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211067 · Beschlussvorlage

Änderung der Geschäftsordnung

Nummer
211067
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 24.06.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
211067
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
Änderung der Geschäftsordnung
Beratungsfolge
Rat 24.06.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn (GeschO Rat) wird wie
folgt geändert:
§ 2 Abs. 4 GeschO Rat (Einberufung des Rates) erhält folgende Fassung:
(4) Die Ratssitzungen enden spätestens um 23:00 Uhr; begonnene
Tagesordnungspunkte werden zu Ende beraten. Der Rat kann eine
Verlängerung der Sitzungszeit mehrheitlich beschließen. Für den Fall, dass
einzelne Tagesordnungspunkte aus Zeitgründen nicht mehr behandelt werden
können, wird in der Einladung rein vorsorglich eine Folgesitzung für den auf
den Sitzungstag folgenden Montag ab 20:00 Uhr einberufen und öffentlich
bekanntgemacht. Im Vorfeld einer Sitzung kann nach Abstimmung
zwischen den Fraktionsgeschäftsführungen festgelegt werden, dass die
Folgesitzung aus maßgeblichen Gründen für eine andere Uhrzeit als 20:00
Uhr einberufen wird. Jede andere Vertagung einer Sitzung bedarf einer
erneuten Einberufung, die mindestens zwei Tage vor dem Folgetermin
ausgesprochen und öffentlich bekanntgemacht werden muss.
Begründung
Im Vorlauf der Haushaltsberatungen lässt sich erkennen, dass in der
Ratssitzung am 24.06.2021 nicht alle Tagesordnungspunkte beraten werden
können.
Die Verwaltung schlägt aufgrund der umfangreichen Tagesordnung daher vor,
dass die Folgesitzung am 28.06.2021 bereits um 18:00 Uhr beginnen sollte,
damit die Beratungen abgeschlossen werden können.
Die bis dato in der Geschäftsordnung verankerte Regelung sieht keine
Ausnahme zum Sitzungsbeginn der Folgesitzung um 20:00 Uhr vor. Es wird
daher vorgeschlagen, die Geschäftsordnung im § 2 Abs 4 um die oben
markierte Passage zu ergänzen, damit in der Zukunft in Ausnahmefällen einSeite 1 von 2
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früherer Beginn der Folgesitzungen möglich ist.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de