211051 · Dringlichkeitsantrag
Schul- und Vereinsschwimmen in der Hallenbadsaison sicherstellen
Kerndaten
- Nummer
- 211051
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 07.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sondersitzung des Sportausschusses Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 211051 Antragsteller/in: Florian Bräuer FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn David Lutz Nicole Bonnie CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 07.06.21 Schul- und Vereinsschwimmen in der Hallenbadsaison sicherstellen Beratungsfolge Sportausschuss 10.06.2021 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Erst in der letzten Woche ist bekannt geworden, dass die Beueler Bütt kurzfristig geschlossen werden musste, weil die Beckenrampe nicht mehr standsicher ist. Es gibt ein Schadensgutachten, das noch nicht näher bekannt ist. Um die Auswirkungen für die Hallenbadsaison insbesondere für das Schulschwimmen ab September einordnen zu können, ist eine dringliche Befassung zu diesem Thema in der Sportausschusssitzung geboten. Inhalt des Dringlichkeitsantrags 1. Die Verwaltung erteilt Auskunft über die in der Hallenbadsaison 2021/2022 zur Verfügung stehenden Hallenbäder. Da der nächste Sportausschuss erst im September stattfindet, ist eine schriftliche Mitteilung an die Mitglieder des Sportausschusses bis Ende Juni zu erstellen. 2. Für den Fall unzureichend zur Verfügung stehender Hallenbadkapazitäten wird die Verwaltung kurzfristig Interimslösungen analog der Traglufthalle am Friesdorfer Freibad umsetzen. Hierbei könnte beispielsweise das Ennertbad kurzfristig überdacht werden. 3. Des Weiteren erstellt die Verwaltung auf der Grundlage des aktuellen Bäderkonzepts einen Ersatzplan, der kurzfristige Interimslösungen für Schul- und Vereinsschwimmen bei Ausfall eines Hallenbades ermöglicht, damit sichergestellt wird, dass bis Fertigstellung des Ausbaus der Hallenbäder entsprechend des Bäderkonzeptes auch der kurzfristige Ausfall von Bädern kompensiert werden kann.Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung Der kurzfristige Ausfall der Beueler Bütt kommt zur denkbar ungünstigsten Zeit. Die wegfallende Schwimmfläche kann kaum bis gar nicht kompensiert werden. Das ist für das Schulschwimmen und den Schwimmsport eine nahezu dramatische Situation. Sie gibt auch den entscheidenden Auslöser, dass allen eingängig sein muss, dass eine adäquate Vorgehensweise geplant werden muss, um über die gesamte Umbauphase der Bonner Hallenbäder bis Ende 2029 den reibungslosen Ablauf von Schul- und Vereinsschwimmen sicherzustellen Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de