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211039-04 AA · Änderungsantrag

KfW 40 Standard Antrag zur Vorlage 211039

Nummer
211039-04 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
21.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 23.06.2021 Entscheidung federführend
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  1. 211039 KfW 40 Standard

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Änderungsantrag
öffentlich
211039-04 AA
Antragsteller/in:
Bernd Bollmus
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
21.06.21
KfW 40 Standard
Antrag zur Vorlage 211039
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 23.06.2021 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Antrag 211039 wird wie folgt ergänzt:
3. Der Energieeffizienz Standard KfW 40 wird bei speziellen Immobilienarten
(Schulen, Kindertagesstätten, Sport- und Bädergebäude, Feuerwachen u.a.)
erst dann verbindlich angewandt, wenn die genauen finanziellen Auswirkungen
auf Bauvorhaben des SGB, detailliert für die jeweils angesprochenen speziellen
Immobilienarten dargestellt und im Betriebsausschuss bewertet worden sind.
Begründung
Der ab 01.07.2021 von der KfW für die Förderung energiesparender Gebäude
gesetzte Standard 40 ist auch aus Sicht der FDP grundsätzlich eine
notwendige Maßnahme, die CO2 Reduktionsziele zu erreichen, weil gerade in
der Gebäude-Wirtschaft hierbei ambitionierter vorgegangen werden muss.
Dessen ungeachtet kann jedoch die Frage der dadurch verursachten
Baukostenerhöhungen nicht gänzlich vernachlässigt werden, zumal diese durch
die Berücksichtigung verschiedener Qualität-Standards, hierunter auch die
bisher unbestrittene Anwendung des Energieeffizienz-Standard KfW 55, bereits
eine überdurchschnittliche Höhe erreicht haben. Insbesondere stellt sich die
Frage, ob die prognostizierten Kostensteigerungen, um die Vorgaben des
Standards KfW 40 zu erreichen, bei speziellen Immobilien-Arten wie Schulen,
Kindertagesstätten und Feuerwachen, die den Großteil der Neubauvorhaben in
Bonn ausmachen, nicht unverhältnismäßig hoch ausfallen werden, zumal zu
berücksichtigen ist, dass hinsichtlich der schon erreichten Standards jede noch
weitere Verbesserung immer schwieriger und aufwändiger zu erreichen ist.
Kann dies bei Einfamilienhäusern und Verwaltungsgebäuden – zwar mit nicht
unerheblichen Aufwand - wahrscheinlich dargestellt werden, ist dies bei den
bereits genannten speziellen Nutzungen gewidmeten Immobilien erheblich
unsicherer. Schulen, Kindertagesstätten, Feuerwachen u. ä. sind mit Standard-
Objekten wie Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Verwaltungsgebäuden
wegen ihrer oft beträchtlicheren Raumgrößen sowie eines stärkeren Umlaufs
von Menschen (regelmäßiges Verlassen und Wieder-Betreten von Räumen undSeite 1 von 2
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Gebäuden) nicht vergleichbar. Dass den höheren Bau-Kosten bessere
Fördermöglichkeiten durch die KfW und Einsparungen im energetischen
Bereich im Lebenszyklus der Immobilie gegenüberstehen, steht naturgemäß
außer Frage. Detaillierte Aufstellungen der Kosten, Fördermöglichkeiten und
Einsparungen bei den Energiekosten sind vom SGB bisher nicht vorgelegt
worden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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