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211087 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens Abwasserbeseitigungskonzept, Errichtung von Drosselschiebern in zwei Stauraumkanälen

Nummer
211087
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
24.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 28.06.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
211087
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens
Abwasserbeseitigungskonzept, Errichtung von
Drosselschiebern in zwei Stauraumkanälen
Beratungsfolge
Rat 24.06.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Stauraumkanäle sind nach der SüwVAbw (Selbstüberwachungsverordnung
Abwasser) überwachungspflichtig. Die Einhaltung der Pflichten ist der
zuständigen Behörde (Bezirksregierung Köln) regelmäßig jährlich
nachzuweisen. Zu diesen Pflichten gehört der Nachweis der ordnungsgemäßen
Drosselung von Weiterleitungsmengen aus Stauraumkanälen in den
weiterführenden Kanal. Ende 2020 wurden Störungen und Mängel an der
Drosselung der beiden Stauraumkanäle festgestellt. Diese sind
schnellstmöglich zu beheben. Im derzeitigen Zustand ist der Betrieb nicht
rechtskonform. Ohne funktionierende Drosselung kann es bei starken
Regenereignissen zu Überlastungen im weiterführenden Kanal kommen.
Mögliche Folgen sind Rückstauungen in Gebäuden und unzulässige
Einleitungen in Gewässer.
Nachdem nunmehr die Planung mit Kostenschätzung vorliegt, muss die
Maßnahme zeitnah ausgeschrieben werden. Eine Verzögerung von mehr als
zwei Monaten bis zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen
und Vergabe nach der Sommerpause ist nicht vertretbar. Daher ist die
Zustimmung zur Einleitung des Vergabeverfahrens dringlich.
Die Planung wurde erst kurzfristig fertiggestellt, so dass die Beschlussvorlage
nicht fristgerecht auf den Weg gegeben werden konnte.
Beschlussvorschlag
Der Rat zieht die Entscheidung in diesem Einzelfall gemäß § 7 Abs. 2
der Hauptsatzung an sich.
Der Einleitung des Vergabeverfahrens für die Maßnahme ‚Errichtung von
Drosselschiebern in den Stauraumkanälen Kölnstraße (Auerberg) und
Charles-de-Gaulle-Straße (Gronau)‘ wird zugestimmt.Seite 1 von 2
Seite 2
Begründung
Die Bundesstadt Bonn betreibt im städtischen Kanalnetz zahlreiche
Regenrückhaltebecken und Stauraumkanäle. Diese unterliegen den
Überwachungspflichten der SüwVAbw und müssen regelmäßig gewartet und
funktionstüchtig gehalten werden. Zur Regulierung der anfallenden
Abwasserströme sind in diesen Bauwerken überwiegend Drosselschieber
verbaut, die jeweils nur eine begrenzte Menge Abwasser weiterleiten.
In zwei Stauraumkanälen sind Drosselschieber zu erneuern bzw. zu errichten.
Für den Einbau der Drosselschieber sind an den Stauraumkanälen
umfangreiche Tiefbauarbeiten erforderlich. Die Schätzkosten für die gesamten
Tiefbauarbeiten betragen ca. 312.000 Euro brutto. Die Drosselschieber werden
zukünftig elektronisch geregelt und sind zur zentralen Überwachung in die
Prozessleittechnik und Datenfernwirktechnik der Leitzentrale Salierweg
einzubinden. Die Schätzkosten für die gesamten maschinen- und
elektrotechnischen Arbeiten betragen ca. 318.000 Euro brutto.
Die Gesamtschätzkosten von ca. 630.000 € brutto beinhalten den
Gesamtaufwand für die beiden Anlagen.
Die Vorgaben des § 82 GO NRW (Vorläufige Haushaltsführung) sind erfüllt.
Vergabeart
X öffentlich offen (EU) Firmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
freihändig Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2021-1934, BN-2021-2072 X VOB VOL
bzw.
VgV
2021-2022 630.000,00 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto Finanzposition
11.03 Entwässerung und
Abwasserbeseitigung
5660611031600
6630100
785200
521130
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de