← Vorlagen

211075 · Mitteilungsvorlage

Fortführung des Modellprojektes Schulfrühstück

Nummer
211075
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
15.07.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 19.08.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Schulausschusses 08.09.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 107,3 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.650 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
211075
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Fortführung des Modellprojektes Schulfrühstück
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.08.2021 Kenntnisnahme
Schulausschuss 08.09.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Mit Stellungnahme vom 28.04.2020 (Drucksache 200468-1 ST) hat die
Verwaltung darüber informiert, dass eine Evaluation des Modellprojektes mit
wissenschaftlicher Unterstützung erfolgen soll und es dazu bereits auf
Empfehlung der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung eine
Kontaktaufnahme mit verschiedenen Universitäten und Hochschulen gegeben
hat.
Zwischenzeitlich konnte das Forschungsdepartment Kinderernährung der
Universitätsklinik Bochum als Partner für die Durchführung der Evaluation
gewonnen werden. Derzeit findet eine Befragung der teilnehmenden Schulen
statt, die voraussichtlich zu Beginn der Sommerferien 2021 abgeschlossen sein
wird. Auf dieser Grundlage wird das Forschungsdepartement Kinderernährung
einen Bericht mit Best-Practice-Empfehlungen als Hilfestellung für die
Verstetigung und ggf. Ausweitung des Frühstücksangebots auf weitere Bonner
Schulen erstellen. Dieser Bericht wird voraussichtlich im Herbst in die
politischen Gremien eingebracht werden, so dass dann über eine Fortführung
und mögliche Ausweitung des Modellprojektes beraten werden kann.
Da pandemiebedingt noch Restmittel für das Modellprojekt aus den
Schuljahren 2019/2020 und 2020/2021 verfügbar sind, werden diese dafür
eingesetzt, um das Schulfrühstücksangebot auch im Schuljahr 2021/2022 an
den derzeit teilnehmenden Schulen fortzuführen.
Gemäß § 82 GO NRW, dürfen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung
ausschließlich Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden, die
aufgrund rechtlicher Verpflichtung oder für die Weiterführung notwendiger
Aufgaben unaufschiebbar sind.Seite 1 von 2
Seite 2
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.03 Schulträgeraufgaben 1.40.00.03.01.01 Grundschulen
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Schuljahr
2021/2022
258.840,00 € 140000301
Doppelhaus-
halt
2021/2022
1.053.976,00 €
./.
Die Maßnahme
ist haushalts-
neutral, da
Restmittel aus
dem Schuljahr
2020/2021
verwendet
werden
können.
Einzahlungen /
Erträge
Differenz 258.840,00 €
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 18:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de