← Vorlagen

211092 · Beschlussvorlage

Bildung eines gemeinsamen Kreiswahlausschusses für die Landtagswahlkreise 30 Bonn I und 31 Bonn II zur Durchführung der Landtagswahl am 15. Mai 2022

Nummer
211092
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 16.09.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 80,2 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.413 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
211092
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bildung eines gemeinsamen
Kreiswahlausschusses für die Landtagswahlkreise
30 Bonn I und 31 Bonn II zur Durchführung der
Landtagswahl am 15. Mai 2022
Beratungsfolge
Rat 16.09.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Gemäß § 10 Landeswahlgesetz (LWahlG) in Verbindung mit § 3 der
Landeswahlordnung (LWahlO) wird für die Vorbereitung und Durchführung der
Landtagswahl am 15. Mai 2022 in den Wahlkreisen 30 (alt 29) Bonn I und 31
(alt 30) Bonn II ein gemeinsamer Kreiswahlausschuss gebildet. Folgende sechs
Beisitzer*innen und deren persönliche Stellvertreter*innen werden in den
gemeinsamen Wahlausschuss gewählt:
Beisitzer*innen persönliche
Stellvertreter*innen
AM Charlotte Bander -Grüne- AM Kay Wilhelm Mähler -Grüne-
Stv. Dr. Annette Standop -
Grüne- Stv. Martin Heyer -Grüne-
Stv. Georg Goetz -CDU- Stv. Sabine Kramer -CDU-
Stv. Jürgen Wehlus -CDU- Stv. Feyza Yildiz -CDU-
Stv. Alois Saß -SPD- Stv. Dr. Nico Janicke -SPD-
Begründung
Gemäß der Anlage zu § 13 Abs. 1 LWahlG besteht das Gebiet der Bundestadt
Bonn für die Wahl zum Landtag Nordrhein-Westfalen am 15. Mai 2022 aus den
neuen Wahlkreisen 30 - Bonn I und 31 - Bonn II.
Der Wahlkreis 30 - Bonn I wird von folgenden
Kommunalwahlbezirken abgegrenzt:Seite 1 von 2
Seite 2
01 - 08, 13, vom Kommunalwahlbezirk 14 die Stimmbezirke 141, 142, 144
sowie 31 - 37.
Der Wahlkreis 31 - Bonn II wird von folgenden Kommunalwahlbezirken
abgegrenzt:
09 - 12, vom Kommunalwahlbezirk 14 die Stimmbezirke 143, 145, 15, 16, 21 -
27 sowie 41 - 43.
Aufgrund § 10 LWahlG können sowohl eine gemeinsame Kreiswahlleitung von
der Bezirksregierung ernannt als auch ein gemeinsamer Kreiswahlausschuss
vom Rat gewählt werden, wenn eine kreisfreie Stadt aus mehreren Wahlkreisen
besteht. Die Bezirksregierung hat am 31. Mai 2021 für die Wahlkreise 30 und
31 Frau Oberbürgermeisterin Dörner zur Kreiswahlleiterin und Herrn
Stadtdirektor Fuchs zum stellvertretenden Kreiswahlleiter ernannt. Damit kann
auch ein gemeinsamer Kreiswahlausschuss für diese Wahlkreise gebildet
werden.
Der Kreiswahlausschuss hat folgende Aufgaben:
 Entscheidung über Einsprüche gegen Verfügungen der Kreiswahlleiterin
im Mängelbeseitgungsverfahren
 Zulassung der Kreiswahlvorschläge
 Feststellung des jeweiligen Wahlergebnisses in den Wahlkreisen
Gemäß § 10 Abs. 3 LWahlG besteht der Kreiswahlausschuss aus der
Kreiswahlleiterin als Vorsitzende und sechs Beisitzer*innen. Für alle
Beisitzer*innen soll jeweils eine persönliche stellvertretende Person gewählt
werden. Neben Ratsmitgliedern können auch andere zum Rat wählbare
sachkundige Bürger*innen zu Beisitzer*innen bestellt werden. Ihre Zahl darf
jedoch die Zahl der Ratsmitglieder im Kreiswahlausschuss nicht erreichen (§ 10
Abs. 3 LWahlG in Verbindung mit § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung Nordrhein-
Westfalen - GO NRW).
Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung des Kreiswahlausschusses auf
einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss über
die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend.
Kommt ein einheitlicher Beschluss nicht zustande, so richtet sich die
Sitzverteilung nach § 50 Abs. 3 GO NRW; danach entfallen auf die Fraktionen
von CDU und GRÜNE jeweils 2 Sitze und auf die Fraktion der SPD 1 Sitz. Über
den 6 Sitz müsste per Losentscheid zwischen BBB und DIE LINKE entschieden
werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 00:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de