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211088-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Schutz von großen Bäumen

Nummer
211088-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.08.2021 Kenntnisnahme
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  1. 211088 Bürgerantrag: Schutz von großen Bäumen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211088-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Schutz von großen Bäumen
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
25.08.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Stadtverwaltung Bonn ist der Schutz und der Ausbau des Baumbestandes
ein sehr wichtiges Anliegen. Dies ist beispielsweise bereits daraus ersichtlich,
dass mit der Baumschutzsatzung ein Rechtsinstrument existiert, mit dem auch
für Private sehr genaue Vorgaben zum Baumschutz gelten. Bei
Entscheidungen über private Bäume mit einem Stammumfang von > 200 cm
sind die fachliche Empfehlung durch die Baumkommission und die
Beschlussfassung durch die jeweilige Bezirksvertretung einer Genehmigung
vorgeschaltet, für städtische Bäume gilt dies sogar ab einem Stammumfang
von 100 cm. Auch die in den letzten Jahren stark forcierten Ersatzpflanzungen
von Bäumen im Straßenraum zeigen, dass die Stadtverwaltung diesem Thema
eine hohe Priorität einräumt. Für den Bereich der privaten Ersatzpflanzungen
ist ein Kataster im Aufbau, dass die Erfüllung von Auflagen dokumentiert und
ein Instrument zur Überprüfung bietet.
Andererseits kann Baumschutz auch nie absolut gelten. Der Erhalt von
Baumbeständen ist sowohl im Hinblick auf geltende Rechtsansprüche Privater
wie auch mit anderen öffentlichen Zielsetzungen abzuwägen und mit anderen
Zielen soweit möglich in Einklang zu bringen.
So soll der Ausbau der linksrheinischen Radroute in der Rheinaue
beispielsweise der Verbesserung für den Radverkehr und damit dem Klima-
und Umweltschutz durch Reduzierung von Kfz-Fahrten dienen. Wenn mehr
Menschen vom Auto auf das umweltfreundliche Fahrrad umsteigen, hat dies
eine Vielzahl von positiven Effekten, u.a. dauerhaft beispielsweise auch, dass
mehr Parkplätze zu Baumstandorten umgewidmet werden könnten. Bei der
Planung der Radschnellroute wurde bereits weitgehend Rücksicht auf den
Baumbestand genommen, die Bäume wurden alle im Detail gutachterlich
untersucht und es wurden, – wo möglich – Alternativen für eine Fällung
erarbeitet, dies alles aber auch immer in Abwägung mit Denkmalschutz und
Urheberrecht. Es ist erkennbar, dass dasThema Baumfällungen an dieser
Stelle mit großer Sorgfalt und keinesfalls „leichtfertig“ bearbeitet wird. Zudem
sind hier Ersatzpflanzungen in bedeutendem Umfang direkt an der Trasse
geplant.Seite 1 von 2
Seite 2
Nachdem der Naturschutzbeirat kürzlich seine Genehmigung für die
Maßnahme versagt hat, liegt der Vorgang nunmehr zur Entscheidung bei der
Höheren Naturschutzbehörde.
Auch bei der Planung neuer Bauprojekte legt die Verwaltung großen Wert auf
den Schutz des Baumbestandes. In den Planungsverfahren wird verstärkt die
Unterbringung von Kfz in Tiefgaragen festgesetzt, dies ist aber auch immer vor
dem Hintergrund der örtlichen Voraussetzungen im Detail zu prüfen. Zudem ist
bei Bauprojekten auch hier immer eine Abwägung erforderlich zu anderen
Belangen, wie beispielsweise der Schaffung von dringend benötigtem,
möglichst preisgünstigem Wohnraum. Diese Abwägung wird häufig intensiv
diskutiert und schlussendlich durch die politischen Gremien getroffen. Dies
kann auch bedeuten, dass teilweise in Baumbestand eingegriffen werden
muss, wobei Ausgleichsmaßnahmen bzw. Neupflanzungen im Gebiet selbst —
natürlich ebenfalls vorgesehen werden.
Auch wenn die Stadtverwaltung in Einzelfällen die Fällung von bestehenden
Baumbeständen vorschlägt, erfolgt dies nur bei Vorliegen wichtiger und
geprüfter Gründe. Insgesamt legt die Stadt Bonn sehr großen Wert darauf,
Bäume soweit möglich zu erhalten und den bestehenden Baumbestand durch
zukunftsträchtige Nachpflanzungen auszubauen.
Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss:
Der Bürgerausschuss schließt sich inhaltlich den Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung an und erklärt den Bürgerantrag inhaltlich für
erledigt im Sinne des § 24 GO NRW.
Anlage/n
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