211075 · Mitteilungsvorlage
Fortführung des Modellprojektes Schulfrühstück
Kerndaten
- Nummer
- 211075
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 15.07.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
- Sitzung des Schulausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 211075 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Fortführung des Modellprojektes Schulfrühstück Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.08.2021 Kenntnisnahme Schulausschuss 08.09.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Mit Stellungnahme vom 28.04.2020 (Drucksache 200468-1 ST) hat die Verwaltung darüber informiert, dass eine Evaluation des Modellprojektes mit wissenschaftlicher Unterstützung erfolgen soll und es dazu bereits auf Empfehlung der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung eine Kontaktaufnahme mit verschiedenen Universitäten und Hochschulen gegeben hat. Zwischenzeitlich konnte das Forschungsdepartment Kinderernährung der Universitätsklinik Bochum als Partner für die Durchführung der Evaluation gewonnen werden. Derzeit findet eine Befragung der teilnehmenden Schulen statt, die voraussichtlich zu Beginn der Sommerferien 2021 abgeschlossen sein wird. Auf dieser Grundlage wird das Forschungsdepartement Kinderernährung einen Bericht mit Best-Practice-Empfehlungen als Hilfestellung für die Verstetigung und ggf. Ausweitung des Frühstücksangebots auf weitere Bonner Schulen erstellen. Dieser Bericht wird voraussichtlich im Herbst in die politischen Gremien eingebracht werden, so dass dann über eine Fortführung und mögliche Ausweitung des Modellprojektes beraten werden kann. Da pandemiebedingt noch Restmittel für das Modellprojekt aus den Schuljahren 2019/2020 und 2020/2021 verfügbar sind, werden diese dafür eingesetzt, um das Schulfrühstücksangebot auch im Schuljahr 2021/2022 an den derzeit teilnehmenden Schulen fortzuführen. Gemäß § 82 GO NRW, dürfen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung ausschließlich Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden, die aufgrund rechtlicher Verpflichtung oder für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.Seite 1 von 2 Seite 2 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.03 Schulträgeraufgaben 1.40.00.03.01.01 Grundschulen Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Schuljahr 2021/2022 258.840,00 € 140000301 Doppelhaus- halt 2021/2022 1.053.976,00 € ./. Die Maßnahme ist haushalts- neutral, da Restmittel aus dem Schuljahr 2020/2021 verwendet werden können. Einzahlungen / Erträge Differenz 258.840,00 € Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de