnahmegenehmigung/Erlaubnis der jeweils zuständigen Behörde. Ein solcher Verkehr findet auf der Marktstraße in der Regel nur im Zusammenhang mit der Veranstaltung Pützchens Markt statt. Die Verwaltung geht davon aus, dass hier um die Prüfung eines möglichen LKW-Verbots gebeten wurde. Ein typischer LKW verfügt im Gegensatz zum Schwerlastverkehr in der Regel über mehr als 2,8 Tonnen Gesamtgewicht. Da Lastkraftfahrzeuge nahezu alle Straßen befahren dürfen, wurde hier geprüft, ob die Straßennutzung für diese Verkehrsart durch das Verkehrszeichen 253 „Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5t“ beschränkt werden kann. Ein solches Verbot kommt nur dann in Frage, wenn eine konkrete Gefahrenlage vorliegt. Solche Verbote kommen in der Regel dann zum Einsatz, um Verkehrsströme umzuleiten, bestimmte Bereiche zu beruhigen oder um die Bewohnenden vor Lärm und Abgasen sowie aus Gründen der Sicherheit zu schützen. Die Verwaltung erarbeitet aktuell ein Konzept eines LKW-Verbots in Beuel- Pützchen, welches im Rahmen eines Erprobungsverfahrens durchgeführt und getestet werden soll. Weitere Informationen werden in einer der nachfolgenden Sitzungen bekannt gegeben. Dieses Konzept würde auch den Bereich der Marktstraße mit einbeziehen. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: Der Bürgerantrag wird abgelehnt. Ein LKW-Verbot auf der Marktstraße wird im Rahmen des sich derzeit in Bearbeitung befindlichen Konzepts geprüft. Die Antragstellenden werden entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum und der Beratung im Bürgerausschuss ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de