211038 · Dringlichkeitsentscheidung BV
Fällung von einer Esche und von zwei Spitzahornen auf dem Friedhof in Mehlem
Kerndaten
- Nummer
- 211038
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung BV
- Veröffentlicht
- 29.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Genehmigung
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Dringlichkeitsentscheidung BV öffentlich 211038 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällung von einer Esche und von zwei Spitzahornen auf dem Friedhof in Mehlem Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 01.09.2021 Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Der Antrag zur Fällung der Bäume ging erst am 25.05.2021 ein. Wegen der verwaltungsinternen Abstimmung konnte die Vorlage nicht mehr fristgerecht fertiggestellt werden. Die Sitzung der vorberatenden Baumkommission am 14.06.2021 wird nicht mehr erreicht, sodass diese die Dringlichkeitsentscheidung als Mitteilungsvorlage im Nachgang zur Kenntnis erhält. Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses soll das Bauvorhaben dieses Jahr abgeschlossen werden. Hierzu ist es notwendig, die Arbeiten bereits im September zu beginnen. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde wurde einem entsprechenden vorzeitigen Beginn mit der Rodung mit den entsprechenden Auflagen bereits zugestimmt. Würde über die Fällung erst nach der Sommerpause entschieden, müsste das Bauvorhaben um mehrere Monate verschoben werden, da die Fällgenehmigung für die weitere Planung entscheidend ist. Dementsprechend könnten die Ausführungsplanung sowie die Ausschreibung erst im Anschluss erfolgen. Berücksichtigt man die Zeiten für die Angebotseinholung sowie die Vergabe, wäre ein Beginn der Arbeiten erst im März nach den Frühjahrsfrösten realistisch. Eine solche Verzögerung erscheint unzumutbar. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Bezirksbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 36 Abs. 5 i.V.m. 60 Abs. 1 GO NW Der Fällung von einer Esche und von zwei Spitzahornen wird in Verbindung mit einer gültigen Baugenehmigung zugestimmt. Begründung Der Friedhof in Mehlem ist mit in Gruppen gepflanzten Bäumen eingegrünt. Der nördliche Abschluss des Geländes wird durch einen Lagerplatz für den Friedhof mit den drei zur Fällung vorgesehenen Bäumen gebildet. In diesem BereichSeite 1 von 5 Seite 2 wurden in der Vergangenheit des Öfteren illegal Grün- und Gartenabfälle entsorgt. Daher ist in diesem Bereich von BonnOrange eine neue Sammelstelle für Grün- und Gartenabfälle mit Altglas- und Kleidercontainern geplant. Die folgenden Bäume befinden sich im Bereich dieser Sammelstelle: Art Baum-ID StU [cm] KrD [m] Beurteilung Spitzahorn 54757 144 13 gut Spitzahorn 55854 144 12 gut Esche 55855 101 9 gut Gem. § 15 BNatschG wurden die Vermeidbarkeit sowie die Minderung des Eingriffes geprüft. Auf Grund der beengten Platzverhältnisse stellen sich keine zumutbaren Alternativen zur vorliegenden Planung dar. Eine Verschiebung nach Süden ist nicht möglich, da diese die Gesamtfläche zu sehr zerschneiden und die Nutzung für den Friedhofsbetrieb einschränken würde. Da geprüftes geltendes Baurecht besteht, beantragt die Verwaltung das Erteilen der Fällgenehmigung für diese Bäume. Ersatzpflanzungen sind in direktem Umfeld im Übergang zum Friedhof vorgesehen. Die schriftliche Zusage zur Kostenübernahme liegt der Verwaltung vor. Datum Bezirksbürgermeister Bezirksverordnete Anlage/n 1 Bild 1 (öffentlich) 2 Bild 2 (öffentlich) 3 Bild 3 (öffentlich)Seite 2 von 5 Seite 3 von 5 Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de