211061-02 · Beschlussvorlage
Inklusive Spielplätze
Kerndaten
- Nummer
- 211061-02
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 10.06.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anregung
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Anregung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anregung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anregung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 211061-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Inklusive Spielplätze Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Anregung Bezirksvertretung Hardtberg 30.08.2022 Anregung Bezirksvertretung Beuel 31.08.2022 Anregung Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.09.2022 Anregung Rat 22.09.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, bei jedem Spielplatz-Um- und -Neubau dafür zu sorgen, dass: 1) jeder Spielplatz für möglichst viele Kinder und Eltern, auch für solche mit Einschränkungen des Bewegungsapparates, der Sinne und des Geistes zugänglich ist. Das betrifft in erster Linie die Zuwegung und die Beschaffenheit der Oberflächen, die auch mit Gehbehinderung oder bei Blindheit keine Hürden darstellen dürfen. 2) jeder Spielplatz in Bonn zukünftig mindestens zwei Spielangebote bietet, die auch für Kinder mit Einschränkungen nutzbar sind. Neuplanungen erfolgen in Abstimmung mit der Behinderten- Gemeinschaft Bonn e.V. hinsichtlich der Ausstattung und Zuwegung. Zudem werden bei Neuplanungen Vorschläge aus der Kinderbeteiligung berücksichtigt. Da für ihre jeweiligen Bezirke die Bezirksvertretungen über die Gestaltung von Spielplätzen entscheiden, stehen alle Bezirksvertretungen in der Beratungsfolge, damit in Zukunft in ganz Bonn alle Spielplätze für fast alle Kinder nutzbar sind. Begründung Der ursprüngliche Antrag mit der DS-Nr. 211061 ist in den Ausschüssen (Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan am 29.06.2021, Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie am 19.08.2021, Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda am 26.08.2021) beraten worden und soll nun den Bezirksvertretungen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden. - - -Seite 1 von 4 Seite 2 Die Verwaltung weist auf die in der Anlage beigefügte ergänzende Stellungnahme der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V., welche den Gremien in der ersten Beratung der Vorlage noch nicht vorlag, hin. - - - Der Beschlussvorschlag wurden von Seiten der Verwaltung angepasst (s. fettgedruckte Passagen), um zum einen die Umsetzbarkeit zu gewährleisten und zum anderen ein ausgewogenes inklusives Spielangebot für alle Kinder zu schaffen. - - - Der ursprüngliche Beschlussvorschlag hatte folgenden Wortlaut: Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, bei jedem Spielplatz-Um- und - Neubau dafür zu sorgen, dass: 1) jeder Spielplatz für möglichst viele Kinder und Eltern, auch für solche mit Einschränkungen des Bewegungsapparates, der Sinne und des Geistes zugänglich ist. Das betrifft in erster Linie die Zuwegung und die Beschaffenheit der Oberflächen, die auch mit Gehbehinderung oder bei Blindheit keine Hürden darstellen dürfen. 2) jeder Spielplatz in Bonn zukünftig mindestens zwei Spielgeräte bietet, die auch für Kinder mit Einschränkungen nutzbar sind. Dazu soll die Stadt in Zusammenarbeit mit der Behindertengemeinschaft einen Katalog erstellen, welche Spielgeräte in Frage kommen und diese beschaffen. Vorschläge sind im Rahmen der Kinderbeteiligung einzubringen. Da für ihre jeweiligen Bezirke die Bezirksvertretungen über die Gestaltung von Spielplätzen entscheiden, stehen alle Bezirksvertretungen in der Beratungsfolge, damit in Zukunft in ganz Bonn alle Spielplätze für fast alle Kinder nutzbar sind Die Änderungen in dem ursprünglichen Beschlussvorschlag gehen zurück auf den Antragsteller Herr Biniek, welcher den Antrag in der Sitzung des Projektbeirats Behindertenpolitischer Teilhabeplan am 29.06.2021 entsprechend abgeändert und ergänzt hat. - - - Der ursprüngliche Antrag mit der DS-Nr. 211061 hatte folgenden Wortlaut: Für viele Kinder mit Behinderung und ihre Eltern sind viele Bonner Spielplätze nicht nutzbar. Entweder sie sind erst gar nicht "erfahrbar", weil der Untergrund der Zuwege für Rollstühle und Gehhilfen ungeeignet ist oder die Geräte / Attraktionen für die Kinder können von Kindern mit Einschränkungen nicht genutzt werden. Kein Gerät wird jemals für alle nutzbar sein, dafür sind die Arten der Einschränkungen zu unterschiedlich. Es gibt jedoch genügend Geräte,Seite 2 von 4 Seite 3 die für Kinder mit und ohne Einschränkungen gleicher Maßen nutzbar und attraktiv sind. - - - Die Stellungnahme der Verwaltung mit der DS-Nr. 211061-01 ST hat folgenden Inhalt: Die Belange von Kindern mit Behinderung werden bei Neuplanungen und größeren Umgestaltungen von Spielplätzen im Bonner Stadtgebiet immer berücksichtigt. Die Belange werden durch die Behinderten- Gemeinschaft Bonn e.V. vertreten. Eine Stellungnahme der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. zu dem Antrag ist als Anlage beigefügt. Bereits im Rahmen der Vorplanungen findet ein Austausch zwischen der Gemeinschaft, den Planern und der Verwaltung statt, der auch die Auswahl der Spielgeräte einbezieht. Die barrierearme Gesamtgestaltung der Spielanlage ist dabei von zentraler Bedeutung. Die Spielgeräteausstattung ist von Platz zu Platz verschieden und wird an die Gegebenheiten, Möglichkeiten und die Wünsche aller Kinder – ob mit oder ohne Einschränkungen - angepasst. Barrierefreie Gestaltung, rollstuhlgerechte Zuwegung und Nutzbarkeit der Spielelemente für Kinder mit Gehbehinderung ist dabei nur ein Element. Inklusive Gestaltung von Spielplätzen beinhaltet mehr. Eine Katalogisierung von Spielgeräten und eine Festlegung auf eine Anzahl werden den individuellen Ansprüchen nicht gerecht. Verschiedene Untergründe, Modellierung der Oberfläche und die Verwendung verschiedener Materialien ermöglicht die Orientierung. Farbgestaltung und Orientierungskanten können als Leitsystem dienen. Auch Geräte, die die Sinneswahrnehmung ansprechen, können eingesetzt werden. Im Zuge von Neuplanungen wird diesem inklusiven Gedanken für jede Spielplatzfläche Rechnung getragen und geprüft, welche inklusiven Spielgeräte aufgebaut werden können. Das Bonner Spielflächenkonzept (DS 1512322) wird aktuell fortgeschrieben. Im Rahmen dessen soll ein besonderer Fokus auf die Realisierung von inklusiven Spielplätzen gelegt werden. Die beantragten Anregungen werden dabei besonders berücksichtigt. Anlage/n 1 Ergänzende Stellungnahme Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (öffentlich)Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de