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211038 · Dringlichkeitsentscheidung BV

Fällung von einer Esche und von zwei Spitzahornen auf dem Friedhof in Mehlem

Nummer
211038
Art
Dringlichkeitsentscheidung BV
Veröffentlicht
29.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Genehmigung
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Dringlichkeitsentscheidung BV
öffentlich
211038
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällung von einer Esche und von zwei
Spitzahornen auf dem Friedhof in Mehlem
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 01.09.2021 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Der Antrag zur Fällung der Bäume ging erst am 25.05.2021 ein. Wegen der
verwaltungsinternen Abstimmung konnte die Vorlage nicht mehr fristgerecht
fertiggestellt werden.
Die Sitzung der vorberatenden Baumkommission am 14.06.2021 wird nicht
mehr erreicht, sodass diese die Dringlichkeitsentscheidung als
Mitteilungsvorlage im Nachgang zur Kenntnis erhält.
Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses soll das Bauvorhaben dieses Jahr
abgeschlossen werden. Hierzu ist es notwendig, die Arbeiten bereits im
September zu beginnen. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde wurde
einem entsprechenden vorzeitigen Beginn mit der Rodung mit den
entsprechenden Auflagen bereits zugestimmt.
Würde über die Fällung erst nach der Sommerpause entschieden, müsste das
Bauvorhaben um mehrere Monate verschoben werden, da die
Fällgenehmigung für die weitere Planung entscheidend ist. Dementsprechend
könnten die Ausführungsplanung sowie die Ausschreibung erst im Anschluss
erfolgen. Berücksichtigt man die Zeiten für die Angebotseinholung sowie die
Vergabe, wäre ein Beginn der Arbeiten erst im März nach den Frühjahrsfrösten
realistisch. Eine solche Verzögerung erscheint unzumutbar.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Bezirksbürgermeisters wird
genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 36 Abs. 5 i.V.m. 60 Abs. 1 GO NW
Der Fällung von einer Esche und von zwei Spitzahornen wird in Verbindung mit
einer gültigen Baugenehmigung zugestimmt.
Begründung
Der Friedhof in Mehlem ist mit in Gruppen gepflanzten Bäumen eingegrünt. Der
nördliche Abschluss des Geländes wird durch einen Lagerplatz für den Friedhof
mit den drei zur Fällung vorgesehenen Bäumen gebildet. In diesem BereichSeite 1 von 5
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wurden in der Vergangenheit des Öfteren illegal Grün- und Gartenabfälle
entsorgt.
Daher ist in diesem Bereich von BonnOrange eine neue Sammelstelle für Grün-
und Gartenabfälle mit Altglas- und Kleidercontainern geplant.
Die folgenden Bäume befinden sich im Bereich dieser Sammelstelle:
Art Baum-ID StU [cm] KrD [m] Beurteilung
Spitzahorn 54757 144 13 gut
Spitzahorn 55854 144 12 gut
Esche 55855 101 9 gut
Gem. § 15 BNatschG wurden die Vermeidbarkeit sowie die Minderung des
Eingriffes geprüft. Auf Grund der beengten Platzverhältnisse stellen sich keine
zumutbaren Alternativen zur vorliegenden Planung dar.
Eine Verschiebung nach Süden ist nicht möglich, da diese die Gesamtfläche zu
sehr zerschneiden und die Nutzung für den Friedhofsbetrieb einschränken
würde.
Da geprüftes geltendes Baurecht besteht, beantragt die Verwaltung das
Erteilen der Fällgenehmigung für diese Bäume.
Ersatzpflanzungen sind in direktem Umfeld im Übergang zum Friedhof
vorgesehen. Die schriftliche Zusage zur Kostenübernahme liegt der Verwaltung
vor.
Datum Bezirksbürgermeister Bezirksverordnete
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 19:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de