211090-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Realisierung eines Kreisverkehrs im Bereich Bonner Straße/Plittersdorfer Straße/Moltkestraße/Aennchenstraße
Kerndaten
- Nummer
- 211090-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 03.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211090-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Realisierung eines Kreisverkehrs im Bereich Bonner Straße/Plittersdorfer Straße/Moltkestraße/Aennchenstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.08.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Grundsätzlich eignen sich Kreisverkehre an vielen Knotenpunkten gut, um die verschiedenen Verkehrsströme sicher und gleichmäßig abfließen zu lassen. Im Bereich des hochbelasteten Straßenzuges Burgstraße – Bonner Straße mit über 22.000 Fahrzeugen am Tag stößt der im innerstädtischen Bereich in der Regel verwendete Kreisverkehr mit einer Fahrspur auf der Kreisfahrbahn allerdings an seine Grenzen. Überdies rückt bei diesen hohen Kfz- Verkehrsbelastungen eine sichere Führung des Fuß- und Radverkehrs in den Fokus. Der Radverkehr sollte in diesen Fällen außerhalb der Kreisfahrbahn geführt werden. Konfliktpunkte sind dann aber häufig die Ein- und Ausfahrtsbereiche des Kreisels. Außerdem ergeben sich auf stark belasteten Straßenzügen mit unterschiedlicher Abfolge von Kreisverkehrsplätzen und lichtsignalgeregelten Kreuzungen häufig Nachteile bei der Verkehrsabwicklung. Aus den Kreisverkehren fließt der Verkehr unregelmäßig in den Straßenzug ein. Eine Koordinierung der Lichtsignalanlagen (z.B. ÖPNV-Bevorrechtigung, „Grüne Welle“) ist dann nur noch eingeschränkt möglich. Überdies ist der Flächenbedarf eines Kreisverkehrsplatzes mit separater Radverkehrsführung hoch. Es müssten größere Bereiche der heutigen Seitenbereiche als Verkehrsflächen mitgenutzt werden. Daher rät die Verwaltung grundsätzlich von einem Umbau der Kreuzung zu einem Kreisverkehr ab. Der Bereich des Straßenzuges und der Kreuzung wird aber im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Bad Godesberg mitbetrachtet. Auch das Mobilitätskonzept hierzu wird den Knoten und Verbesserungsmöglichkeiten prüfen.Seite 1 von 2 Seite 2 Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg Der Bürger*innenantrag wird abgelehnt und im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung als erledigt erklärt. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bad Godesberg ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehen Verfahren zum Abschluss gebracht. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de