211080 · Mitteilungsvorlage
Vergabeverfahren zur Leistung von IT-Schulsupport für die pädagogischen Netze und die Schulverwaltungsnetze der insgesamt 89 Schulen der Bundesstadt Bonn ab dem 01.10.2021-31.12.2022 mit der Option der Verlängerung um drei weitere Jahre
Kerndaten
- Nummer
- 211080
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 31.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 211080 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Vergabeverfahren zur Leistung von IT- Schulsupport für die pädagogischen Netze und die Schulverwaltungsnetze der insgesamt 89 Schulen der Bundesstadt Bonn ab dem 01.10.2021- 31.12.2022 mit der Option der Verlängerung um drei weitere Jahre Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 31.08.2021 Kenntnisnahme Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation 22.09.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung berichtet auf Grundlage von Ziffer 3.5. der Vergabeordnung zu einem durch Übermittlung an das EU-Amtsblatt am 10.6.2021 gestarteten Vergabeverfahren: Durch die Corona-bedingten Ausstattungsveränderungen im Bereich der Hard- und Software musste auch das IT-Support-Konzept vollständig überarbeitet und neu aufgestellt werden. Eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe hat diese Konzeption erarbeitet und die Ausschreibungsunterlagen zusammengestellt. Erst im Anschluss konnten die Schätzkosten Anfang Juni 2021 beziffert werden. Der entsprechende Einleitungsbeschluss hat die Sitzung des Ausschusses am 09.06.2021 nicht mehr erreicht. Eine nachgehende Dringlichkeitsentscheidung oder eine Beratung im Rat, hätte den knappen Zeitplan und damit einen Start zum 1.10.2021 gefährdet. Durch die thematische Vorberatung im Schulausschuss war die Ausschreibung als solche schon bekannt (vgl. DS-Nr.: 211021). Zum Inhalt: Das Schulamt schreibt den durch einen externen Anbieter zu leistenden Schulsupport für den Anschlusszeitraum vom 01.10.2021 bis 31.12.2025 (max. 4 Jahre und 3 Monate) im offenen Verfahren aus. Neben der Registrierung von Störmeldungen (Ticketsystem/Hotline) und der teilweisen Fernwartung von Systemen umfasst der Schulsupport insbesondere den Vor-Ort-Service, der in den Schulen geleistet werdenSeite 1 von 3 Seite 2 muss. Darüber wird der Support für die mittlerweile rd. 13.300 iPads (rd. 12.000 Geräte aus dem sog. „Corona-Sofortprogramm), sowie die Bereitstellung und Lizensierung der dafür benötigten MobileDeviceManagement-Software JamfSchool erforderlich. Bedingt durch die Fördermittel aus dem den sog. „Corona-Sofortprogrammen“ ist die Zahl der Computer an den Schulen im vergangenen Jahr verdreifacht worden. Außerdem wird von dem IT-Schulsupport erwartet, dass die WLAN – Inbetriebnahme sowie der laufende Betrieb des WLAN der pädagogischen Netze und der Schulverwaltungsnetze, bei denen Komponenten des Herstellers HPE-Aruba eingesetzt werden, unterstützt werden kann. Ende 2022 sollen alle Schulen über ein vollflächiges WLAN verfügen. Des Weiteren muss die Betreuung des Microsoft-Office- Produktes M365 für insgesamt 89 Schulen durch den Schulsupport abgedeckt werden. Die Bundesstadt Bonn als Schulträger ist gemäß § 79 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Nach § 4 der Vereinbarung zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden in Nordrhein Westfalen über die Arbeitsteilung bei der Wartung und Verwaltung von Computerarbeitsplätzen, Multimediaeinrichtungen und Netzwerken in Schulen gewährleisten die Kommunen den Second-Level-Support, beteiligt die FirstLevel-Beauftragten der Schulen an der Entwicklung und Fortschreibung des Ausstattungs- und Wartungskonzeptes und weist die First-Level-beauftragten in die Handhabung der bereitgestellten Technik ein. Die Ausschreibung entspricht daher den Maßstäben des § 82 GO NRW, wonach bei der vorläufigen Haushaltsführung ausschließlich Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden dürfen, die aufgrund rechtlicher Verpflichtung oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Zur Finanzierung sollen Fördermittel aus der „Richtlinie über die Förderung von IT-Administration (Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 – 2024) für Schulen in NRW“ eingesetzt werden. Das zugewiesene Schulträgerbudget für die Stadt Bonn beträgt max. 1.844.853 EUR.Seite 2 von 3 Seite 3 Vergabeart öffentlich x offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum 01.10.2021-31.12.2022 (mit der Option der Verlängerung um drei weitere Jahre) Schätzkosten brutto 3.287.207 € 13.834.100 € BN-2021-1852 VOB UVgO x VgV Produktgruppennummer 1.03.01 u.a. Produktgruppenbezeichnung Grundschulen u.a. Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) Sachkonto 525500 Finanzposition: 72.1000 CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.40.00.03.01.01 u.a. Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de