211088-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Schutz von großen Bäumen
Kerndaten
- Nummer
- 211088-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 05.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211088-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Schutz von großen Bäumen Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.08.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Stadtverwaltung Bonn ist der Schutz und der Ausbau des Baumbestandes ein sehr wichtiges Anliegen. Dies ist beispielsweise bereits daraus ersichtlich, dass mit der Baumschutzsatzung ein Rechtsinstrument existiert, mit dem auch für Private sehr genaue Vorgaben zum Baumschutz gelten. Bei Entscheidungen über private Bäume mit einem Stammumfang von > 200 cm sind die fachliche Empfehlung durch die Baumkommission und die Beschlussfassung durch die jeweilige Bezirksvertretung einer Genehmigung vorgeschaltet, für städtische Bäume gilt dies sogar ab einem Stammumfang von 100 cm. Auch die in den letzten Jahren stark forcierten Ersatzpflanzungen von Bäumen im Straßenraum zeigen, dass die Stadtverwaltung diesem Thema eine hohe Priorität einräumt. Für den Bereich der privaten Ersatzpflanzungen ist ein Kataster im Aufbau, dass die Erfüllung von Auflagen dokumentiert und ein Instrument zur Überprüfung bietet. Andererseits kann Baumschutz auch nie absolut gelten. Der Erhalt von Baumbeständen ist sowohl im Hinblick auf geltende Rechtsansprüche Privater wie auch mit anderen öffentlichen Zielsetzungen abzuwägen und mit anderen Zielen soweit möglich in Einklang zu bringen. So soll der Ausbau der linksrheinischen Radroute in der Rheinaue beispielsweise der Verbesserung für den Radverkehr und damit dem Klima- und Umweltschutz durch Reduzierung von Kfz-Fahrten dienen. Wenn mehr Menschen vom Auto auf das umweltfreundliche Fahrrad umsteigen, hat dies eine Vielzahl von positiven Effekten, u.a. dauerhaft beispielsweise auch, dass mehr Parkplätze zu Baumstandorten umgewidmet werden könnten. Bei der Planung der Radschnellroute wurde bereits weitgehend Rücksicht auf den Baumbestand genommen, die Bäume wurden alle im Detail gutachterlich untersucht und es wurden, – wo möglich – Alternativen für eine Fällung erarbeitet, dies alles aber auch immer in Abwägung mit Denkmalschutz und Urheberrecht. Es ist erkennbar, dass dasThema Baumfällungen an dieser Stelle mit großer Sorgfalt und keinesfalls „leichtfertig“ bearbeitet wird. Zudem sind hier Ersatzpflanzungen in bedeutendem Umfang direkt an der Trasse geplant.Seite 1 von 2 Seite 2 Nachdem der Naturschutzbeirat kürzlich seine Genehmigung für die Maßnahme versagt hat, liegt der Vorgang nunmehr zur Entscheidung bei der Höheren Naturschutzbehörde. Auch bei der Planung neuer Bauprojekte legt die Verwaltung großen Wert auf den Schutz des Baumbestandes. In den Planungsverfahren wird verstärkt die Unterbringung von Kfz in Tiefgaragen festgesetzt, dies ist aber auch immer vor dem Hintergrund der örtlichen Voraussetzungen im Detail zu prüfen. Zudem ist bei Bauprojekten auch hier immer eine Abwägung erforderlich zu anderen Belangen, wie beispielsweise der Schaffung von dringend benötigtem, möglichst preisgünstigem Wohnraum. Diese Abwägung wird häufig intensiv diskutiert und schlussendlich durch die politischen Gremien getroffen. Dies kann auch bedeuten, dass teilweise in Baumbestand eingegriffen werden muss, wobei Ausgleichsmaßnahmen bzw. Neupflanzungen im Gebiet selbst — natürlich ebenfalls vorgesehen werden. Auch wenn die Stadtverwaltung in Einzelfällen die Fällung von bestehenden Baumbeständen vorschlägt, erfolgt dies nur bei Vorliegen wichtiger und geprüfter Gründe. Insgesamt legt die Stadt Bonn sehr großen Wert darauf, Bäume soweit möglich zu erhalten und den bestehenden Baumbestand durch zukunftsträchtige Nachpflanzungen auszubauen. Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss: Der Bürgerausschuss schließt sich inhaltlich den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung an und erklärt den Bürgerantrag inhaltlich für erledigt im Sinne des § 24 GO NRW. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de