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211080 · Mitteilungsvorlage

Vergabeverfahren zur Leistung von IT-Schulsupport für die pädagogischen Netze und die Schulverwaltungsnetze der insgesamt 89 Schulen der Bundesstadt Bonn ab dem 01.10.2021-31.12.2022 mit der Option der Verlängerung um drei weitere Jahre

Nummer
211080
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
31.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 31.08.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation 22.09.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
211080
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Vergabeverfahren zur Leistung von IT-
Schulsupport für die pädagogischen Netze und die
Schulverwaltungsnetze der insgesamt 89 Schulen
der Bundesstadt Bonn ab dem 01.10.2021-
31.12.2022 mit der Option der Verlängerung um
drei weitere Jahre
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
31.08.2021 Kenntnisnahme
Unterausschuss für Digitalisierung und
Organisation
22.09.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung berichtet auf Grundlage von Ziffer 3.5. der
Vergabeordnung zu einem durch Übermittlung an das EU-Amtsblatt am
10.6.2021 gestarteten Vergabeverfahren:
Durch die Corona-bedingten Ausstattungsveränderungen im Bereich der
Hard- und Software musste auch das IT-Support-Konzept vollständig
überarbeitet und neu aufgestellt werden. Eine verwaltungsinterne
Arbeitsgruppe hat diese Konzeption erarbeitet und die
Ausschreibungsunterlagen zusammengestellt. Erst im Anschluss
konnten die Schätzkosten Anfang Juni 2021 beziffert werden. Der
entsprechende Einleitungsbeschluss hat die Sitzung des Ausschusses
am 09.06.2021 nicht mehr erreicht. Eine nachgehende
Dringlichkeitsentscheidung oder eine Beratung im Rat, hätte den
knappen Zeitplan und damit einen Start zum 1.10.2021 gefährdet. Durch
die thematische Vorberatung im Schulausschuss war die Ausschreibung
als solche schon bekannt (vgl. DS-Nr.: 211021).
Zum Inhalt:
Das Schulamt schreibt den durch einen externen Anbieter zu leistenden
Schulsupport für den Anschlusszeitraum vom 01.10.2021 bis 31.12.2025
(max. 4 Jahre und 3 Monate) im offenen Verfahren aus. Neben der
Registrierung von Störmeldungen (Ticketsystem/Hotline) und der
teilweisen Fernwartung von Systemen umfasst der Schulsupport
insbesondere den Vor-Ort-Service, der in den Schulen geleistet werdenSeite 1 von 3
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muss. Darüber wird der Support für die mittlerweile rd. 13.300 iPads (rd.
12.000 Geräte aus dem sog. „Corona-Sofortprogramm), sowie die
Bereitstellung und Lizensierung der dafür benötigten
MobileDeviceManagement-Software JamfSchool erforderlich. Bedingt
durch die Fördermittel aus dem den sog. „Corona-Sofortprogrammen“ ist
die Zahl der Computer an den Schulen im vergangenen Jahr verdreifacht
worden.
Außerdem wird von dem IT-Schulsupport erwartet, dass die WLAN –
Inbetriebnahme sowie der laufende Betrieb des WLAN der
pädagogischen Netze und der Schulverwaltungsnetze, bei denen
Komponenten des Herstellers HPE-Aruba eingesetzt werden, unterstützt
werden kann. Ende 2022 sollen alle Schulen über ein vollflächiges
WLAN verfügen. Des Weiteren muss die Betreuung des Microsoft-Office-
Produktes M365 für insgesamt 89 Schulen durch den Schulsupport
abgedeckt werden. Die Bundesstadt Bonn als Schulträger ist gemäß §
79 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet, die
für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Einrichtungen und
Lehrmittel bereitzustellen und eine am allgemeinen Stand der Technik
und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung
zu stellen. Nach § 4 der Vereinbarung zwischen dem Land und den
kommunalen Spitzenverbänden in Nordrhein Westfalen über die
Arbeitsteilung bei der Wartung und Verwaltung von
Computerarbeitsplätzen, Multimediaeinrichtungen und Netzwerken in
Schulen gewährleisten die Kommunen den Second-Level-Support,
beteiligt die FirstLevel-Beauftragten der Schulen an der Entwicklung und
Fortschreibung des Ausstattungs- und Wartungskonzeptes und weist die
First-Level-beauftragten in die Handhabung der bereitgestellten Technik
ein.
Die Ausschreibung entspricht daher den Maßstäben des § 82 GO NRW,
wonach bei der vorläufigen Haushaltsführung ausschließlich
Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden dürfen, die aufgrund
rechtlicher Verpflichtung oder die für die Weiterführung notwendiger
Aufgaben unaufschiebbar sind.
Zur Finanzierung sollen Fördermittel aus der „Richtlinie über die
Förderung von IT-Administration (Zusatzvereinbarung zur
Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 – 2024) für Schulen in
NRW“ eingesetzt werden. Das zugewiesene Schulträgerbudget für die
Stadt Bonn beträgt max. 1.844.853 EUR.Seite 2 von 3
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Vergabeart
öffentlich x offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum
01.10.2021-31.12.2022
(mit der Option der Verlängerung
um drei weitere Jahre)
Schätzkosten
brutto
3.287.207 €
13.834.100 €
BN-2021-1852 VOB UVgO x VgV
Produktgruppennummer
1.03.01 u.a.
Produktgruppenbezeichnung
Grundschulen u.a.
Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
Sachkonto
525500
Finanzposition:
72.1000
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle
(investiv)
1.40.00.03.01.01
u.a.
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 22:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de