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211074 · Dringlichkeitsantrag

Friedrich-Breuer-Straße: Aufhebung der Corona-Schutzmaßnahme (Mehr Raum für Fußgänger:innen) ab einer dauerhaften Inzidenz unter 50

Nummer
211074
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
10.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 10.06.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 16.06.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 16.06.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 61 KB Öffnen ↗

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
211074
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Beuel
Lara Mohn
10.06.2021 gez. Mohn
Friedrich-Breuer-Straße: Aufhebung der Corona-
Schutzmaßnahme (Mehr Raum für
Fußgänger:innen) ab einer dauerhaften Inzidenz
unter 50
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 16.06.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Inzidenz von 50 wurde in Bonn am 09.06.2021 unterschritten. Wenn diese
positive Entwicklung sich fortsetzt, ist mit einer Bestätigung des dauerhaften
Inzidenzwerts unter 50 durch das Land ca. am 16.06.2021 zu rechnen. Im
Sinne des Beschlusses der Bezirksvertretung zur Einführung der Baken ist eine
möglichst zeitnahe Aufhebung nach dem Ende des Lockdowns zu
gewährleisten.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Die Bezirksvertretung Beuel möge beschließen, dass die als Corona-
Schutzmaßnahme aufgestellten provisorischen Absperrungen auf der Friedrich-
Breuer-Straße im Beueler Zentrum wieder aufgehoben werden, sobald die
Stadt Bonn die Inzidenz von 50 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen
unterschritten hat und dies vom NRW-Gesundheitsministerium offiziell bestätigt
wurde.
Begründung
Die Parkplätze auf der südlichen Seite der Friedrich-Breuer-Straße wurden im
November 2020 von der Bezirksvertretung Beuel provisorisch als Corona-
Schutzmaßnahme gesperrt, um es den Fußgänger*innen auf den sehr
schmalen Gehwegen zu ermöglichen, die notwendigen Abstände einzuhalten.
Die Maßnahme ist laut Beschluss auf „die Zeit des aktuellen Corona-
Lockdowns“ begrenzt. Da mit Erreichen eines dauerhaften Inzidenzwertes
unterhalb von 50 weitgehende Öffnungen einhergehen, ist diese Bedingung
somit erfüllt.
Besonders eng wird es auf den Gehwegen im Beueler Zentrum durch
Schlangen, die sich aufgrund von Zugangsbeschränkungen vor den
Geschäften bilden. Ab einer bestätigten Inzidenz unterhalb des Wertes 50Seite 1 von 2
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verdoppelt sich die Anzahl der zulässigen Kund*innen pro Quadratmeter in
Geschäften, die nicht zur Grundversorgung zählen, wodurch sich wesentlich
weniger Schlangen vor den Geschäften bilden werden.
Die Zuordnung zur Inzidenzstufe unter 50 muss für fünf aufeinanderfolgende
Tage bestehen und dann vom NRW-Gesundheitsministeriums bestätigt
werden. Somit ergibt sich ein Zeitraum von sieben Tagen zwischen dem ersten
Unterschreiten der 50er-Inzidenz und den entsprechenden Öffnungsschritten.
Angelehnt an dieses Prozedere wird auch die Aufhebung der Sperrungen auf
der Friedrich-Breuer-Straße folgen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de