211099-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit im Neubaugebiet und am Sportplatz Geislar West
Kerndaten
- Nummer
- 211099-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 31.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211099-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit im Neubaugebiet und am Sportplatz Geislar West Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 09.09.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1.) Bei entsprechendem Beschluss werden VZ 136 (Achtung Kinder) wie angeregt aufgestellt. Zu 2.) Nahezu das gesamte Neubaugebiet ist in eine bestehende Tempo-30 Zone eingefügt. Die Baugrundstücke werden zum großen Teil noch über provisorische Baustraßen und teilweise über fast fertiggestellte Straßenkörper erreicht. Durch die andauernden Bautätigkeiten im nahezu gesamten Neubaugebiet wird der Verkehr ohnehin gebremst, so dass die Notwendigkeit, durch weitere provisorische Maßnahmen eine Geschwindigkeitssenkung herbeizuführen, nicht gesehen wird. Da erfahrungsgemäß während der Bauphase vorab installierte Verkehrszeichen in Neubaugebieten oftmals durch Fahrzeuge beschädigt oder zerstört werden, reduziert die Verwaltung daher generell das Aufstellen von Schildern vor Beendigung des Straßenausbaus in diesen Bereichen auf ein Mindestmaß. Die Beschilderung von Straßen eines zusammenhängenden Neubaugebietes erfolgt sodann regelmäßig erst nach dem abgeschlossenen Endausbau der jeweiligen Wohnstraßen. Zur besseren Orientierung z. B. für beteiligte Baufirmen wurden in Geislar-West somit vorab ausschließlich Straßennamenschilder (Verkehrszeichen 437 der Straßenverkehrsordnung) aufgestellt. Die abschließende Beschilderung des gesamten Neubaugebietes mit allen notwendigen Verkehrszeichen wird nach Beendigung der zum Teil noch andauernden Straßenausbauarbeiten zeitgerecht ausgeführt. Zu 3.) Aus Sicht der Verwaltung besteht über das Verkehrszeichen VZ136 (siehe Punkt 1) hinaus kein unmittelbarer Nachbesserungsbedarf. EsSeite 1 von 2 Seite 2 handelt sich um eine reine Anliegerstraße in einer Tempo-30-Zone ohne fremden Durchgangsverkehr. Zu 4.) Sofern nach Beendigung des Straßenausbaus die Voraussetzungen eines verkehrsberuhigten Bereichs vorliegen, können entsprechende Verkehrszeichen angeordnet werden. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: Dem Bürgerantrag wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1 + 4. entsprochen Darüber hinaus wird der Bürgerantrag (Punkt 2.-3.) abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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