← Vorlagen

211099-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit im Neubaugebiet und am Sportplatz Geislar West

Nummer
211099-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
31.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 09.09.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 67,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 211099 Bürgerantrag: Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit im Neubaugebiet und am Sportplatz Geislar West

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.713 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211099-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Verkehrsberuhigung und
Verkehrssicherheit im Neubaugebiet und am
Sportplatz Geislar West
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 09.09.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1.)
Bei entsprechendem Beschluss werden VZ 136 (Achtung Kinder) wie
angeregt aufgestellt.
Zu 2.)
Nahezu das gesamte Neubaugebiet ist in eine bestehende Tempo-30
Zone eingefügt. Die Baugrundstücke werden zum großen Teil noch über
provisorische Baustraßen und teilweise über fast fertiggestellte
Straßenkörper erreicht. Durch die andauernden Bautätigkeiten im
nahezu gesamten Neubaugebiet wird der Verkehr ohnehin gebremst, so
dass die Notwendigkeit, durch weitere provisorische Maßnahmen eine
Geschwindigkeitssenkung herbeizuführen, nicht gesehen wird.
Da erfahrungsgemäß während der Bauphase vorab installierte
Verkehrszeichen in Neubaugebieten oftmals durch Fahrzeuge
beschädigt oder zerstört werden, reduziert die Verwaltung daher generell
das Aufstellen von Schildern vor Beendigung des Straßenausbaus in
diesen Bereichen auf ein Mindestmaß.
Die Beschilderung von Straßen eines zusammenhängenden
Neubaugebietes erfolgt sodann regelmäßig erst nach dem
abgeschlossenen Endausbau der jeweiligen Wohnstraßen. Zur besseren
Orientierung z. B. für beteiligte Baufirmen wurden in Geislar-West somit
vorab ausschließlich Straßennamenschilder (Verkehrszeichen 437 der
Straßenverkehrsordnung) aufgestellt. Die abschließende Beschilderung
des gesamten Neubaugebietes mit allen notwendigen Verkehrszeichen
wird nach Beendigung der zum Teil noch andauernden
Straßenausbauarbeiten zeitgerecht ausgeführt.
Zu 3.)
Aus Sicht der Verwaltung besteht über das Verkehrszeichen VZ136
(siehe Punkt 1) hinaus kein unmittelbarer Nachbesserungsbedarf. EsSeite 1 von 2
Seite 2
handelt sich um eine reine Anliegerstraße in einer Tempo-30-Zone ohne
fremden Durchgangsverkehr.
Zu 4.)
Sofern nach Beendigung des Straßenausbaus die Voraussetzungen
eines verkehrsberuhigten Bereichs vorliegen, können entsprechende
Verkehrszeichen angeordnet werden.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel:
Dem Bürgerantrag wird entsprechend den Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1 + 4. entsprochen
Darüber hinaus wird der Bürgerantrag (Punkt 2.-3.) abgelehnt, der
Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der
Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe
unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle
Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss
gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 23:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de