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211069-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stand Umsetzungsbeschluss zum Wiederaufbau der Fragmente der mittelalterlichen Stadtmauer am Brassertufer

Nummer
211069-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
30.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz 31.08.2021 Kenntnisnahme
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Kenntnisnahme
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  1. 211069 Stand Umsetzungsbeschluss zum Wiederaufbau der Fragmente der mittelalterlichen Stadtmauer am Brassertufer

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211069-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Stand Umsetzungsbeschluss zum Wiederaufbau
der Fragmente der mittelalterlichen Stadtmauer am
Brassertufer
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Kenntnisnahme
Unterausschuss Denkmalschutz 31.08.2021 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die vorgefundenen Mauerreste wurden professionell gesichert und verpackt
und sind fachgerecht auf dem Bauhof eingelagert.
Entsprechend den bisherigen Beschlüssen „Wiedererrichtung eines
Mauerfragmentes der historischen Stadtmauer in
der Vogtsgasse“ (DS 1811978, BV Bonn, 04.09.2018) und „Konzepte zur
Wiedererrichtung eines Mauerfragmentes der historischen
Stadtmauer in der Vogtsgasse“ (DS 1912204, UAD, 18.09.2019 und BV Bonn,
01.10.2019) wird zurzeit die Planung erarbeitet. Hiermit wurde ein
Fachingenieurbüro beauftragt. Im Zuge der Untersuchungen wurden am
vorgesehenen Standort nicht verzeichnete Leitungen vorgefunden, sodass die
Planungen für das Fundament neu erstellt bzw. angepasst werden müssen.
Die Mittel für die Ausführung der Maßnahme stehen im konsumtiven
Deckungsring „Straßenbau/-unterhaltung“ zur Verfügung. Sobald die Planung
für die Errichtung der Mauerfragmente abgeschlossen ist, kann mit den
weiteren Schritten (Ausschreibung usw.) begonnen werden.
Da es lediglich grobe Konzepte für die Verkehrsströme und noch keine
konkreten Planungen zum Rheinufer gibt, kann die Mauer beim anstehenden
Wettbewerbsverfahren berücksichtigt werden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de