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211051 · Dringlichkeitsantrag

Schul- und Vereinsschwimmen in der Hallenbadsaison sicherstellen

Nummer
211051
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
07.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 07.06.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 10.06.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sondersitzung des Sportausschusses 10.06.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 66,5 KB Öffnen ↗

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
211051
Antragsteller/in:
Florian Bräuer
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
David Lutz
Nicole Bonnie
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
07.06.21
Schul- und Vereinsschwimmen in der
Hallenbadsaison sicherstellen
Beratungsfolge
Sportausschuss 10.06.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Erst in der letzten Woche ist bekannt geworden, dass die Beueler Bütt
kurzfristig geschlossen werden musste, weil die Beckenrampe nicht
mehr standsicher ist. Es gibt ein Schadensgutachten, das noch nicht
näher bekannt ist.
Um die Auswirkungen für die Hallenbadsaison insbesondere für das
Schulschwimmen ab September einordnen zu können, ist eine dringliche
Befassung zu diesem Thema in der Sportausschusssitzung geboten.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
1. Die Verwaltung erteilt Auskunft über die in der Hallenbadsaison
2021/2022 zur Verfügung stehenden Hallenbäder. Da der nächste
Sportausschuss erst im September stattfindet, ist eine schriftliche
Mitteilung an die Mitglieder des Sportausschusses bis Ende Juni zu
erstellen.
2. Für den Fall unzureichend zur Verfügung stehender
Hallenbadkapazitäten wird die Verwaltung kurzfristig Interimslösungen
analog der Traglufthalle am Friesdorfer Freibad umsetzen. Hierbei
könnte beispielsweise das Ennertbad kurzfristig überdacht werden.
3. Des Weiteren erstellt die Verwaltung auf der Grundlage des aktuellen
Bäderkonzepts einen Ersatzplan, der kurzfristige Interimslösungen für
Schul- und Vereinsschwimmen bei Ausfall eines Hallenbades ermöglicht,
damit sichergestellt wird, dass bis Fertigstellung des Ausbaus der
Hallenbäder entsprechend des Bäderkonzeptes auch der kurzfristige
Ausfall von Bädern kompensiert werden kann.Seite 1 von 2
Seite 2
Begründung
Der kurzfristige Ausfall der Beueler Bütt kommt zur denkbar
ungünstigsten Zeit. Die wegfallende Schwimmfläche kann kaum bis gar
nicht kompensiert werden. Das ist für das Schulschwimmen und den
Schwimmsport eine nahezu dramatische Situation.
Sie gibt auch den entscheidenden Auslöser, dass allen eingängig sein
muss, dass eine adäquate Vorgehensweise geplant werden muss, um
über die gesamte Umbauphase der Bonner Hallenbäder bis Ende 2029
den reibungslosen Ablauf von Schul- und Vereinsschwimmen
sicherzustellen
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 04:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de