211058 · Antrag
CDU-Antrag: Grünzug Nord - Vereinbarung Bonn/Alfter
Kerndaten
- Nummer
- 211058
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 09.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anregung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.677 Zeichen)
Antrag öffentlich 211058 Antragsteller/in: Georg Schäfer Nicole Bonnie CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 08.06.2021 gez. Reeh-Schall CDU-Antrag: Grünzug Nord - Vereinbarung Bonn/Alfter Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Anregung Rat 16.09.2021 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wird beauftragt/gebeten, mit der Gemeinde Alfter eine dauerhaft rechtsverbindliche und eindeutige Vereinbarung bzgl. der ordnungsrechtlichen Zuständigkeiten und des Vollzugs auf dem Areal des " Grünzugs Nord" , das weitgehend zu Alfter gehört, zu erzielen. Analog der Umwelt- und Grünpflege durch die Stadt Bonn sollte die ordnungsbehördliche Zuständigkeit nach dem OBG NRW für die außerhalb des Stadtgebietes Bonn im Gemeindegebiet Alfter liegenden Flächen des Grünzugs Nord auf die Stadt Bonn übertragen werden. Auch diese Flächen außerhalb des Stadtgebietes Bonn werden weitgehend von Bonner Bürgerinnen und Bürgern genutzt. Kontrollen und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten kann die Stadt Alfter aus Kapazitätsgründen nicht bzw. nicht rechtzeitig leisten, die Stadt Bonn darf dort als kommunale Ordnungsbehörde mangels rechtlicher Zuständigkeit bislang nicht eingreifen. Begründung Z.Zt. gibt es keine Klarheit darüber, wer für den Ordnungsdienst zuständig ist und bei Verstößen versieht. Entsprechende Vorkommnisse sind insb. in den Sommermonaten zahlreich auf dem unmittelbar an Siedlungen Tannenbusch's angrenzenden Gebiet zu verzeichnen. Für die Bürger*innen ist das ein unhaltbarer Zustand, für das Stadtordnungsamt Bonn eine unklare Situation- Alfter kann das nicht stemmen. Weitere Begründungen erfolgen mündlich. Anlage/n KeineSeite 1 von 2 Seite 2Seite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de