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211090-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Realisierung eines Kreisverkehrs im Bereich Bonner Straße/Plittersdorfer Straße/Moltkestraße/Aennchenstraße

Nummer
211090-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.08.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211090 Bürgerantrag: Realisierung eines Kreisverkehrs im Bereich Bonner Straße/Plittersdorfer Straße/Moltkestraße/Aennchenstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211090-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Realisierung eines Kreisverkehrs im
Bereich Bonner Straße/Plittersdorfer
Straße/Moltkestraße/Aennchenstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.08.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Grundsätzlich eignen sich Kreisverkehre an vielen Knotenpunkten gut, um die
verschiedenen Verkehrsströme sicher und gleichmäßig abfließen zu lassen.
Im Bereich des hochbelasteten Straßenzuges Burgstraße – Bonner Straße mit
über 22.000 Fahrzeugen am Tag stößt der im innerstädtischen Bereich in der
Regel verwendete Kreisverkehr mit einer Fahrspur auf der Kreisfahrbahn
allerdings an seine Grenzen. Überdies rückt bei diesen hohen Kfz-
Verkehrsbelastungen eine sichere Führung des Fuß- und Radverkehrs in den
Fokus. Der Radverkehr sollte in diesen Fällen außerhalb der Kreisfahrbahn
geführt werden. Konfliktpunkte sind dann aber häufig die Ein- und
Ausfahrtsbereiche des Kreisels.
Außerdem ergeben sich auf stark belasteten Straßenzügen mit
unterschiedlicher Abfolge von Kreisverkehrsplätzen und lichtsignalgeregelten
Kreuzungen häufig Nachteile bei der Verkehrsabwicklung. Aus den
Kreisverkehren fließt der Verkehr unregelmäßig in den Straßenzug ein. Eine
Koordinierung der Lichtsignalanlagen (z.B. ÖPNV-Bevorrechtigung, „Grüne
Welle“) ist dann nur noch eingeschränkt möglich.
Überdies ist der Flächenbedarf eines Kreisverkehrsplatzes mit separater
Radverkehrsführung hoch. Es müssten größere Bereiche der heutigen
Seitenbereiche als Verkehrsflächen mitgenutzt werden.
Daher rät die Verwaltung grundsätzlich von einem Umbau der Kreuzung zu
einem Kreisverkehr ab.
Der Bereich des Straßenzuges und der Kreuzung wird aber im Rahmen des
Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Bad Godesberg mitbetrachtet. Auch
das Mobilitätskonzept hierzu wird den Knoten und Verbesserungsmöglichkeiten
prüfen.Seite 1 von 2
Seite 2
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg
Der Bürger*innenantrag wird abgelehnt und im Sinne der Stellungnahme der
Verwaltung als erledigt erklärt. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Bad Godesberg ist das in § 24 GO NRW für die formelle
Beratung von Bürgeranträgen vorgesehen Verfahren zum Abschluss gebracht.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de