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211058 · Antrag

CDU-Antrag: Grünzug Nord - Vereinbarung Bonn/Alfter

Nummer
211058
Art
Antrag
Veröffentlicht
09.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 09.06.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 20.09.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 20.09.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Anregung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 133,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 211058-01 ST CDU-Antrag: Grünzug Nord - Vereinbarung Bonn/Alfter

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Antrag
öffentlich
211058
Antragsteller/in:
Georg Schäfer
Nicole Bonnie
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
08.06.2021 gez. Reeh-Schall
CDU-Antrag: Grünzug Nord - Vereinbarung
Bonn/Alfter
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Anregung
Rat 16.09.2021 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt/gebeten, mit der Gemeinde Alfter eine
dauerhaft rechtsverbindliche und eindeutige Vereinbarung bzgl. der
ordnungsrechtlichen Zuständigkeiten und des Vollzugs auf dem Areal des "
Grünzugs Nord" , das weitgehend zu Alfter gehört, zu erzielen.
Analog der Umwelt- und Grünpflege durch die Stadt Bonn sollte die
ordnungsbehördliche Zuständigkeit nach dem OBG NRW für die außerhalb des
Stadtgebietes Bonn im Gemeindegebiet Alfter liegenden Flächen des Grünzugs
Nord auf die Stadt Bonn übertragen werden. Auch diese Flächen außerhalb
des Stadtgebietes Bonn werden weitgehend von Bonner Bürgerinnen und
Bürgern genutzt. Kontrollen und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten kann die
Stadt Alfter aus Kapazitätsgründen nicht bzw. nicht rechtzeitig leisten, die Stadt
Bonn darf dort als kommunale Ordnungsbehörde mangels rechtlicher
Zuständigkeit bislang nicht eingreifen.
Begründung
Z.Zt. gibt es keine Klarheit darüber, wer für den Ordnungsdienst zuständig ist
und bei Verstößen versieht.
Entsprechende Vorkommnisse sind insb. in den Sommermonaten zahlreich auf
dem unmittelbar an Siedlungen Tannenbusch's angrenzenden Gebiet zu
verzeichnen.
Für die Bürger*innen ist das ein unhaltbarer Zustand, für das Stadtordnungsamt
Bonn eine unklare Situation- Alfter kann das nicht stemmen.
Weitere Begründungen erfolgen mündlich.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de