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211053-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Barrierefreiheit im "Finkenhof"

Nummer
211053-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 30.11.2021 Kenntnisnahme
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  1. 211053 Barrierefreiheit im "Finkenhof"

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211053-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Barrierefreiheit im "Finkenhof"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 05.10.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
An den Einmündungsbereichen der Goerdelerstr in die abzweigenden
Stichstraßen war der Gehweg ursprünglich mit Mosaikpflaster ausgestattet.
Zudem befindet sich hier Verkehrsgrün mit größtenteils satzungsgeschütztem,
derzeit vitalem Baumbestand. Vor einigen Jahren wurde hier das
Mosaikpflaster entfernt und durch wassergebundene Decke ersetzt. Diese
Maßnahme war erforderlich, da sich durch Verwurzelungen das Mosaikpflaster
gehoben und gelockert hatte. Darüber hinaus kam es durch Verunkrautung der
Fugen und anschließender Reinigung zu gleichen Schadensbildern. Die
wassergebundene Decke befindet sich in einem guten und verkehrssicheren
Zustand. Eine erneute Versiegelung der Flächen mit entsprechend
erforderlicher Ausschachtungstiefe kann aufgrund der beschriebenen Situation
nach den Regeln der Technik nicht durchgeführt werden. Bei Absenkung der
Bordsteinanlage in diesen Bereichen würde noch weiter in den Wurzelraum
eingegriffen werden. Bereits heute würden Bordsteinabsenkungen mit der
Baumschutzsatzung kollidieren und nur mit größten Kompromissen umgesetzt
werden können. Die erforderlichen Bordsteinabsenkungen würden größtenteils
einen massiven und nicht baumverträglichen Eingriff in die durchwurzelten
Kronen-/ Traufbereiche der Bäume voraussetzen.
In Hinblick auf die barrierefreie Erreichbarkeit der Haltestelle „Weierbornstr.“ an
der Straße Fontainengraben wäre eine Borsteinabsenkung auf Höhe
Geschwister-Scholl-Str. /Goerdelerstr. und zusätzlich eine Absenkung der
Wegeverbindung Höhe Goerdelerstr. 16 an den Gehweg Fontainengraben
möglich. In diesem Zusammenhang wird jedoch darauf hingewiesen, dass die
Stichstraße (Goerdelerstr. 6-16) nicht mit Gehwegen ausgestattet ist.
Die weiter angeführte Verbindung mit Absenkung auf Höhe Professor-Huber-
Str.wäre in Richtung Geschwister Scholl- Str, ebenfalls möglich.
Aufgrund der Vielzahl von noch nicht abgesenkten Übergängen und den
begrenzten Finanzmitteln wurde ein Programm aufgestellt. Dieses bestehende
und beschlossene Programm basiert auf einer Priorisierung mittels eines
Punktesystems.
So werden z.B. Übergänge in der Nähe von Krankenhäusern/Ärztehäusern/
Geschäften (Waren des täglichen Bedarfs) / ÖPNV-Haltepunkten/ Öffentlichen
Einrichtungen/ Krankenhäusern“ mit einer Gewichtung von 85% und der
Frequentierung (Nutzung gering/mittel/hoch) mit einer Gewichtung von 15%Seite 1 von 2
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angerechnet.
Die Absenkungen am Finkenhof werden in das Bordstein-
Absenkungsprogramm aufgenommen und werden entsprechend der
Priorisierung umgesetzt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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